25. November 2022 - Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen - Stadt Fulda zeigt Flagge vor dem Stadtschloss
Die Stadt Fulda hat auch in diesem Jahr anlässlich des 25. Novembers, des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen, die Fahnen von Terre des Femmes mit der Botschaft "Frei leben ohne Gewalt" vor dem Stadtschloss gehisst. Gemeinsam setzten heute Morgen Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld und das Team des Frauenbüros, Katharina Roßbach, Gudrun Jonas und Celine Grosch, ein sichtbares Zeichen gegen Gewalt an Frauen vor der Stadtwache Fulda, indem sie die Flagge hissen. Ein herzliches Dankeschön richtete OB Wingenfeld an alle Personen, die in der Beratung gewaltbetroffener Menschen tätig sind sowie an die Mitglieder des Runden Tisches gegen häusliche und sexualisierte Gewalt, die sich in Fulda engagieren. Ebenso galt sein Dank allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich ehrenamtlich gegen Gewalt einsetzen.
Der Hintergrund des jährlichen Aktionstags ist dramatisch: Denn laut Studien ist jede dritte Frau in Deutschland mindestens einmal im Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Opfer von körperlicher und sexualisierter Gewalt wird mindestens jede vierte Frau durch einen früheren oder aktuellen Partner - so das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Kriminalistische Auswertung zu Partnerschaftsgewalt für das Berichtsjahr 2020 des Bundeskriminalamtes, welche am 23. November 2021 veröffentlicht worden ist, zeigt auf, dass Gewalt in ehemaligen und bestehenden Partnerschaften um 4,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zugenommen hat. Um 4,4 Prozent stieg die Zahl der Gewaltopfer in Partnerschaften, von 141.792 Opfern im Jahr 2019 auf 148.031 Opfern im Jahr 2020, an. 80,5 Prozent der Betroffenen sind Frauen. 2020 wurden 139 Frauen und 30 Männer Opfer von Partnerschaftsgewalt mit tödlichem Ausgang. Die Statistik zeigt auch, dass seit 2015 die Zahlen von Partnerschaftsgewalt kontinuierlich steigen. Die BKA-Auswertung erfasst nur die bei der Polizei gemeldeten Fälle.
Gewalt ist facettenreich und reicht von häuslicher, digitaler, sexualisierter Gewalt bis hin zu Mobbing oder beispielsweise Stalking. Es ist wichtig die Menschen zu informieren und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Hilfe zu Teil werden kann, daher unterstützt das Frauenbüro der Stadt Fulda zwei Aktionen, die zum Thema Gewalt gegen Frauen informieren und sensibilisieren, so Gudrun Jonas, stellvertrende Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte. Zum einen wird auf die Mitmachaktion vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben verwiesen, unter #schweigenbrechen soll die Thematik "Gewalt gegen Frauen" stärker ins Blickfeld gerückt werden, es wird zur Solidarität mit Betroffenen aufgerufen und das Hilfetelefon soll noch bekannter gemacht werden. Das Hilfetelefon berät unter der Telefonnummer (08000) 116 016 und via Online-Beratung Betroffene und Angehörige sowie Fachkräfte anonym und kostenfrei.
Hilfe bei Konflikten in Partnerschaft und Familie
Wenn Sie selbst von Konflikten und Gewalt in der Partnerschaft und Familie betroffen sind oder eine betroffene Person kennen, suchen Sie sich Unterstützung!
Fachberatungsstellen und andere Hilfseinrichtungen sind auch weiterhin telefonisch und online erreichbar und unterstützen im Einzelfall. Hier eine Übersicht über wichtige Einrichtungen und Hilfsangebote:
- Amt für Jugend, Familie und Senioren der Stadt Fulda (für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Fulda)
Telefon: (0661) 102-1902
E-Mail: familie@fulda.de
Internet: www.fulda.de - Allgemeiner Sozialer Dienst des Jugendamtes des Landkreises Fulda (für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Fulda)
Telefon: (0661) 6006-9410
E-Mail: jugendamt@landkreis-fulda.de
Internet: www.landkreis-fulda.de - Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle der Diözese Fulda
Telefon: (0661) 77833
Email: efl-fulda@bistum-fulda.de
Internet: www.ehe-familien-lebensberatung-bistum-fulda.de - Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Telefon: (0661) 901578-0
E-Mail: erziehungsberatung@landkreis-fulda.de
Internet: www.erziehungsberatung-fulda.de - Frauenhaus Fulda des Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Fulda (SkF)
Das Frauenhaus bietet Frauen (und deren Kindern), die von körperlicher, seelischer und/oder sexueller Gewalt betroffen oder bedroht sind, Schutz, Beratung und Unterstützung, unabhängig von Einkommen, Familienstand, Nationalität und Religion. Eine Aufnahme ist Tag und Nacht möglich. Die Adresse ist zum Schutz der dort lebenden Frauen und Kinder anonym. In dem Frauenhaus leben die Frauen eigenverantwortlich und versorgen sich und ihre Kinder selbst.
Telefon: (0661) 952952-5 rund um die Uhr (Aufnahme erfolgt nach telefonischem Erstkontakt)
E-Mail: frauenhaus@skf-fulda.de
Internet: www.skf-fulda.de - Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
365 Tage im Jahr, 24 Stunden, kostenfrei, in 17 Sprachen. Das Hilfetelefon berät deutschlandweit betroffene Frauen. Es informiert und vermittelt bei Bedarf an geeignete Unterstützungseinrichtungen vor Ort.
Telefon (08000) 116016 - Interventionsstelle des Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Fulda (SkF)
Beratungsangebot für Menschen (und Angehörige), die von körperlicher und seelischer Gewalt in ihrem sozialen Umfeld bedroht oder betroffen sind.
Telefon: (0661) 8394-14
E-Mail: interventionsstelle@skf-fulda.de
Internet: www.skf-fulda.de - pro familia Fulda
Paarberatung; Beratung bei Gewalt in Partnerschaft und Familie; Trennungs- und Scheidungsberatung.
Telefon: (0661) 4804969-0
E-Mail: fulda@profamilia.de
Internet: www.profamilia.de/fulda
Beratungsstellen speziell für Kinder und Jugendliche
- Kinderschutz aktiv des Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Fulda (SkF)
Kinderschutz aktiv ist eine Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche, die direkt oder indirekt sexuelle Gewalt, sexuelle Übergriffe oder sexuellen Missbrauch erlebt haben oder erleben.
Telefon: (0661) 8394-10 / -40
E-Mail: info@skf-fulda.de / prodan@skf-fulda.de
Internet: www.skf-fulda.de - HALTE.PUNKT pro familia Fulda
Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
Telefon: (0661) 4804969-12 / -13
E-Mail: fulda@profamilia.de
Internet: www.profamilia.de/fulda
NEIN zu Gewalt an Frauen. JA zu Repekt
Gewalt ist keine Privatsache!
Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt gehören für viele Frauen leider immer noch zum Alltag. Sie kann überall stattfinden: in der Diskothek, auf der Arbeitsstelle, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in den sozialen Medien – durch Fremde, Bekannte oder den/die Partner/in.
Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt gibt es in den unterschiedlichsten Formen:
- Bemerkungen und Witze mit sexuellem Inhalt (z.B. über eine Arbeitskollegin),
- taxierende Blicke (z.B. im Bus, in der Diskothek, beim Sport),
- angedeutete sexuelle Geräusche oder Gesten,
- der unerwünschte „Klatsch“ auf den Po,
- unangemessener Körperkontakt (z.B. in einer Menschenmenge oder in der Warteschlange),
- unerwünschtes Berühren, Umarmen, Küssen, Streicheln, Anfassen,
- ...
Wichtig ist: Sie sind kein harmloser Spaß oder ein missverstandener Flirt! Sie stellen sexualisierte Gewalt dar. Es sind sexuelle Handlungen, die gegen den Willen der betroffenen Person sind, und eine (massive) körperliche und seelische Belastung darstellen.
Das Opfer kann sich eingeschüchtert, unwohl, peinlich berührt oder sogar bedroht fühlen. In manchen Fällen müssen die Betroffenen unter lebenslangen Folgen leiden wie z.B. Angstzustände, Schlafstörungen oder Depressionen.
Die Täter sind häufig Männer, aber auch Frauen können sexualisierte Gewalt ausüben.
Was können Sie tun?
Position beziehen statt Wegschauen
Sexualisierte Gewalt geht uns alle an und sollte in unserer Gesellschaft keinen Platz haben! Bei jeglicher Form von Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt ist es deshalb wichtig, klar Stellung zu beziehen. Ignorieren Sie grenzverletzendes und übergriffiges Verhalten nicht (weder bei sich noch bei anderen). Denn dies wird oft als Zustimmung gewertet.
Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl! Weisen Sie all das zurück, was Sie als sexuell beleidigend und abwertend empfinden. Ansonsten wird sich das Verhalten der übergriffigen Person nicht ändern. Sind andere betroffen, bieten Sie Ihre Unterstützung an. Leisten Sie die Unterstützung und Hilfe, die gewünscht ist und stimmen Sie diese mit der betroffenen Person ab.
Frauen, die Gewalt erlebt haben, sollten eine uneingeschränkte gesellschaftliche Ächtung dieser Gewalt erfahren. Sie sollten sich sicher sein können, Solidarität und Unterstützung zu bekommen, anstatt auf Schuldzuweisungen oder Vorurteile zu treffen.
NEIN zu Gewalt an Frauen – JA zu Respekt!
Was tun, wenn Sie Zeugin/Zeuge von sexualisierter Gewalt und Übergriffen werden?
- Schauen Sie hin, wenn Sie einen sexuellen Übergriff beobachten! Protestieren Sie laut und machen Sie andere aufmerksam! Werden Sie laut, um die übergriffige Person zu erschrecken. Der Täter/die Täterin kann dadurch gehindert werden, seinen Übergriff fortzusetzen, das Opfer wird psychisch unterstützt.
- Animieren Sie durch konkrete Ansprache weitere Helferinnen und Helfer!
- Verständigen Sie gegebenenfalls die Polizei über den Notruf 110 und informieren Sie den Täter/die Täterin darüber!
- Helfen Sie, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen! Konzentrieren Sie sich in Ihrer Hilfe auf das Opfer, nicht auf den Täter/die Täterin. Wenn Sie den Täter/die Täterin angreifen, können Sie sich und das Opfer gefährden. Es ist nicht erlaubt, den Täter/die Täterin auf eigene Faust zu bestrafen. Stimmen Sie Ihre Hilfe mit dem Opfer ab. Berücksichtigen Sie dabei die Wünsche des Opfers und handeln Sie nicht gegen dessen Willen.
- Stellen Sie sicher, dass das Opfer den Ort sicher verlassen kann und — wenn nötig — medizinisch versorgt wird.
- Stehen Sie der Polizei als Zeuge zur Verfügung. Dokumentieren Sie nach Möglichkeit den Vorfall mit der Kamera (ihres Smartphones) oder sprechen Sie andere an, dies zu tun. Die Fotos können für die polizeilichen Ermittlungen hilfreich sein. Bedenken Sie aber, die Fotos dürfen ohne Zustimmung nicht an andere Menschen weitergeleitet oder z.B. im Internet veröffentlicht werden! Schreiben Sie kurz und sachlich auf, an was Sie sich erinnern. Dies kann im Nachhinein für eine Anzeigenerstattung bei der Polizei wichtig sein.
Was tun, wenn sie selbst von einem sexuellen Übergriff betroffen sind?
In jedem Fall ist es wichtig, den Vorfall nicht schamvoll zu verschweigen. Niemand hat das Recht, einem anderen Menschen gegenüber Gewalt anzuwenden!
- Setzen Sie klare Grenzen (verbal/nonverbal).
- Stellen Sie Öffentlichkeit her (z.B. durch (an)schreien). Personen in der Nähe und die Polizei können zu Hilfe gerufen werden (Notruf 110).
- Bewegen Sie sich, soweit möglich, aus der Gefahrenzone heraus.
- Suchen Sie die Nähe und den Schutz von anderen Personen in Ihrer Nähe (wie z.B. vorübergehende Personen, Gäste/Kunden in einem Lokal oder Geschäft).
- Holen Sie sich Hilfe und Unterstützung. In Fulda können sie sich zum Bespiel an die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt gegen Frauen des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) wenden. Sie bietet im vertrauensvollen Rahmen die Möglichkeit zum Gespräch, berät Sie über mögliche Schritte und berät Sie dabei. So kann sie bei der Entscheidung Hilfe leisten, ob es sinnvoll ist, eine Strafanzeige zu erstatten.
- Lassen Sie körperliche Verletzungen ärztlich behandeln. Zusätzlich können Sie ihre Verletzungen in der Schutzambulanz Fulda gerichtsverwertbar dokumentieren lassen. Auch wenn für Sie spontan eine Anzeigenerstattung nicht in Betracht kommt, Sie noch Bedenkzeit benötigen, sind ihre Verletzungen dokumentiert und Sie können die Strafanzeige noch später erstatten (Frist: maximal drei Monate). Nach einer Vergewaltigung können Sie sich in einem Krankenhaus medizinisch versorgen lassen. Auf Wunsch Ist eine vertrauliche Spurensicherung auch ohne Anzeige möglich. Sprechen Sie die behandelnden Ärztinnen/Ärzte darauf an.
Hier erhalten Sie Hilfe:
Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt, Sozialdienst katholischer Frauen (SkF)
Stabilisierungsberatung und –begleitung für traumatisierte Menschen und deren unterstützendes Umfeld. Ziel der Beratung ist, die eigene Handlungsfähigkeit und Selbstbestimmung zu stärken, um das aktuelle Leben trotz der erlittenen Gewalt aktiv zu bewältigen.
Information über bzw. Vermittlung an mögliche Hilfen z.B. im Rahmen eines Strafverfahrens oder einer therapeutischen Aufarbeitung des Traumas.
Die Beratung ist vertraulich, kostenfrei, auf Wunsch anonym und unabhängig von Nationalität und Religionszugehörigkeit.
Telefon: 0661 839415
Email sexuelle-gewalt(at)skf-fulda.de
Internet www.skf-fulda.de
Adresse Karlstraße 30, 36037 Fulda
postalisch: Rittergasse 4, 36037 Fulda
Beratungsstelle für Menschen die Probleme mit der eigenen Gewalttätigkeit haben und für Betroffene von sexualisierter Gewalt, pro familia Fulda
Gewalttätig gewordene Menschen können (freiwillig oder aufgrund einer Empfehlung, Weisung oder Auflage von Behörden wie Jugendamt, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) an einem sogenannten „Täterprogramm“ teilnehmen. Ziel ist, die Gewaltfreiheit zu erlernen und auf diese Weise einen Beitrag zum Schutz der Opfer zu leisten.
Frauen und Männer als Opfer von Gewalt werden bei uns ernst genommen und finden Information und Beratung. Wir unterstützen bei der Bewältigung der von Gewalt geprägten Erfahrung.
Telefon 0661 4804969-0
E-Mail: fulda@profamilia.de
Internet: www.profamilia.de/fulda
Adresse Heinrichstraße 35, 36037 Fulda
Beratungsstelle Fuldaer Hilfe e.V., Opfer- und Zeugenhilfe Fulda
Mit unserem Beratungs- und Hilfsangebot richten wir uns an Frauen und Männer, Mädchen und Jungen, die von einer Straftat seelisch oder körperlich als Opfer, Zeuge oder Angehörige betroffen sind.
Wir informieren, beraten und begleiten Sie
- wenn Sie beleidigt, bedroht oder belästigt wurden
- wenn Sie überfallen, beraubt oder verletzt wurden
- wenn Sie Opfer von körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt wurden
- wenn eine Angehörige oder ein Angehöriger oder eine Vertrauensperson getötet wurde
- wenn Sie Zeugin oder Zeuge einer Straftat wurden
Unsere Beratung ist kostenlos und vertraulich - unabhängig davon, ob Sie Anzeige erstatten wollen oder nicht.
Telefon: 0661 90192470
Email: info(at)fuldaer-hilfe.de
Internet: www.fuldaer-hilfe.de
Adresse: Gerloser Weg 20, 36039 Fulda
Schutzambulanz Fulda
Gerichtsverwertbare Dokumentation von Verletzungen. Bei Bedarf Weitervermittlung zu medizinischen Versorgung und anderen Fachberatungsstellen.
Telefon 0661 6006-6060
E-Mail schutzambulanz@landkreis-fulda.de
Internet: www.schutzambulanz-fulda.de
Adresse Otfried-von- Weißenburg-Straße 3, 36043 Fulda (Kreisgesundheitsamt)
Frauenhaus Fulda (Sozialdienst katholischer Frauen Fulda)
Das Frauenhaus bietet Frauen (und deren Kindern), die von körperlicher, seelischer und /oder sexueller Gewalt betroffen oder bedroht sind, Schutz, Beratung und Unterstützung, unabhängig von Einkommen, Familienstand, Nationalität und Religion. Eine Aufnahme ist Tag und Nacht möglich.
Die Adresse ist zum Schutz der dort lebenden Frauen und Kinder anonym. Im Frauenhaus leben die Frauen eigenverantwortlich und versorgen sich und ihre Kinder selbst.
Telefon 0661 952952-5 rund um die Uhr (Aufnahme erfolgt nach telefonischem Erstkontakt)
E-Mail frauenhaus@skf-fulda.de
Internet www.skf-fulda.de
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
365 Tage im Jahr, 24 Stunden, kostenfrei, in 17 Sprachen. Das Hilfetelefon berät deutschlandweit betroffene Frauen. Es informiert und vermittelt bei Bedarf an geeignete Unterstützungseinrichtungen vor Ort.
Telefon 08000-116016
www.was-geht-zu-weit.de
Selbstschutz ist erlernbar
Viele Frauen schämen sich, wenn sie Opfer sexualisierter Gewalt wurden. Sie suchen die Schuld bei sich: Habe ich die Tat durch mein Verhalten oder Aussehen provoziert? Hätte ich diesen Ort meiden sollen? Warum habe ich mich nicht gewehrt?
Dahinter steht die Erfahrung, dass bei sexuellen Übergriffen häufig die Opfer beschuldigt werden. Während die Täter mit dem Übergriff den Wunsch nach Macht und Unterwerfung ausleben, entstehen im Opfer Gefühle von Hilflosigkeit und Angst.
Jeder sexuelle Übergriff ist ein Unrecht, für das allein der Täter die Verantwortung trägt. Dennoch ist es wichtig, dass Frauen lernen, ihre Zurückhaltung zu überwinden und sich Gehör zu verschaffen. Eine Frau kann die Fähigkeit erwerben, durch Körpersprache und eine deutliche Ansprache Grenzen zu setzen. Sie kann lernen, sich zu verteidigen, wenn sie angegriffen wird.
Informationen zu Selbstbehauptungskursen für Frauen und Mädchen erhalten Sie im Frauenbüro der Stadt Fulda.
Frauenbüro der Stadt Fulda
Telefon 0661 102-1040 oder -1042
Email frauenbuero(at)fulda.de
Internet www.frauenbuero-fulda.de
Adresse Schlossstraße 4 - 6, 36037 Fulda
Die neue Rechtslage – gegen sexualisierte Gewalt und für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.
Die im Europarat vereinten 38 Nationen beschlossen 2011 ein „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt", die sogenannte „Istanbul-Konvention". Dort wird von den Unterzeichnerstaaten verlangt, „nicht einverständliche sexuell bestimmte Handlungen" strafrechtlich zu verfolgen. Zugleich wird gefordert, dass die Staaten darauf hinwirken, Vorurteile und Traditionen zu beseitigen, „die auf der Vorstellung der Unterlegenheit der Frau oder auf Rollenzuweisungen für Frauen und Männer beruhen". Der in der „Istanbul-Konvention“ verankerte Grundsatz „Nein heißt Nein" wurde in Deutschland Ende 2016 endlich in das Strafgesetzbuch aufgenommen.
Sexuelle Belästigung § 184 i und §184 j StGB
„Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt", oder in einer Gruppe dazu beiträgt, dass eine Person sexuell belästigt werden kann, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. Der Strafrahmen steigt, wenn Täter/Täterinnen gemeinsam handeln.
Die belästigte Person sollte nicht nur eine Strafanzeige erstatten, sondern innerhalb von drei Monaten auch einen Strafantrag stellen. Die Staatsanwaltschaft kann derartige Taten aber auch von Amts wegen verfolgen.
Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung § 177 StGB
„Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt" wird wegen eines „sexuellen Übergriffs" oder einer „sexuellen Nötigung" mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Dies gilt insbesondere, wenn die Person den Übergriff nicht abwehren konnte, weil sie von dem Täter/von der Täterin überrascht wurde, oder weil sie sich aus Angst oder aus anderen Gründen nicht wehren konnte, und der Täter/die Täterin das erkennen konnte.
Auch wenn eine Person wegen einer Krankheit, Behinderung oder wegen des Konsums von Alkohol oder anderen Drogen nur eingeschränkt dazu in der Lage ist, einen sexuellen Übergriff abzuwehren, ist ein sexualisierter Übergriff strafbar. Die Person hat zwar nicht „Nein" gesagt, aber sie hat der sexuellen Handlung auch nicht ausdrücklich zugestimmt.
Der Strafrahmen steigt u.a., wenn der Täter/die Täterin Gewalt oder gar Waffen anwendet, in den Körper eindringt („Vergewaltigung"), mit mehreren gemeinsam handelt, die Gesundheit des Opfers gefährdet oder gar verletzt.
Der 25. November – Aktionstag „Nein zu Gewalt an Frauen“
Bundesweit beteiligen sich viele Frauenbüros, Initiativen, Organisationen und Frauengruppen am Aktionstag „Nein zu Gewalt an Frauen“, um ein sichtbares Zeichen gegen die tägliche Gewalt an Mädchen und Frauen zu setzen.
In Fulda möchten wir in diesem Jahr mit unserer „Bierdeckel-Aktion“ auf sexualisierte Gewalt in der Öffentlichkeit aufmerksam machen.
Der Gedenktag geht zurück auf die Ermordung der drei Schwestern Mirabal, die am 25. November 1960 in der Dominikanischen Republik vom militärischen Geheimdienst nach monatelanger Folter getötet wurden. Sie waren im Untergrund tätig und hatten sich an Aktivitäten gegen den tyrannischen Diktator Trujillo beteiligt. Der Mut der Mirabal-Schwestern bei ihrem Kampf gegen den Tyrannen gilt inzwischen als Symbol für Frauen weltweit, die nötige Kraft für das Eintreten gegen jegliches Unrecht zu entwickeln.