Sondernutzung in Verbindung mit baulichen Maßnahmen

Sondernutzungen sind jede Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, die über den Gemeingebrauch hinausgehen. Entsprechend dem Hessischen Straßengesetz und der Sondernutzungssatzung der Stadt Fulda sind Sondernutzungen erlaubnispflichtig und werden nach schriftlicher Beantragung vom Tiefbauamt auf Zeit oder auf Widerruf erteilt. Eine auf Zeit erteilte Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert.

Häufig beantragte Sondernutzungen von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sind in den öffentlichen Bereich hineinragende bauliche Einrichtungen und Anlagen wie z.B. Kabel- und Rohrleitungstrassen sowie Zufahrten und die Errichtung von Werbeanlagen.

Neben der Erlaubnispflicht von Sondernutzungen, zu erteilen durch das Tiefbauamt, unterliegen einige der zuvor aufgeführten Nutzungen zusätzlich einer baurechtlichen Genehmigung durch das Bauaufsichtsamt. Ob ein Sondernutzungsantrag gestellt werden muss, kann ggfs. dem geprüften oder genehmigten Bauantrag vom Bauaufsichtsamt unter „Auflagen und Bedingungen“ entnommen werden.

Sondernutzungen dürfen erst dann ausgeübt werden, wenn dafür eine Erlaubnis erteilt ist.
 

Notwendige Unterlagen

Für die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis ist grundsätzlich beim Tiefbauamt ein schriftlicher Antrag einzureichen, der nachstehende Angaben enthalten muss:

  • Name, Anschrift und Unterschrift des Antragstellers
  • Art und örtliche Begrenzung der Sondernutzung
  • Lageplan oder Lageplanskizze
  • Bei Hinweisschildern und Werbeanlagen: Ansicht und Darstellung der Anbringung im öffentlichen Raum
  • Ergänzende Angaben nach Aufforderung

Rechtsgrundlagen

Gebühren

Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren der Stadt Fulda.
 


Formular

Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen

Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/oder Ausnahmegenehmigung und eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt.

Genehmigungspflichtig sind z. B.

  • Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten)
  • Bauwagen oder Mannschafts-/ Gerätebuden
  • Bauzaun
  • Materiallager
  • Gerüste
  • Mulden und Container
  • Hebebühnen
  • Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger
  • Umzüge

Hinweis zur Kranaufstellung:
Bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen zur Aufstellung von Baukränen oder Autokränen sind vor Nutzung der Fläche die jeweiligen Versorgungsunternehmen von Ihnen anzuhören.

Denn ob die evtl. in dem zu nutzenden Bereich verlaufenden Leitungen der Belastung standhalten oder ob wichtige Arbeiten oder Reparaturen auszuführen sind, kann nur das jeweilige Versorgungsunternehmen beurteilen.

An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Fulda unter Beteiligung der Polizei, des Tiefbauamtes sowie ggf. weiterer Ämter.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • schriftlicher Antrag

Welche Gebühren fallen an?

  • Bauzäune und sonstige Baustelleneinrichtungen wöchentlich bei einer umbauten Fläche der Straße von

Fläche

Kosten pro Woche €

Zeitraum

 

 

 

1 – 30 qm

25,00 €/Woche

1. – 4. Woche

 

30,00 €/Woche

5. – 8. Woche

 

35,00 €/Woche

Ab der 9. Woche

 

 

 

31 – 50 qm

37,50 €/Woche

1. – 4. Woche

 

45,00 €/Woche

5. – 8. Woche

 

52,50 €/Woche

Ab der 9. Woche

 

 

 

+ je weitere angefangene 50 qm

50,00 €/Woche

1. – 4. Woche

 

60,00 €/Woche

5. – 8. Woche

 

70,00 €/Woche

Ab der 9. Woche

 

  • Aufstellen von Schuttcontainern

Zeitraum

Kosten €

1 Tag bis 3 Tage

05,00 €/Tag

4 Tage bis 6 Tage

20,00 €/EB

je Woche

20,00 €/Woche

je Monat

60,00€/Monat


Welche Fristen muss ich beachten?
Um eine termingerechte Bearbeitung Ihres Antrags gewährleisten zu können, ist dieser mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Beginn der Straßenbenutzung einzureichen

Beantragung beim Amt für Straßenverkehr & Parken
Mail: verkehr(at)fulda.de

 


Formulare

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Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (z. B. Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes, usw.), müssen gesichert werden.

Vor Beginn der Arbeiten muss der/die Unternehmer*in von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

Verfahrensablauf
Der/Die Unternehmer*in hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.
Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem/der Bauunternehmer*in angeordnet, der/die diese Maßnahmen auszuführen hat.

An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Erteilung der Anordnung ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Fulda.

Voraussetzungen
Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem/Der Bauunternehmer*in und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • schriftlicher Antrag
  • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell)
  • eventuell Umleitungsplan

Welche Gebühren fallen an?
Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art und Umfang der zu erteilenden Anordnung. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr legt hierfür in der Anlage zu § 1 – Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr einen Rahmen von 10,20 € - 767,00 € fest.

Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.

Beantragung beim Amt für Straßenverkehr & Parken 
Mail: verkehr(at)fulda.de


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