Stadtteile
Gemeinden haben gemäß § 81 Hessische Gemeindeordnung (HGO) das Recht, durch Beschluss der Vertretungskörperschaft Ortsbezirke zu bilden. In Städten bezeichnet man diese als Stadtteile.
Die Einrichtung von Ortsbezirken bzw. Stadtteilen in Hessen ist in der Masse auf die Gebietsreform im Jahre 1972 zurückzuführen, in deren Verlauf ehemals selbständige Gemeinden eingemeindet wurden bzw. sich zu neuen Gebilden zusammengeschlossen haben.
Im Zuge dieser Gebietsreform hat die Stadt Fulda 24 ehemals selbständige Gemeinden aufgenommen und im Rahmen von Grenzänderungsverträgen eingemeindet. Das Stadtgebiet Fulda umfasst demnach neben der Kernstadt 24 Stadtteile.