Beteiligungen

Zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben ist eine Stadt/Gemeinde berechtigt, auf Basis der kommunalen Selbstverwaltung zu entscheiden, ob sie diese in ihrem Kernbereich eigenständig wahrnimmt oder verselbständigt und in welcher Rechts- und Organisationsform sie ihre Angelegenheiten wahrnimmt. Die der Kommune bei einer Ausgliederung  zur Verfügung stehenden Organisationsformen lassen sich wie folgt unterscheiden:

  1. Organisationsformen des Öffentlichen Rechts (z. B. Eigenbetrieb, rechtsfähige Anstalt, rechtsfähige Stiftung)

  2. Organisationsformen des Privaten Rechts (z. B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft (KG), Genossenschaften)

  3. Organisationsformen interkommunaler Zusammenarbeit (z. B. Zweckverband)

Auch die Stadt Fulda gliederte einzelne Aufgaben des städtischen Haushalts in Eigenbetriebe und Eigengesellschaften aus oder sie hat sich an Organisationsformen des Privaten Rechts beteiligt. Zur Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit erstellt die Stadt Fulda nach § 123 a Hessische Gemeindeordnung (HGO) jährlich einen Beteiligungsbericht.

Um eine Übersicht über die einzelnen Beteiligungen der Stadt Fulda zu erhalten, klicken Sie bitte auf das nachfolgende Organigramm bzw. den aktuellen Beteiligungsbericht:

Beteiligungsbericht 2023