ÖPNV-Nahverkehrsplan - 3. Fortschreibung 2019 - 2023
Die Stadt Fulda ist gemäß § 5 Hessisches ÖPNV-Gesetz Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Stadtgebiet Fulda und damit zuständig für die Planung, Organisation und Durchführung des ÖPNV. Die Rahmenbedingungen und Mindeststandards für die Angebotskonzeption sind gemäß § 7 und 14 des vorgenannten Gesetzes in einem Nahverkehrsplan zu beschreiben, festzulegen und darzustellen. Spätestens nach 5 Jahren hat der Aufgabenträger zu prüfen, ob der Nahverkehrsplan neu zu erstellen bzw. fortzuschreiben ist.
NVP Fulda 3. Fortschreibung-Textteil
Verkehrsentwicklungsplan Fulda
Der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) ist ein Rahmenplan zur Entwicklung des Verkehrssystems in der Stadt Fulda. Mit ihm wird der strategische Rahmen für die zukünftige Verkehrsentwicklung in der Stadt Fulda abgesteckt.
Im Rahmen des VEP werden alle Verkehrszwecke (Arbeit, Ausbildung, Einkauf, Freizeit etc.) und alle Verkehrsmittel (Fuß- und Radverkehr, öffentlicher Personennahverkehr, motorisierter Individualverkehr, Wirtschaftsverkehr) betrachtet.
Ziel des VEPs ist es, eine mittel- und langfristige Strategie (d. h. für die nächsten 10 bis 15 Jahre) zur Entwicklung und Steuerung des Mobilitätsverhaltens und des Verkehrs in der Stadt Fulda zu formulieren.
Dabei werden konkrete Maßnahmen auf strategischer und konzeptioneller Ebene formuliert und ein Handlungskonzept mit Umsetzungsprioritäten festgelegt.