Seit Anfang 2024 gibt es als neues Angebot des städtischen Amtes für Jugend, Familie und Senioren den Verfahrenslotsen.
Verfahrenslotsen haben zwei Funktionen:
- Sie betreuen junge Menschen (bis zum 27. Geburtstag), die eine Behinderung haben, bei denen eine Behinderung droht oder bei denen der Verdacht darauf besteht sowie deren Eltern bzw. Sorge- und Erziehungsberechtigte.
- Sie unterstützen die Jugendämter dabei, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB VIII und SGB IX bis 2028 in kommunaler Trägerschaft zusammenzuführen zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe.
Das Angebot ist niedrigschwellig und kostenfrei. Die Verfahrenslotse/innen arbeiten unabhängig und vertraulich und stehen parteiisch an der Seite der jungen Menschen, die sie betreuen. Es besteht keine Pflicht zur Inanspruchnahme.
Was leistet ein Verfahrenslotse/eine Verfahrenslotsin?
- Unterstützung und Begleitung bei der Antragstellung für Eingliederungshilfeleistungen
- Unterstützung bei Problemen und Auseinandersetzungen mit beteiligten Behörden
- Hilfe beim Finden von passenden Leistungen für jeden Einzelfall
- Konkrete Hilfe beim jeweiligen Anliegen, KEIN Verweisen auf andere Stellen
Die Unterstützung und Begleitung sind punktuell zu einzelnen Anlässen, aber auch dauerhaft möglich.
Auch Netzwerkpartner/innen und sonstige Interessierte können sich melden.
Ziel der Tätigkeit ist auch der Aufbau eines Netzwerks mit Akteur/innen aus dem Bereich Inklusion, Behinderung und Sozialraumarbeit.