Rentenanträge
Um von Anfang an, also mit Beginn des Rentenanspruchs, das Rentenleben genießen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.
Altersrente
Antragstellung
Die Rentenantragstellung erfolgt nach Terminabsprache. Sofern der Rentenbewerber nicht selbst erscheint oder erscheinen kann, ist eine Vollmacht erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Letzter Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung
- Bankverbindung
- Krankenkassenkarte
- Familienstammbuch
- Je nach Rentenart Schwerbehindertenausweis
- Krankenkassenkarte
- Steueridentifikationsnummer
Erwerbsminderungsrente
Antragstellung
Die Rentenantragstellung erfolgt nach Terminabsprache. Sofern der Rentenbewerber nicht selbst erscheint oder erscheinen kann, ist eine Vollmacht erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Letzter Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung
- Aufstellung aller beruflichen Tätigkeiten
- Bankverbindung
- Familienstammbuch
- Ärztlicher Bericht (Formular bei der Rentenstelle anfordern)
- Schwerbehindertenausweis
- Krankenkassenkarte
- Steueridentifikationsnummer
Erziehungsrente
Antragstellung
Die Rentenantragstellung erfolgt nach Terminabsprache. Sofern der Rentenbewerber nicht selbst erscheint oder erscheinen kann, ist eine Vollmacht erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Familienstammbuch
- Rentenversicherungsunterlagen
- Bankverbindung
- Sterbeurkunde des geschiedenen Ehemannes
- Scheidungsurteil
- Krankenkassenkarte
- Steueridentifikationsnummer
Witwenrente
Antragstellung
Die Rentenantragstellung erfolgt nach Terminabsprache. Sofern der Rentenbewerber nicht selbst erscheint oder erscheinen kann, ist eine Vollmacht erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Bankverbindung
- Sterbeurkunde im Original
- Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- Letzte Rentenanpassungsmitteilung des Verstorbenen
- Letzte Rentenanpassungsmitteilung des Hinterbliebenen
- Sofern der Hinterbliebene sonstige Einkünfte hat (z. B. Arbeitsentgelt, Arbeitslosengeld, Krankengeld usw.), sind die entsprechenden Nachweise erforderlich
- Sofern der Verstorbene keine Rente bezogen hat, sind sämtliche Rentenversicherungsunterlagen bzw. der letzte Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung erforderlich
- Krankenkassenkarte
- Steueridentifikationsnummer
Waisenrente
Antragstellung
Die Rentenantragstellung erfolgt nach Terminabsprache. Sofern der Rentenbewerber nicht selbst erscheint oder erscheinen kann, ist eine Vollmacht erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis
- Bankverbindung
- Krankenkassenkarte
- Sterbeurkunde
- Geburtsurkunde oder Familienbuch
- Sofern der Verstorbene keine Rente bezogen hat, sind sämtliche Rentenversicherungsunterlagen erforderlich
- Ausbildungsnachweis
- Steueridentifikationsnummer
Kontenklärung
Antragstellung
Die Kontenklärung erfolgt nach Terminabsprache. Sofern der Antragsteller nicht selbst erscheint oder erscheinen kann, ist eine Vollmacht erforderlich.
Erfoderliche Unterlagen:
- Personalausweis
- Sämtliche Rentenversicherungsunterlagen bzw. Arbeitsnachweise
- Zeugnisse, Schulbescheinigungen, Studiennachweise
- Wehrdienstbescheinigung
- Familienstammbuch
- Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Krankheitszeiten
- Krankenkassenkarte
- Bei Spätaussiedlern: Registrierschein, Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung