Umweltschutz

Umweltschutz umfasst alle Maßnahmen, die das Ziel verfolgen, schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden, zu verringern oder zu beseitigen. Der Umweltschutz ist seit 1994 im Grundgesetz verankert und damit seither als Staatsziel definiert.

Durch die immer konkreter werdenden Rechtsvorschriften im Umweltrecht ist eine stätige Anpassung notwendig. Auch die Stadt Fulda muss sich im Hinblick auf verschiedenste Emissionen immer wieder neuen Herausforderungen stellen. Hierzu zählen z.B. Feinstaub, Lärm, Altlasten und Flächenversieglungen, aber auch Lichtemissionen. 

Bereits jetzt sind schon einige Maßnahmen, wie die Zertifizierung als Sternenstadt durch die International Dark-Sky-Association (IDA) und die Erstellung von Starkre-gengefahrenkarten erfolgreich umgesetzt worden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass bereits behandelte Themen kein weiteres Potential zur Optimierung aufweisen. Umweltschutz ist als ein immer weiterwachsender Prozess anzusehen.

Thema: Lärm

Lärm zählt zu den von der Bevölkerung am häufigsten genannten Umweltproblemen in Wohngebieten.

Dabei ist Lärm kein physikalisches Phänomen. Die allgemeine Definition des Begriffs "Lärm" als "störender, unerwünschter oder gefährlicher Schall" beinhaltet schon, dass erst die Wahrnehmung und Bewertung eines Geräusches durch betroffene Menschen ein Geräusch zum Lärm macht. Lärm an sich ist nicht meßbar. Messbar sind die auftretenden Geräusche.

In vielen Fällen läßt sich die empfundene Lärmbelästigung aus der Nachbarschaft bereits durch direkte Ansprache des Verursachers oder ggf. die Benachrichtigung der Ordnungsbehörden abstellen.

Lärmbelästigungen, die von Unternehmen und Anlagen ausgehen, können dem Dezernat Immissionsschutz beim Regierungspräsidium Kassel, Staatliches Umweltamt, Tel. 06621/406-6 gemeldet werden.
 

Lärmminderungsplanung

Für die Lärmminderungsplanung stehen zwei Instrumente zur Verfügung:

  • Die strategische Lärmkartierung sowie
  • die Lärmaktionsplanung zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen.

Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie ist zuständig für die Lärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie. Dies beinhaltet die Kartierung entlang der Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen, die Ballungsräume selbst, den Großflughafen Frankfurtam Main sowie die nicht bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken, die dem Allgemeinen Eisenbahngesetz unterliegen.

  • Während der ersten Stufe bis 2008 wurde die Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen mit über 6 Millionen Kfz/Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit über 60.000 Züge/Jahr bzw. für Großflughäfen mit über 50.000 Flugbewegungen und Ballungsräume mit über 250.000 Einwohnern durchgeführt.
  • In der zweiten Stufe bis 2013 wurde die Lärmkartierung auf Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Millionen Kfz/Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Züge/Jahr bzw. Ballungsräume mit über 100.000 Einwohnern erweitert.
  • In der dritten Runde der Lärmaktionsplanung sind die Schwellenwerte und der Betrachtungsumfang der Stufe 2 weiterhin gültig.

Die Ergebnisdarstellung der berechneten Lärmbelastung erfolgt grafisch in Form strategischer Lärmkarten. In diesen Karten werden Gebiete mit ähnlichem Schallimmissionspegel farblich gleich ausgewiesen (5 dB(A)-Isophonen-Bänder). Es wird jeweils eine Karte erstellt, die die Belastungen während des gesamten Tages abbildet und zusätzlich dazu eine Karte für die empfindlichere Nachtzeit. Die Karten können mit Hilfe des „Lärmviewers Hessen“ eingesehen werden. Das Eisenbahnbundesamt hat die Ergebnisse der aktuellsten Umgebungslärmkartierungen veröffentlicht. Diese sind über das GeoPortal.EBA einsehbar. Dort besteht auch die Möglichkeit, die Lärmbelastung an konkreten Wohnorten zu ermitteln.

Auf der Basis der Lärmkartierung werden durch die Regierungspräsidien Lärmaktionspläne aufgestellt. Sie müssen den Anforderungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie entsprechen und neben der Beschreibung der Lärmbelastungssituation auch Maßnahmen zur Lärmminderung benennen. 

Auf den Websites der Regierungspräsidien finden Sie die In-Kraft-getretenen Lärmaktionspläne sowie weitere Informationen über die Lärmminderungsplanung in Ihrem Regierungsbezirk.

Lärmaktionsplan - Straßenverkehr (Regierungsbezirk Kassel, Stufe 2)
Lärmaktionsplan - Schienenverkehr (Land Hessen)

Thema: Luft

Luftverschmutzung ist sowohl ein lokales als auch überregionales und globales Problem. Daher sind die ständige Überwachung und das Verbessern des aktuellen Zustandes besonders im innerstädtischen Raum erstrebenswert und notwendig.

Im aufgestellten Luftreinhalteplan werden der zustand und Ursprünge der Verschmutzung sowie bereits durchgeführte und geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität aufgezeigt. Der Luftreinhalteplan für Fulda (2010) kann auf der Webseite vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) heruntergeladen werden.

Das HLNUG betreibt ein landesweit ausgerichtetes Messnetz zur gebietsbezogenen Überwachung und Beurteilung der Luftqualität. Dazu werden sowohl kontinuierliche als auch diskontinuierliche Messverfahren eingesetzt.

Informationen zu den Standorten der aktuell in Fulda betriebenen Luftmessstationen sowie die erfassten Messwerte finden Sie im Messdatenportal des HLNUG oder direkt über die Messstationen:

Fulda - Petersberger Str.

Fulda - Zentral

Thema: Altlasten

Viele Flächen im Stadtgebiet wurden industriell bzw. gewerblich genutzt und weisen branchentypische Belastungen auf. Hierfür werden unter anderem Informationen aus vorhandenen Untersuchungen, historischen Karten sowie Bau- und Gewerbedaten ausgewertet. Eine entsprechende Einstufung erfolgt erst nach differenzierter Prüfung und Berücksichtigung aller vorhandenen Informationen.

Altlasten im Boden und Grundwasser können unterschiedlichste Gefahren hervorrufen und den Wert des Grundstückes mindern bzw. hohen Kosten bei einer Sanierung notwendigen verursachen. Daher ist es empfehlenswert so früh wie möglich Informationen über mögliche Belastungen einzuholen.

Über die Altlastenauskunft sollten sich insbesondere informieren:
•    Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken
•    Käuferinnen und Käufer von Grundstücken
•    Investoren und Bauherren
•    Banken und Versicherungen
•    Architektinnen und Architekten und sonstige Sachverständige

Jede Person hat nach dem Umweltinformationsrecht freien Zugang zu Umweltinformationen. Zu den Umweltinformationen gehören beispielsweise Daten über den Zustand von Luft, Boden, Wasser sowie Informationen über Lärm, Stoffen und Energie. Dies gilt nur eingeschränkt für personenbezogene Daten, durch welche schutzwürdige Interessen beeinträchtigt würden.

Für weiterführende Informationen steht die jeweilig zuständige Behörde zur Verfügung.
 

Thema: Mobilfunk

Im Zuge der Digitalisierung und der anspruchsvoller werdenden Technik ist ein stetiger Ausbau des Mobilfunknetzes notwendig. Immer mehr Geräte haben die Möglichkeit sich über eine entsprechende Verbindung miteinander zu vernetzen, um zukünftig z.B. das autonome Fahren überall sicher zu ermöglichen. Aus diesem Grund werden auch in der Stadt Fulda bei Bedarf neue Funkanlagenstandorte errichten und bereits bestehende weiter ausgebaut.

Die bestehenden Funkanlagenstandorte und diverse Erläuterungen können bei der Bundesnetzagentur eingesehen werden. Ergänzend dazu sind zu jeder Funkanlage weitere Standortinformationen und Hinweise vorzufinden. Der Ausbau des Mobilfunknetzes erfolgt in enger Abstimmung mit den Betreibern und der Stadt Fulda.

Thema: Starkregengefahrenkarten

Durch die steigenden Temperaturen und dem damit verbundenen Klimawandel treten Starkregen immer häufiger auf. Ein Starkregen ist ein Niederschlagsereignis bei dem mindestens 15 l/m² in 1 Stunde oder 20 l/m² in 6 Stunden niedergehen. Entsprechende Warnung und weitere Warnkriterien werden vom Deutschen Wetterdienst (DWD) ausgegeben.

Auch im vergangenen Jahr waren einige Starkregenereignisse in Fulda zu verzeichnen. Bei der Niederschlagssumme entspricht 1 mm Niederschlag 1 l/m².

Dies ist der Anlass, dass die Stadt Fulda zusammen mit den Gemeinden Künzell und Petersberg über den Abwasserverband Fulda eine Starkregengefahrenkarte (SRGK) erstellt hat. Hierin werden drei Szenarien mit unterschiedlicher Niederschlagsintensität dargestellt sowie deren Auswirkungen. Die Karte mit den betrachteten Bereichen wird allen Bürgern über Fulda Maps  zur Verfügung gestellt, sodass ggf. eine potenzielle Gefahr erkannt wird und entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden können.

Das Umweltbundesamt kategorisiert die Maßnahmen zur Starkregenvorsorge in folgende vier Abschnitte:
•    Flächenwirksame Vorsorge (Bauliche Maßnahmen inkl. Versickerung und Ableitung sowie planerische, konzeptionelle/strategische und rechtliche Maßnahmen)
•    Bauvorsorge (Objektschutz)
•    Verhaltenswirksame Vorsorge (Warnungen und Informationen zur Verhaltensvorsorge)
•    Risikovorsorge (Eigenverantwortung und Versicherungsschutz)

Meist stellt eine Kombination aus verschiedenen Maßnahmen den bestmöglichsten Schutz dar, denn Wasser kann auf verschiedene Wege in ein Haus eintreten. Eine Schadensminimierung gegen eindringendes Wasser durch Objektschutz gewinnt immer mehr an Relevanz und Verwendung. Derartige Maßnahmen sind sowohl im Neubau als auch im Bestand umsetzbar.

Was können Sie tun?
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten sich und Ihr Objekt zu sichern. Hierfür muss zunächst allerdings eine mögliche Gefahr erkannt werden. Aus diesem Grund sollte die vor-handene Starkregengefahrenkarte für das Stadtgebiet entsprechend interpretiert und der Gebäudezustand bewertet werden. Für die Bewertung kann die Checkliste und die Selbsteinschätzung der Starkregengefährdung des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt-, und Raumforschung (BBSR) genutzt werden.
 

Weiterführende Links:

Leitfaden Starkregen – Objektschutz und bauliche Vorsorge – BBSR

Wetterextreme in Hessen - HLNUG

Deutscher Wetterdienst

Thema: Licht

Viele unnötige und falsch installierte Beleuchtungen oder Werbemittel erzeugen negative Umweltauswirkungen. Hiervon können Menschen sowie Tieren und Pflanzen betroffen sein. Häufig stehen sich hier vermeintlich unterschiedliche Interessen wie das Publizieren eigener Werbung oder unnötig intensiv ausgeleuchteten Flächen bei mangelnder Kenntnis der Auswirkungen gegenüber.

Bislang waren die Instrumente zur Beschränkung der Beleuchtung als mäßig anzusehen und hatten lediglich empfehlenden Charakter. Durch die Novellierung des Bun-desnaturschutzgesetzes im Sommer 2021 steht fest, dass es Grenzwerte für Beleuchtung geben wird. Diese Grenzwerte sind erst mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung gültig. Daher ist bereits jetzt eine nachhaltige Beleuchtung anzustreben, sodass eine nachträgliche Umrüstung oder Erneuerung der Beleuchtung vermieden werden kann. Dies wirkt sich nicht nur finanziell positiv aus, sondern ist stromsparender und umweltverträglicher.

Die Stadt Fulda hat sich als Ziel gesetzt, weiterer Lichtverschmutzung entgegen zu wirken und vorhandene Beleuchtung zu reduzieren bzw. nachhaltig umzugestalten. Die hierfür erstellte Beleuchtungs-Richtlinie stellt eine Planungshilfe da, welche bereits in den ersten Bebauungsplänen im Stadtgebiet verbindlich festgesetzt ist.

In Zusammenarbeit mit dem Sternenpark Rhön und der Industrie- und Handelskammer Fulda konnte das Prädikat #lichtbewusstsein etabliert werden. Mit diesem Prädikat werden Unternehmen ausgezeichnet, welche sich für eine nachhaltige Verbesserung Ihrer Beleuchtung einsetzen. Bereits im Frühjahr 2022 konnten die ersten Lichtschutz-Pioniere ausgezeichnet werden.