Informationen zum Führungszeugnis
Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Bundeszentralregister enthaltene Angaben. Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit sowie gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, sein.
Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden.
Welche Arten von Führungszeugnissen gibt es
Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses.Es gibt zwei Arten:
Für private Zwecke (Beleg-Art N)
- das Führungszeugnis wird Ihnen direkt per Post nach Hause gesandt
Zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
- das Führungszeugnis wird direkt der Behörde zugesandt, die Sie angeben.
- Bitte geben Sie in diesem Fall die Anschrift der Behörde und den Verwendungszweck an.
- Sie können beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.
Beide Arten werden auf Antrag als erweitertes Führungszeugnis (mit erweitertem Inhalt) erteilt, wenn dies in einer gesetzlichen Bestimmung vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des achten Buches Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Das erweiterte Führungszeugnis enthält zum Zwecke eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes also auch minderschwere Verurteilungen zu Sexualstraftaten.
Das Antragsverfahren entspricht dem für ein „normales Führungszeugnis“. Ergänzend ist jedoch eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen.
Europäisches Führungszeugnis
Informationen zum Europäischen Führungszeugnis finden Sie hier:
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis)
- eine persönliche Beantragung ist in einigen Fällen notwendig. Ein privates Führungszeugnis (Art N, nicht für die Verwendung bei einer öffentlichen Stelle) kann auch online beantragt werden Die Ausstellung einer Vollmacht ist nicht ausreichend
- bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: Vorlage einer schriftlichen Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen
Gebühren
Alle Arten (Führungszeugnisse, erweiterte Führungszeugnisse, europäische Führungszeugnisse): 13,00 Euro
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Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer Ihres Führungszeugnisantrags durch das Bundesamt für Justiz beträgt in der Regel ca. 2 Wochen. In Einzelfällen kann die Bearbeitungsdauer länger ausfallen.
Die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses kann längere Zeit (ca. 4-6 Wochen) in Anspruch nehmen.
Fragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags richten Sie bitte direkt an das Bundesamtes für Justiz.
Onlineantrag Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz
Sie können ein Führungszeugnis ausschließlich beim Bundesamt für Justiz online beantragen. Hierfür ist die aktivierte Online-Ausweisfunktion erforderlich!