Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde der Stadt Fulda. Er besteht aus dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister und dem Stadtbaurat sowie aus den elf ehrenamtlichen Beigeordneten.
Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ einer Stadt. Die politische Zusammensetzung wird alle fünf Jahre bei der Kommunalwahl bestimmt. Die Mitgliederzahl wird durch die Einwohnerzahl festgelegt.
Neben Ausschüssen und Kommissionen, den klassischen Hilfsorganen der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats, gibt es noch eine Reihe sonstiger Gremien, über die Sie hier einen Überblick erhalten.
Die Stadt Fulda hat 24 Stadtteile, in denen Ortsbeiräte eingerichtet sind. Die Mitglieder werden von den Bürgerinnen und Bürgern der jeweiligen Stadtteile alle fünf Jahre bei der Kommunalwahl gewählt.
Das "Fuldaer Ortsrecht" ist die Sammlung der wichtigsten Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Stadt, die kontinuierlich erweitert und aktualisiert wird. Hier finden Sie auch eine Erläuterung zum Stadtwappen.