Ortsbeiräte
Die Stadt Fulda hat 24 Stadtteile, in denen Ortsbeiräte eingerichtet sind.
Die Mitglieder der Ortsbeirate werden von den Bürgerinnen und Bürgern der jeweiligen Stadtteile alle fünf Jahre bei der Kommunalwahl gewählt.
Jeder Ortsbeirat wählt aus seiner Mitte für die Wahlzeit eine Ortsvorsteherin/einen Ortsvorsteher, die/der den Vorsitz führt und ihn in der Öffentlichkeit repräsentiert.
Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtteil betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplanes. Er hat ein Vorschlagrecht in allen Angelegenheiten, die den Stadtteil angehen.
Die Ortsbeiräte tagen i.d.R. alle zwei Monate einmal bzw. nach Bedarf.
Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Für einzelne Angelegenheiten (Grundstückangelegenheiten) kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
An den Sitzungen der Ortsbeiräte können mit beratender Stimme teilnehmen:
- die Stadtverordnetenvorsteherin/der Stadtverordnetenvorsteher
- die Stadtverordneten, die in dem betreffenden Ortsteil wohnen
- Vertreter des Magistrats
- Vertreter der Verwaltung.
Informationen zur Zusammensetzung der Ortsbeiräte, zu den Adressen der Ortsvorsteher sowie Wissenswertes zu den 24 Stadtteilen finden Sie hier:
Ortsbeiräte und Stadtteil-Infos