Haushaltsplan
Bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften (Bund, Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden) wird die gesamte Finanzwirtschaft in sogenannten Haushaltsplänen dokumentiert.
Der Haushaltsplan der Stadt Fulda enthält alle im laufenden Haushaltsjahr erwarteten Einnahmen und geplanten Ausgaben zur Erfüllung der städtischen Aufgaben und entsprechende Vergleichswerte der Vorjahre sowie Prognosewerte für die mittelfristige Finanzplanung.
Er ist das wichtigste Instrument der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats zur Steuerung der städtischen Finanzen.
Begriffe aus der Doppik / Beispiele für Aufwendungen und Erträge
Die Stadt Fulda hat zum 01. Januar 2008 ihr Rechnungswesen auf die Doppik (doppelte Buchführung in Konten) umgestellt.
Zum besseren Verständnis informieren Sie sich in unserer Übersicht „Begriffe aus der Doppik und Beispiele für Erträge und Aufwendungen“:
Begriffe aus der Doppik und Beispiele für Erträge und Aufwendungen
Haushalt 2025
Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld hat am Freitag, 11. Oktober 2024, den Haushaltsplanentwurf 2025 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.
Haushalt 2024
Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld hat am Freitag, 20. Oktober 2023, den Haushaltsplanentwurf 2024 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.
Haushalt 2023
Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld hat am Freitag, 21. Oktober 2022, den Haushaltsplanentwurf 2023 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zum Haushalt 2023 der Stadt Fulda ist durch das Regierungspräsidium Kassel erteilt worden.
Haushalt 2022
Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld hat am Dienstag, 26. Oktober 2021, den Haushaltsplanentwurf 2022 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Haushaltssatzung 2022 der Stadt Fulda ist durch das Regierungspräsidium Kassel erteilt worden.
Haushalt 2021
Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld hat am Montag, 26. Oktober 2020 den Haushaltsplanentwurf 2021 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Haushaltssatzung 2021 der Stadt Fulda ist durch das Regierungspräsidium Kassel auflagenfrei erteilt worden.
Haushalt 2020
Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld hat am Montag, 21. Oktober 2019 den Haushaltsplanentwurf 2020 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Haushaltssatzung 2020 ist der Stadt Fulda durch das Regierungspräsidium Kassel auflagenfrei erteilt worden.
Haushalt 2019
Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld hat am Montag, 22. Oktober 2018 den Haushaltsplanentwurf 2019 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Haushaltssatzung 2019 ist der Stadt Fulda durch das Regierungspräsidium Kassel auflagenfrei erteilt worden.
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2019
Haushalt 2018
Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld hat am Freitag, 27. Oktober 2017 den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2018 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Haushaltssatzung 2018 ist der Stadt Fulda durch das Regierungspräsidium Kassel auflagenfrei erteilt worden.
Haushalt 2017
Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld brachte am Freitag, den 14. Oktober 2016 den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2017 in die Stadtverordnetenversammlung ein.
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Haushaltssatzung 2017 ist der Stadt Fulda durch das Regierungspräsidium Kassel auflagenfrei erteilt worden.
Haushalt 2016
Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld brachte am Freitag, den 16.Oktober 2015 den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2016 in die Stadtverordnetenversammlung ein.
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 ist der Stadt Fulda auflagenfrei erteilt worden.
Jahresabschluss 2022 der Stadt Fulda
Der Jahresabschluss 2022 beinhaltet die nach der Gemeindehaushaltsverordnung vorgeschriebenen Rechnungslegungskomponenten Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung. Er wurde durch das Prüfungsamt der Stadt Fulda geprüft. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat über den Jahresabschluss 2022 am 20.10.2023 beschlossen und dem Magistrat Entlastung erteilt.“Der Jahresabschluss 2022 beinhaltet die nach der Gemeindehaushaltsverordnung vorgeschriebenen Rechnungslegungskomponenten Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung. Er wurde durch das Prüfungsamt der Stadt Fulda geprüft. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat über den Jahresabschluss 2022 am 20.10.2023 beschlossen und dem Magistrat Entlastung erteilt.
Jahresabschluss 2021 der Stadt Fulda
Der Jahresabschluss 2021 beinhaltet die nach der Gemeindehaushaltsverordnung vorgeschriebenen Rechnungslegungskomponenten Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung. Er wurde durch das Prüfungsamt der Stadt Fulda geprüft. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat über den Jahresabschluss 2021 am 26.09.2022 beschlossen und dem Magistrat Entlastung erteilt.
Jahresabschluss 2020 der Stadt Fulda
Der Jahresabschluss 2020 beinhaltet die nach der Gemeindehaushaltsverordnung vorgeschriebenen Rechnungslegungskomponenten Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung. Er wurde durch das Prüfungsamt der Stadt Fulda geprüft. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat über den Jahresabschluss 2020 am 20.09.2021 beschlossen und dem Magistrat Entlastung erteilt.
Jahresabschluss 2019 der Stadt Fulda
Der Jahresabschluss 2019 beinhaltet die nach der Gemeindehaushaltsverordnung vorgeschriebenen Rechnungslegungskomponenten Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung. Er wurde durch das Prüfungsamt der Stadt Fulda unter Hinzuziehung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat über den Jahresabschluss 2019 am 18.12.2020 beschlossen und dem Magistrat Entlastung erteilt.
Jahresabschluss 2018 der Stadt Fulda
Der Jahresabschluss 2018 beinhaltet die nach der Gemeindehaushaltsverordnung vorgeschriebenen Rechnungslegungskomponenten Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung. Er wurde durch das Prüfungsamt der Stadt Fulda unter Hinzuziehung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat über den Jahresabschluss 2018 am 13.12.2019 beschlossen und dem Magistrat Entlastung erteilt.
Jahresabschluss 2017 der Stadt Fulda
Der Jahresabschluss 2017 beinhaltet die nach der Gemeindehaushaltsverordnung vorgeschriebenen Rechnungslegungskomponenten Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung. Er wurde durch das Prüfungsamt der Stadt Fulda unter Hinzuziehung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat über den Jahresabschluss 2017 am 22.10.2018 beschlossen und dem Magistrat Entlastung erteilt.
Den Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht können Sie als PDF-Dokument herunterladen.
Jahresabschluss 2016 der Stadt Fulda
Der Jahresabschluss 2016 beinhaltet die nach der Gemeindehaushaltsverordnung vorgeschriebenen
Rechnungslegungskomponenten Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung.
Er wurde durch das Prüfungsamt der Stadt Fulda unter Hinzuziehung einer Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaft geprüft. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Die Stadtverordnetenver-
sammlung der Stadt Fulda hat über den Jahresabschluss 2016 am 27.10.2017 beschlossen und dem
Magistrat Entlastung erteilt.
Den Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht können Sie als PDF-Dokument herunterladen.
Jahresabschluss 2015 der Stadt Fulda
Der Jahresabschluss 2015 beinhaltet die nach der Gemeindehaushaltsverordnung vorgeschriebenen Rechnungslegungskomponenten Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung. Er wurde durch das Prüfungsamt der Stadt Fulda unter Hinzuziehung einer Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft geprüft. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Die Stadtverordnetenver- sammlung der Stadt Fulda hat über den Jahresabschluss 2015 am 19.09.2016 beschlossen und dem Magistrat Entlastung erteilt.
Den Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht können Sie als PDF-Dokument herunterladen.
Jahresabschluss 2014 der Stadt Fulda
Der Jahresabschluss 2014 beinhaltet die nach der Gemeindehaushaltsverordnung vorgeschriebenen Rechnungslegungskomponenten Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung. Er wurde durch das Prüfungsamt der Stadt Fulda unter Hinzuziehung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat über den Jahresabschluss 2014 am 13.07.2015 beschlossen und dem Magistrat Entlastung erteilt.
Den Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht können Sie als PDF-Dokument herunterladen.