Briefwahl Bundestagswahl 2025
Aufgrund der verkürzten Fristen wird das Wahlamt die Stimmzettel erst später als üblich verschicken können, voraussichtlich ca. zwei bis drei Wochen vor der Wahl. Wir weisen daher darauf hin, dass die zugestellten Briefwahlunterlagen schnellstmöglich ausgefüllt und an das Bürgerbüro zurückgesendet werden sollten. Empfohlen wird, nach Möglichkeit die Unterlagen persönlich dort abzugeben bzw. in den Briefkasten am Wahlcontainer im Schlosshof zu werden, um Postlaufzeiten zu vermeiden.
Bei der Nutzung unseres Onlineformulars sind alle Fuldaer Adressen bereits hinterlegt. Bitte geben Sie nur die ersten zwei Zeichen ein und wählen Sie dann die korrekte Anschrift und Hausnummer aus.
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur Briefwahl. Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular oder in dringenden Fällen per Telefon zu den genannten Öffnungszeiten.
Weitere wichtige Infos zur Briefwahl
Wer kann per Briefwahl wählen?
Alle Wahlberechtigten, die ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt wird.
Grundsätzlich sollen alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung bis zum 2. Februar 2025 erhalten. Ist das nicht der Fall, sollten sich Betroffene möglichst umgehend an das Wahlamt wenden. Unabhängig vom Eintreffen der Wahlbenachrichtigung ist eine Registrierung für die Briefwahl auch jetzt schon möglich.
Wie wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?
Wenn Sie wahlberechtigt sind, können Sie wie folgt Briefwahl beantragen:
- Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte
- auf dieser Webseite
- Fax
- persönlich im Bürgerbüro
- NICHT telefonisch!
Bei einem formlosen Antrag per Fax oder Email ist darauf zu achten, dass beim Antrag der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) angegeben sind.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Von einer bevollmächtigen Person können maximal 4 Wahlberechtigte vertreten werden.
Wann und wo wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?
Sie sollten den Antrag auf einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich stellen. Den Erhalt der Wahlbenachrichtigung müssen Sie hierzu nicht abwarten. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr beantragt werden. Bei bestimmten Ausnahmefällen, z.B. nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, ist dies noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr möglich.
Wann können Sie mit dem Eingang der Briefwahlunterlagen rechnen?
Aufgrund der verkürzten Fristen wird das Wahlamt die Stimmzettel erst später als üblich verschicken können, voraussichtlich ca. zwei bis drei Wochen vor der Wahl.
Wie verfahre ich mit den ausgefüllten Wahlunterlagen?
Sie erhalten, sofern Sie wahlberechtigt sind, Unterlagen zur Wahl. Die Wahlbriefe müssen unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Die Briefe müssen beim Wahlamt spätestens am Wahlsonntag, 23.02.2025, bis 18:00 Uhr vorliegen, da um 18:00 Uhr die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. In jedem Fall tragen die Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Briefwahl sollte daher zeitnah nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt werden.
Bitte nutzen Sie unseren gesonderten Briefkasten im Bürocontainer, Schlossinnenhof!
Wer zahlt das Porto?
Die Deutsche Post AG transportiert die Wahlbriefe innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kostenfrei. Aus dem Ausland sind die Wahlbriefe ausreichend zu frankieren und wenn möglich per Luftpost zu versenden.