Alle Wahlberechtigten erhalten bis zum 02.02.2025 ihre Wahlbenachrichtigung. Unabhängig davon können Sie bereits jetzt Briefwahlunterlagen beantragen.
Aufgrund der verkürzten Fristen wird das Wahlamt die Stimmzettel erst später als üblich verschicken können, voraussichtlich ca. zwei bis drei Wochen vor der Wahl.
Wahlehrenamt/ Wahlhelfer werden
Die Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger am politischen Prozess. Wahlen sind ein Grundbestandteil. Die Durchführung einer Wahl ist jedoch nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher HelferInnen möglich. In Fulda werden bei jeder Wahl bis zu 850 WahlhelferInnen in allen Wahlbezirken benötigt. Viele engagieren sich bereits seit Jahren.
Machen auch Sie bei der nächsten Wahl mit und erfahren Sie Demokratie "hautnah"!
Klicken Sie hier, um Wahlhelfer zu werden!
Wir haben Sie bereits einberufen?
Briefwahl
Zur voraussichtlichen Bundestagswahl am 23.02.2025 können Sie hier Briefwahlunterlagen online beantragen. Der Versand der Wahlunterlagen erfolgt voraussichtlich frühestestens am 13.01.2025.
Informationen für Deutsche, die im Ausland leben
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Bevorstehende Wahlen
Wahlart | Wahltag | Wahlperiode |
Wahl zum Deutschen Bundestag | 23.02.2025 | 4 Jahre |
Kommunalwahlen | Frühjahr 2026 | 5 Jahre |
Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters | Frühjahr 2027 | 6 Jahre |
Ausländerbeiratswahlen | Frühjahr 2026 | 5 Jahre |
Wahl zum Hessischen Landtag | Herbst 2028 | 5 Jahre |
Wahl zum Europäischen Parlament | Sommer 2029 | 5 Jahre |
Aktives und passives Wahlrecht
Das aktive Wahlrecht bezeichnet das Recht, an Wahlen teilzunehmen und seine Stimme abzugeben, also zu wählen. Es handelt sich um das Recht, durch Abstimmung Einfluss auf die Zusammensetzung von politischen Gremien wie Parlamenten oder auf Entscheidungen in Volksabstimmungen zu nehmen.
Das passive Wahlrecht bezeichnet das Recht, selbst für ein politisches Amt oder Mandat zu kandidieren und gewählt zu werden. Es ist also das Recht, sich zur Wahl zu stellen, im Gegensatz zum aktiven Wahlrecht, bei dem es darum geht, seine Stimme abzugeben.