Friedhöfe

 

Die Stadt Fulda betreibt 21 Friedhöfe im Stadtgebiet, davon sind einige durch ihre Lage, Größe und ihren attraktiven Baumbestand auch als Naherholungsflächen anzusehen. Neben den christlichen Friedhöfen gibt es jüdische Friedhöfe und Friedhöfe für andere Glaubensarten.
Friedhöfe laden inmitten der alltäglichen Hektik immer häufiger auch zu Spaziergängen ein und gewinnen neben Gedenken und Besinnung auch als Orte der Ruhe, der Entspannung und der inneren Einkehr zunehmend an Bedeutung.

Friedhofswegweiser

Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, gibt es eine Menge zu regeln und zu bedenken. Alle wichtigen Informationen findet man zusammengefasst in der Friedhofsbroschüre. Hier findet man Informationen über die Fuldaer Friedhöfe sowie über alle organisatorischen Dinge, die es zu regeln gibt. Dazu gibt es Wissenswertes zu allen Themen rund um Trauerfälle und Beisetzungen sowie Inserate für die notwendigen Dienstleistungen.

Die 2. Auflage der Friedhofsbroschüre ist kostenlos erhältlich

  • im Bürgerbüro der Stadt Fulda, Schlossstr. 1
  • im Seniorenbüro der Stadt Fulda, Behördenhaus am Schlossgarten, Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
  • in der Friedhofsverwaltung am Hauptfriedhof, Künzeller Straße 106.

Möglichkeit zur Grabmalpatenschaft

Auf den Friedhöfen der Stadt Fulda gibt es eine Vielzahl an Grabmalen, die unter Denkmalschutz stehen und erhaltenswert sind. Dafür ist die Stadt auf die Mitwirkung möglichst vieler Unterstützer und Förderer angewiesen. Eine Grabmalpatenschaft bietet dazu die Möglichkeit. Bei Interesse kann man sich an die Friedhofsverwaltung der Stadt Fulda wenden, um in einem persönlichen Gespräch die Vorstellungen und Wünsche auszutauschen.

Eine Grabmalpatenschaft kann sowohl in Verbindung mit einem Bestattungsfall als mit Blick auf den Erwerb einer künftigen Familiengrabstätte übernommen  werden. Im Regelfall sind die Übernahme einer Grabmalpatenschaft und die Übernahme eines Nutzungsrechtes an einer Grabstätte miteinander verbunden. In Absprache mit der Friedhofsverwaltung ist das Versetzen des entsprechenden Grabmals an eine andere Grabstätte eigener Wahl möglich, jedoch muss das Grabmal auf dem jeweiligen kommunalen Friedhof verbleiben. Hinsichtlich der Nutzung des im Rahmen der Grabmalpatenschaft übergebenen Grabmals und der Nutzung der erworbenen Grabstätte gelten für den Grabmalpaten die entsprechenden Bestimmungen der Friedhofssatzung der Stadt Fulda sowie der Gebührenordnung.

Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass sich die Kosten einer Grabmalpatenschaft durchaus mit den Kosten bei der Neuanfertigung eines Grabmals vergleichen lassen. Wird im Rahmen einer Grabmalpatenschaft ein unter Denkmalschutz stehendes Grabmal erhalten und rekonstruiert, können entsprechende steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.

Wie läuft eine Grabmalpatenschaft ab?

Das im Rahmen einer Grabmalpatenschaft vergebene denkmalgeschützte oder erhaltenswerte Grabmal verbleibt im Eigentum der Stadt Fulda. Der Grabmalpate erhält auf der Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung ein Nutzungsrecht am Grabmal, das in der Regel der Nutzungszeit der Grabstätte entspricht, auf der sich das Grabmal befindet beziehungsweise mit der das Grabmal verbunden ist. Es wird eine Patenschaftsvereinbarung geschlossen, in der die jeweiligen Rechte und Pflichten des Grabmalpaten stehen. Dazu gehören die Verpflichtung zur Kostentragung für die Restaurierung des Grabmals und zur Erhaltung des Grabmals im Zeitraum der Nutzung sowie der Nutzung der entsprechenden Grabstätte.

Zuständig ist das Amt für Grünflächen und Stadtservice / Friedhofs- und Bestattungswesen. Ansprechpartner sind die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung im Friedhofsgebäude auf dem Zentralfriedhof. Der Zentralfriedhof liegt an der Künzeller Straße zwischen Heidelstein- und Kreuzbergstraße.