Mehr Platz für Radverkehr in der Leipziger Straße
FULDA, 3. November 2022: Mehr Platz und damit Sicherheit für den Radverkehr in der Leipziger Straße – das ist das Ziel einer neuen Fahrbahnmarkierung, die aktuell im Bereich zwischen der Kreuzung zur Gneisenaustraße/Amand-Ney-Straße und dem Knotenpunkt Wörthstraße/Mackenrodtstraße aufgebracht wird. Durch einen zusätzlichen Sicherheits-Trennstreifen, der zwischen dem Parkstreifen und dem Radweg markiert wird, sollen Radfahrerinnen und Radfahrer vor Unfällen durch unachtsam geöffnete Autotüren besser geschützt werden.
Hintergrund ist eine geänderte Rechtslage. Damit sollen die sogenannten Dooring-Unfälle (der Insasse eines entlang der Fahrbahn parkenden Fahrzeuges öffnet die Autotür und gefährdet den vorbeifahrenden Radverkehr) vermieden werden. Hierzu werden entlang der Parkstreifen am Fahrbahnrand 50 Zentimeter breite Sicherheits-Trennstreifen markiert. Aufgrund der neuen Rechtslage überplant die Stadt Fulda aktuell mehrere Radverkehrsanlagen im Stadtgebiet mit dem Ziel, den Radverkehr in Fulda noch sicherer zu gestalten.
Im oben genannten Abschnitt der Leipziger Straße soll nun die neue Markierungsmöglichkeit zum ersten Mal getestet werden. Allerdings führt die Anlage dieser Sicherheitstrennstreifen dazu, dass die komplette Fahrbahnaufteilung neu geordnet werden muss. Die vorhandenen Fahrbahnmarkierungen müssen zu weiten Teilen entfernt und anschließend neu aufgebracht werden. Aufgrund fehlender Fahrbahnbreiten ist es dann jedoch nicht mehr möglich, dass durchgängig zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung für den Kraftfahrzeugverkehr zur Verfügung stehen werden. Im genannten Abschnitt der Leipziger Straße verbleibt dann nur noch ein überbreiter Fahrstreifen je Fahrtrichtung. An den Knotenpunkten selber bleibt es bei der bisherigen Anzahl der Fahrstreifen.
Die Entwicklung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Straßenabschnitts wird nach der Änderung der Verkehrsführung von den Fachämtern der Stadt Fulda eng begleitet werden, um insbesondere auch Erkenntnisse dazu sammeln zu können, ob eine solche Verkehrsführung auch in anderen Straßenabschnitten umgesetzt werden kann.