Anzeige und Beurkundung eines Sterbefalls
Ein Sterbefall ist dem zuständigen Standesamt spätestens am 3. auf den Todestag folgenden Werktag anzuzeigen.
Verstirbt eine Person in einer öffentlichen Anstalt oder Einrichtung (Krankenhaus, Seniorenwohnheim), so wird der Sterbefall durch die Anstalt oder Einrichtung dem Standesamt angezeigt.
Die zur Beurkundung erforderlichen Unterlagen sind von den Angehörigen oder dem beauftragten Bestattungsinstitut zu besorgen.
Bei Personen, die in ihrer Wohnung verstorben sind, beauftragen die Angehörigen in der Regel ein Bestattungsinstitut. Dieses Institut kümmert sich dann um die erforderlichen Unterlagen und zeigt den Sterbefall beim Standesamt an.
Die Angehörigen können die Erledigung der Formalitäten auch selbst übernehmen.
Nach der Anzeige und der Vorlage der entsprechenden Unterlagen kann dann die Beurkundung des Sterbefalls erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Ledige Personen
- Geburtsurkunde
Verheiratete/Verpartnerte Personen
- Ehe bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls einen Nachweis über die Auflösung
Verwitwete Personen
- Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten bzw.
Geschiedene Personen
- Ehe bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und ein Nachweis über die Auflösung
Weiterhin sind ein Nachweis über den letzten Wohnsitz sowie eine ärztliche Bescheinigung über den Tod vorzulegen.
Falls vorhanden, legen Sie bitte Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) der verstorbenen Person vor.
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Gebühren
- Die Ausstellung einer Urkunde aus dem Sterberegister kostet 15,00 Euro
- Jede weitere Ausfertigung einer Sterbeurkunde aus dem selben Registereintrag in einem Arbeitsgang gefertigt: 7,50 Euro