ÖPNV-Nahverkehrsplan - 3. Fortschreibung 2019 - 2023
Die Stadt Fulda ist gemäß § 5 Hessisches ÖPNV-Gesetz Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Stadtgebiet Fulda und damit zuständig für die Planung, Organisation und Durchführung des ÖPNV. Die Rahmenbedingungen und Mindeststandards für die Angebotskonzeption sind gemäß § 7 und 14 des vorgenannten Gesetzes in einem Nahverkehrsplan zu beschreiben, festzulegen und darzustellen. Spätestens nach 5 Jahren hat der Aufgabenträger zu prüfen, ob der Nahverkehrsplan neu zu erstellen bzw. fortzuschreiben ist.
NVP Fulda 3. Fortschreibung-Textteil