Briefwahlunterlagen Bundestagswahl 2025
Weitere wichtige Infos zur Briefwahl
Wer kann per Briefwahl wählen?
Alle Wahlberechtigten, die ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt wird.
Wie wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?
Wenn Sie wahlberechtigt sind, können Sie wie folgt Briefwahl beantragen:
- Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte
- auf dieser Webseite
- Fax
- persönlich im Bürgerbüro
- NICHT telefonisch!
Bei einem formlosen Antrag per Fax oder Email ist darauf zu achten, dass beim Antrag der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) angegeben sind.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Von einer bevollmächtigen Person können maximal 4 Wahlberechtigte vertreten werden.
Wann und wo wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?
Sie sollten den Antrag auf einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich stellen. Den Erhalt der Wahlbenachrichtigung müssen Sie hierzu nicht abwarten. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag, 21.02.2025, 18:00 Uhr beantragt werden. Bei bestimmten Ausnahmefällen, z.B. nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, ist dies noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr möglich.
Wann können Sie mit dem Eingang der Briefwahlunterlagen rechnen?
Ab etwa 6 Wochen vor dem Wahltag können die Briefwahlunterlagen ausgegeben oder versendet werden. In der Regel erhalten Sie nach ca. 3-4 Tagen Ihre Wahlunterlagen.
Wie verfahre ich mit den ausgefüllten Wahlunterlagen?
Sie erhalten, sofern Sie wahlberechtigt sind, Unterlagen zur Wahl. Die Wahlbriefe müssen unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Die Briefe müssen beim Wahlamt spätestens am Wahlsonntag, 23.02.2025, bis 18:00 Uhr vorliegen, da um 18:00 Uhr die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. In jedem Fall tragen die Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Briefwahl sollte daher zeitnah nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt werden.
Bitte nutzen Sie unseren gesonderten Briefkasten im Bürocontainer, Schlossinnenhof!
Wer zahlt das Porto?
Die Deutsche Post AG transportiert die Wahlbriefe innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kostenfrei. Aus dem Ausland sind die Wahlbriefe ausreichend zu frankieren und wenn möglich per Luftpost zu versenden.