Kommissionen

Der Magistrat kann zur dauernden Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche Kommissionen bilden. Sie sind seine Hilfsorgane und bestehen aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem, weiteren Mitgliedern des Magistrats, Stadtverordneten und ggfs. sachkundigen Einwohnern. Die weiteren Mitglieder des Magistrats werden von diesem, die Stadtverordneten und sachkundigen Einwohner von der Stadtverordnetenversammlung gewählt.

Die Sitzungen der Kommissionen sind grundsätzlich nichtöffentlich.

Der Magistrat der Stadt Fulda hat für die derzeitige Wahlperiode folgende Kommissionen gebildet:

  • Friedhofskommission
  • Schulkommission
  • Steuerkommission
  • Brandschutzkommission

Rechtsgrundlage

§ 72 Hessische Gemeindeordnung (HGO) i.V.m. der Geschäftsanweisung für die Kommissionen des Magistrats der Stadt Fulda

Gremieninformationssystem

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