Fuldaer Ortsrecht

Artikel 28 Grundgesetz (GG) i.V.m. Artikel 137 Hessische Verfassung (HV) garantieren den Städten und Gemeinden sowie den Gemeindeverbänden die kommunale Selbstverwaltung. Ausfluss dieser Selbstverwaltungsgarantie ist die Befugnis, für das eigene Gebiet Recht zu setzen. Dieses gemeindliche Recht wird in den sogenannten Satzungen gefasst:

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8 Wirtschaft und Verkehr

Informationen zum Stadtwappen der Stadt Fulda

Die Stadt Fulda ist gemäß § 14 Hessische Gemeindeordnung (HGO) berechtigt, ein eigenes Wappen zu führen.

Beschreibung:

Ein gespaltener Schild, in dessen vorderer Hälfte (linke Seite) auf silbernem Grund sich ein schwarzes durchgehendes Kreuz, in dessen hinterer Hälfte (rechte Seite) auf rotem Grund ein grüner Dreiberg befindet, aus dem eine grüne Lilienstaude mit drei weißen Blüten aufwächst. Über dem Schild ist eine fünfzinnige Mauerkrone angeordnet.

Das Wappen ist in verschiedene Bereiche zu unterteilen, wobei jeder eine eigene Bedeutung hat:

  • Die Mauerkrone weist auf die Stadtmauer hin.
  • Die auf dem Dreiberg wachsenden drei Lilien stehen für die drei Geschwister Simplizius, Faustinus und Beatrix, die drei Schutzpatrone der Stadt. Der rote Untergrund bedeutet, dass sie den Märtyrertod starben.
  • Da die Stadt ihre Entstehung dem Kloster Fulda verdankt, ist das Abtkreuz hell hinterlegt.

Das Wappen ist durch die Satzung zum Schutze des Stadtwappens der Stadt Fulda geschützt. Die Verwendung durch Dritte kann vom Magistrat genehmigt werden.