Im Amt für Jugend, Familie und Senioren gibt es den Verfahrenslotsen:
Was macht der Verfahrenslotse?
- Er begleitet und unterstützt junge Menschen (bis zum 27. Geburtstag), die eine Behinderung haben, bei denen eine Behinderung droht oder bei denen der Verdacht darauf besteht sowie deren Eltern bzw. Sorge- und Erziehungsberechtigte.
- Er unterstützt das städtische Amt für Jugend, Familie und Senioren dabei, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB VIII und SGB IX bis 2028 in kommunaler Trägerschaft zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zusammenzuführen.
Das Angebot ist niedrigschwellig und kostenfrei. Der Verfahrenslotse arbeitet unabhängig und vertraulich und steht parteiisch an der Seite der jungen Menschen, die Unterstützung suchen. Es besteht keine Pflicht zur Inanspruchnahme.
Bei welchen Anliegen bin ich bei dem Verfahrenslotsen richtig?
- Unterstützung und Begleitung bei der Antragstellung für Eingliederungshilfe- bzw. andere Teilhabeleistungen
- Unterstützung bei Problemen und Auseinandersetzungen mit beteiligten Behörden; ein Auftreten als Beistand im Sinne des § 13 SGB X ist möglich
- Hilfe beim Finden von geeigneten Leistungen für jeden Einzelfall
- Konkrete Hilfe beim jeweiligen Anliegen
Die Unterstützung und Begleitung sind punktuell zu einzelnen Anlässen, aber auch dauerhaft möglich.
Auch Netzwerkpartner/innen und sonstige Interessierte können sich melden.
Ziel der Tätigkeit ist auch der Aufbau eines Netzwerks mit Beteiligten aus dem Bereich Inklusion, Behinderung und Sozialraumarbeit.
Weitere Infos:
Ratsuchende vereinbaren bitte einen Termin über verfahrenslotse(at)fulda.de. Sonstige Interessierte richten ihre Mail bitte an daniel.deuter(at)fulda.de.
Termine werden schnellstmöglich angeboten. Abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufkommen kann die Dauer variieren. Falls Widerspruchs- oder Klagefristen abzulaufen drohen, ist es ratsam, dies explizit zu nennen.
Im telefonischen oder persönlichen Erstgespräch wird die Problemkonstellation zusammen analysiert. Anschließend wird der weitere Beratungsbedarf festgelegt. Wenn der Verfahrenslotse nicht die richtige Ansprechperson für das Anliegen ist, wird an angemessene Hilfsangebote und Fachdienste vermittelt.
Wie sieht die Zusammenarbeit aus?
- Gemeinsame Problemanalyse
- Planung weiterer Schritte oder bei Unzuständigkeit Verweisberatung
- Prozess der Begleitung und Unterstützung
- Langfristig oder auf Einzelfallanliegen bezogen
- Kann von Ratsuchenden jederzeit beendet werden
- Unterstützung als Beistand im Sinne des § 13 SGB IX ist möglich
- Lösung des Problems oder Aufzeigen von Alternativen
- Hilfe bei der Entscheidungsfindung