Wie kann ich als Privatperson einen Parkverstoß melden?

Sie sind Zeuge/Zeugin eines Parkverstoßes? Dann kommt eventuell die Möglichkeit einer privaten Anzeige für Sie in Frage, denn Privatpersonen haben die Möglichkeit, eine Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr anzuzeigen.

Zuvor gilt es allerdings zu klären, ob es sich um einen Parkvorgang handelt oder tatsächlich um eine Ordnungswidrigkeit.

PARKEN:  der Fahrer oder die Fahrerin verlässt das Fahrzeug oder hält für länger als drei Minuten.

Eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT liegt vor bei:
(nicht abschließende Aufstellung)

  • Parken oder Halten auf Gehwegen oder Radwegen
  • Parken in der Fußgängerzone
  • Parken vor einer Ein- und Ausfahrt
  • Parken im Halt- oder Parkverbot
  • Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz
  • Parken vor einer Feuerwehrzufahrt
  • Parken auf einer Grenzmarkierung (Zickzacklinie)

Möchten Sie einen Parkverstoß anzeigen?

In Form einer Privatanzeige können Sie Parkverstöße im ruhenden Verkehr dem Amt für Straßenverkehr- und Parken mitteilen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie persönlich Zeuge/Zeugin des Parkverstoßes sind.

Zu beachten gilt: Eine Anzeige ohne die vollständige Angabe von Namen und Adresse des Anzeigenden kann leider nicht verfolgt werden. Hintergrund dafür ist, dass die anzeigende Person gegebenenfalls als Zeuge/Zeugin vor Gericht geladen werden kann

Welche Angaben und Unterlagen sind erforderlich?

  • Tatort (Angabe der Straße und der Hausnummer)
  • Tattag (Datum)
  • Tatzeit (Uhrzeit oder Zeitraum)
  • amtliches Kennzeichen des Fahrzeuges
  • Tatvorwurf (genaue Benennung der Ordnungswidrigkeit)
  • Name und Anschrift des Zeugen
  • Notwendig sind aussagekräftige Fotoaufnahmen als Anhang. Auf diesen muss das amtliche Kennzeichen gut lesbar sein. Die Parkposition des Fahrzeuges muss aus ein paar Metern Entfernung dokumentiert werden. Zusätzlich muss die vor Ort geltende Regelung (Verkehrszeichen, Markierung, usw.) auf einen Foto erkennbar sein.

Wohin sende ich diese Informationen?

verkehrsowi(at)fulda.de