Aufgaben (nach Hessischer Gemeindeordnung (HGO))
Prüfung auf Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit
Nach §129 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) müssen Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern ein Rechnungsprüfungsamt einrichten. Für die Stadt Fulda ist das Rechnungsprüfungsamt daher gesetzlich vorgeschrieben.
Das Rechnungsprüfungsamt ist bei der Durchführung von Prüfungen unabhängig (§ 130 HGO). Es können ihm keine Weisungen erteilt werden, die den Umfang, die Art und Weise oder das Ergebnis der Prüfung betreffen.
Auf der Grundlage des § 131 HGO sind insbesondere folgende Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes zu nennen:
- die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Fulda
- die laufende Prüfung der Kassenvorgänge und -belege
- die Prüfung der städtischen Kassen und der EDV-Verfahren im Finanzwesen
- Prüfungen auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
- die Prüfung der Auftragsvergaben
- die Prüfung städtischer Baumaßnahmen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.