Geburtsbeurkundung

Jedes in Fulda geborene Kind wird vom Standesamt Fulda beurkundet. Hierfür benötigt das Standesamt eine Geburtsanzeige, welche innerhalb einer Woche erfolgen muss.

Wenn Ihr Kind in einem unserer beiden Krankenhäuser oder dem Geburtshaus geboren ist, erledigt die jeweilige Verwaltung die Geburtsanzeige beim Standesamt für Sie. Bei einer Hausgeburt ist in der Regel der sorgeberechtigte Elternteil verpflichtet, die Geburt dem Standesamt mündlich anzuzeigen.

Alle Informationen finden Sie in unserer Broschüre.

Broschüre - Geburtsbeurkundung in Fulda

Wichtige Hinweise

  • Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden. Die Originale erhalten Sie nach Bearbeitung zurück. 
  • Bitte geben Sie keine Stammbücher oder Ordner ab, da die Urkunden nach Abschluss der Bearbeitung per Post an Sie versendet werden.
  • Das Krankenhaus fertigt Kopien der Ausweisdokumente für das Standesamt an.
  • Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache durch einen in Deutschland vereidigten Dolmetscher benötigt. 
  • Fallbezogen können weitere Unterlagen notwendig sein.

Nach Beurkundung der Geburt Ihres Kindes werden Ihnen drei gebührenfreie Urkunden für die Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und für die Mutterschaftshilfe zugeschickt. Sollten Sie weitere gebührenpflichtige Urkunden für den privaten Gebrauch benötigen, können Sie diese über unseren Online-Prozess beantragen.

Gebühren

  • Ausfertigung einer Geburtsurkunde: 15,00 Euro
  • Jede weitere Ausfertigung einer Geburtsurkunde aus dem selben Registereintrag in einem Arbeitsgang gefertigt: 7,50 Euro
  • Namenserteilungen: 23,50 Euro
  • Erklärung zur Vaterschafts- oder Mutterschaftsanerkennung: kostenfrei

Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)

Seit dem 1. November 2024 ist das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft getreten. Damit ist es nun möglich, durch eine persönliche Erklärung gegenüber dem Standesamt den Geschlechtseintrag und den Vornamen im Geburtenregister zu ändern.

Bevor Sie eine persönliche Erklärung im Standesamt abgeben können, muss der Änderungswunsch angemeldet werden.

Nutzen Sie hierfür den Vordruck zur schriftlichen Anmeldung Ihres Änderungswunsches. Sollte die betroffene Person minderjährig sein, setzen Sie sich bitte vorab mit dem Standesamt Fulda in Verbindung.

Klicken Sie hier für Ihre schriftliche Anmeldung

Nach Ablauf einer dreimonatigen Frist kann dann die persönliche Erklärung im Standesamt abgegeben und die Änderungswünsche in das Geburtenregister eingetragen werden. Die Gebühr für die Erklärung beträgt 23,50 €.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.