Aufgaben im Überblick
Der Stadtkasse Fulda obliegt als Einheitskasse die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs (Ein- und Auszahlungen) der Stadtverwaltung Fulda. Gleichzeitig bewirtschaftet sie die Kassenmittel und trägt Verantwortung für das Liquiditätsmanagement. Darüber hinaus führt die Stadtkasse die Debitorenbuchhaltung und ist kommunale Vollstreckungsbehörde nach dem Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz.
Die Stadtkasse nimmt auch die Kassengeschäfte für den Abwasserverband Fulda, den Eigenberieb Parkstätten, Energie und Wasser Fulda sowie die proCommunitas GmbH wahr.
Personenkontenbuchhaltung
Die Personenkontobuchhaltung ist zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie der Debitorenbuchhaltung für alle regelmäßig wiederkehrenden Forderungen der Stadt Fulda:
- Gewerbesteuer
- Grundabgaben (Grundsteuer, Müllgebühren)
- Hundesteuer
- Spielapparatesteuer
- Kostenbeiträge Kindertagesbetreuung
- Schulgeld Musikschule
- Verpflegungskosten Schulen
- Pachten
- Mieten
- Marktgebühren
- Baudarlehen
- Nutzungsentschädigungen Obdachlosenunterkünfte
- Gebühren der Straßenverkehrsbehörde (Ausnahmegenehmigungen, Parkausweise)
- Erbbauzinsen
SEPA-Lastschriftmandat
Für fast alle wiederkehrenden Forderungen der Stadt Fulda besteht die Möglichkeit, die Zahlungen bei Fälligkeit von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Sie ersparen sich hierdurch Zeit und unliebsame Verzugskosten. Nutzen Sie unser Angebot und erteilen Sie uns hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat. Der entsprechende Vordruck steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Sachbuchhaltung
Die Sachbuchhaltung ist für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie der Debitorenbuchhaltung für alle vielfältigen übrigen Forderungen der Stadt Fulda zuständig. Diese reichen u.a. von Gebühren des Standesamtes über Bußgelder, Unterhaltsforderungen, Erstattungen von Sozialleistungen, Baugenehmigungsgebühren und Erschließungsbeiträge bis hin zu den Bestattungskosten.
Daneben obliegt der Sachbuchhaltung die Führung der Barkasse sowie die Abwicklung des kreditorischen Zahlungsverkehrs.
Vollstreckungsbehörde
Die Stadtkasse Fulda ist Vollstreckungsbehörde nach dem Hess. Verwaltungsvollstreckungsgesetz. Sie ist hierdurch ermächtig, rückständige Forderungen der Stadt Fulda sowie anderer öffentlich-rechtlicher Gläubiger im Rahmen des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens zwangsweise durch Sach- und Forderungspfändungen einzuziehen.
SEPA-Lastschriftmandat & Bankverbindungen
Sie ersparen sich Kosten und Zeit, wenn Sie die Forderungen der Stadt Fulda (von Grundsteuer bis Kindergartengebühren) von Ihrem Konto abbuchen lassen. Nutzen Sie bitte unser Angebot, drucken Sie das SEPA-Lastschriftmandat aus und senden Sie es ausgefüllt und unterschrieben an die genannte Adresse zurück.
Bankverbindung der Stadt Fulda
Institut: Sparkasse Fulda
IBAN: DE15 5305 0180 0040 0103 04
BIC: HELADEF1FDS
Bankverbindung der Stadt Fulda für Verwarngelder
Institut: Sparkasse Fulda
IBAN: DE46 5305 0180 0040 0278 85
BIC: HELADEF1FDS