Externe und interne Aufgabenschwerpunkte

Das Frauen- und Gleichstellungsbüro arbeitet als Interessenvertretung für Frauen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung und hat den gesetzlichen Auftrag, sich dafür einzusetzen, dass in allen Lebensbereichen das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot für Frauen und Mädchen erfüllt wird.

Externe Aufgabenschwerpunkte

  • Vertretung von Fraueninteressen und –sichtweisen bei kommunalen Planungen und Maßnahmen
  • Beratung zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation von Frauen und Mädchen
  • Allgemeine Beratung in Gender-Fragen für Bürgerinnen und Bürger
  • Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung zum Thema Gleichberechtigung und Gender-Mainstreaming
  • Frauenpolitische Projekte wie Frauenwoche, Frauenpolitik- und Kulturtage, Frauenzentrum, Girls Day
  • Netzwerkarbeit mit frauenpolitisch wichtigen Gruppen auf örtlicher, hessen- und bundesweiter Ebene
  • Förderung von frauenrelevanten Projekten, Einrichtungen, Organisationen, Verbänden und Gruppen
  • Gremienarbeit (Beratung, Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen, Förderung der gleichberechtigten Vertretung von Frauen)

Interne Aufgabenschwerpunkte

  • Unterstützung der Dienststellenleitung bei der Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes und des Frauenförderplans
  • Überwachung gleichstellungsrelevanter Maßnahmen und Entscheidungen
  • Mitwirkung bei personellen Maßnahmen wie Stellenbesetzungen, Beförderungen etc.
  • Beratung und Unterstützung der Beschäftigten und Bearbeitung von Beschwerden
  • frauenspezifische Fortbildungsangebote
  • Entwicklung von Maßnahmen zur Erleichterung des beruflichen Wiedereinstiegs

Kontaktformular Frauenbüro

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Rechtliche Grundlagen

Frauenförderung

Die Frauenbeauftragte hat mit gesetzlichem Auftrag in ihrem Wirkungskreis auf die Erfüllung des verfassungsrechtlichen Gebots aus Art. 3 GG hinzuwirken. Dafür ist der gesetzliche Rahmen durch die Hessische Gemeindeordnung (§ 4 b HGO) bzw. Hessische Landkreisordnung (§ 4 a HKO) und das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) gegeben.

Für die Stadtverwaltung findet darüber hinaus der Frauenförder- und Gleichstellungsplan Anwendung.


Grundgesetz – Artikel 3 GG

Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote

  • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  • Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
  • Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Hessische Gemeindeordnung (HGO) §4b

Gleichberechtigung von Frau und Mann 
Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. Durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbare Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrages auf der Gemeindeebene erfolgt. Dieser Aufgabenbereich ist von einer Frau wahrzunehmen und in der Regel einem hauptamtlichen Wahlbeamten zuzuordnen.


Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGLG)

Den Gesetzestext finden Sie im Bürgerservice Hessenrecht


Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Stadt Fulda

Gegenstand des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes sind die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und die Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb des Geltungsbereiches des Frauenförderplanes (siehe § 5 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz)

Video "Agentinnen des Wandels"