Ortsgerichte
Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und unterstehen der Dienstaufsicht des Präsidenten des jeweiligen Amtsgerichtes, für Fulda folglich dem Amtsgericht Fulda. Ortsgerichte sind also keine städtischen Einrichtungen.
Für jedes Ortsgericht werden ein/e Ortsgerichtvorsteher/in und mindestens vier Ortsgerichtsschöffen bestellt. Alle Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde - durch eine Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung - von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichtes ernannt. Die Amtsdauer beträgt 10 Jahre.
Ortsgerichtsmitglieder dürfen in der Regel nur innerhalb ihres Amtsbezirkes tätig werden.
Die Aufgaben der Ortsgerichte sind im Ortsgerichtsgesetz festgelegt und abschließend aufgezählt:
- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften/Kopien
- Erteilung von Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht
- Sicherung des Nachlasses
- Mitwirkung bei der Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
- Schätzungen (z.B. bebauter und unbebauter Grundstücke, beweglicher Sachen)
Die Stadt Fulda ist insgesamt in 6 Ortsgerichtsbezirke eingeteilt:
Ortsgericht Fulda I
(zuständig für das Kernstadtgebiet und die Stadtteile Bronnzell, Edelzell und Kohlhaus)
Ortsgerichtsvorsteher: | Andreas Okos |
Anschrift: | Stadtschloss, Schlossstraße 1 |
36037 Fulda | |
Bürgerbüro | |
Telefon: Terminvergabe: | 0661 / 102 - 1881 0661 / 102 - 1111 (telefonischer Bürger- |
Sprechzeiten: | Montag, Dienstag und Donnerstag |
Hier gehts zur Terminvereinbarung!
Ortsgericht Fulda II
(zuständig für die Stadtteile Besges, Haimbach, Malkes, Mittelrode, Niederrode, Oberrode, Rodges und Sickels)
Ortsgerichtsvorsteher: | Markus Günther |
Anschrift: | Sandweg 8 |
36041 Fulda-Oberrode | |
Telefon: | 0661 / 95 25 53 58 |
Sprechzeiten: | Mittwoch jeweils von 16:30 Uhr bis 19:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Ortsgericht Fulda III
(zuständig für die Stadtteile Harmerz, Istergiesel, Johannesberg, Zell und Zirkenbach)
Ortsgerichtsvorsteher: | Gerwin Stein |
Anschrift: | Am Holderstrauch 38 |
36041 Fulda-Johannesberg | |
Telefon: | 0661 / 4 69 48 |
Sprechzeiten: | Mittwoch jeweils von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr im Vereinszentrum von Johannesberg (Büro des Ortsvorstehers) oder nach Vereinbarung. Während der Sprechzeiten erreichbar unter Tel.Nr. 102-4069. |
Ortsgericht Fulda IV
(zuständig für die Stadtteile Gläserzell, Kämmerzell und Lüdermünd)
Ortsgerichtsvorsteher: | Stefan Hohmann |
Anschrift: | Maidornstraße 6 |
36041 Fulda-Kämmerzell | |
Telefon: | 0661 / 5 11 12 |
Sprechzeiten: | nach Vereinbarung |
Ortsgericht Fulda V
(zuständig für die Stadtteile Bernhards, Dietershan, Lehnerz und Niesig)
Ortsgerichtsvorsteher: | Franz Großer |
Anschrift: | Reichenberger Straße 27 |
36039 Fulda-Niesig | |
Telefon: | 0661 / 5 19 44 |
Sprechzeiten: | nach Vereinbarung |
Ortsgericht Fulda VI
(zuständig für die Stadtteile Maberzell und Trätzhof)
Ortsgerichtsvorsteher: | Stefan Frauenholz |
Anschrift: | Egerstraße 12 |
36041 Fulda-Maberzell | |
Telefon: | 0171/6 54 77 35 |
Sprechzeiten: | nach Vereinbarung |
Schiedsämter
In den nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten ist es grundsätzlich erforderlich, vor der Einschaltung eines Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft ein Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt oder einer anerkannten Gütestelle durchzuführen.
1. in Streitigkeiten über Ansprüche wegen:
- der in § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelten Einwirkungen, sofern es sich nicht um Einwirkungen eines gewerblichen Betriebs handelt,
- Überwuchses nach § 910 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
- Hinüberfalls nach § 911 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
- eines Grenzbaums nach § 923 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
- der im Hessischen Nachbarrechtsgesetz vom 24. September 1962 (GVBl. I S. 417), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. September 2014 (GVBl. S. 218), geregelten Nachbarrechte, sofern es sich nicht um Einwirkungen eines gewerblichen Betriebs handelt.
2. in Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.
Das Schlichtungsverfahren wird auf Antrag eingeleitet. Der Antrag ist bei dem Schiedsamt, in dessen Bezirk die Gegenpartei wohnt, schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu erklären.
Für das Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr von mindestens 20,00 € und höchstens 50,00 € erhoben. Zusätzlich sind noch die Kosten für entstandene Auslagen (z.B. Dokumentenpauschale) zu entrichten.
Die Schiedspersonen haben keine festen Sprechzeiten. Termine werden telefonisch vergeben.
In Fulda gibt es insgesamt 3 Schiedsamtsbezirke:
Schiedsamtsbezirk Fulda I
(umfasst die Kernstadt Fulda)
Aufgrund der Niederlegung des Amtes des bisherigen Schiedsamannes, Herrrn Hans-Jürgen Weide, ist der Schiedsamtsbezirk Fulda I derzeit nicht besetzt. Bitte wenden Sie sich an den Stellverteter, Herrn Richard Thonius, Schiedsamtsbezirk Fulda II.
Schiedsmann:
Hans-Jürgen Weide
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Tel.: 0661 / 102-1587
Stellvertretender Schiedsmann:
Richard Thonius
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Tel.: 0661 / 102-1588
Schiedsamtsbezirk Fulda II
(umfasst die Stadtteile Malkes, Besges, Rodges, Oberrode, Mittelrode, Niederrode, Sickels, Istergiesel, Zell, Zirkenbach, Harmerz, Johannesberg, Kohlhaus, Bronnzell und Edelzell)
Schiedsmann:
Richard Thonius
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Tel: 0661 / 102-1588
Stellvertretender Schiedsmann:
Guido Lomb
Lilienstraße 9
36041 Fulda - Kämmerzell
Tel: 0661 / 102-1593
Schiedsamtsbezirk Fulda III
(umfasst die Stadtteile Haimbach, Maberzell, Gläserzell, Kämmerzell, Lüdermünd, Niesig, Lehnerz, Dietershan und Bernhards)
Schiedsmann:
Guido Lomb
Lilienstraße 9
36041 Fulda - Kämmerzell
Tel: 0661 / 102-1593
Stellvertretender Schiedsmann:
Richard Thonius
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Tel: 0661 / 102-1588