Neue Park-Regelung im Fuldaer Nordend

In der Straße Am Waldschlösschen ändert sich die Parkregelung ebenso wie beispielsweise ...
... hier in der Blücherstraße und anderen Bereichen. Foto: Stadt Fulda

Reaktion auf hohen Parkdruck: Parken ohne Bewohner-Parkausweis wird kostenpflichtig

FULDA, 24. FEBRUAR 2025: Ab 1. März 2025 wird das Parken im Nordend für Fahrzeuge ohne Bewohner-Parkausweis kostenpflichtig. Das teilt das Amt für Straßenverkehr und Parken der Stadt Fulda mit. Wegen des hohen Parkdrucks und der geringen Anzahl an privaten Stellplätzen wurden im Quartier Nordend/Ochsenwiese bereits vor einigen Jahren Bewohner-Parkzonen eingerichtet. Fahrzeuge ohne Bewohner-Parkausweis konnten bisher mit Parkscheibe montags bis freitags zwischen 8 Uhr und 18 Uhr jeweils maximal drei Stunden parken.

Da der Parkdruck in den vergangenen Jahren jedoch weiter zugenommen hat und es vermehrt zur missbräuchlichen Nutzung der Parkscheiben kommt, wird die bestehende Parkscheibenregelung Anfang März entfallen. Stattdessen werden die Straßenparkplätze zukünftig gebührenpflichtig mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet. Diese Änderung umfasst folgende Straßen:

  • Zeppelinstraße
  • Scharnhorststraße
  • Blücherstraße
  • Sebastianstraße
  • Tannenbergstraße
  • Graf-Spee-Straße
  • Am Waldschlösschen
  • Akazienweg (Teilbereich)
  • Ahornweg (Teilbereich)

Es gelten die Tarife der Tarifzone III, d.h. Parken ist gebührenpflichtig montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr. Die Gebühren betragen je 30 Minuten 0,30 €, die Tagespauschale (24 Stunden) beträgt 2 €. Höchstparkdauer ist ein Tag. Die Bezahlung über eine Handy-Park-App (Handy-Parken) ist möglich. Besitzer eines Bewohner-Parkausweises müssen weiterhin nichts zahlen.

Die neue Regelung wird im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner des Wohnquartiers eingeführt, die auf die Nutzung der Parkplätze in der Nähe ihres Wohnsitzes angewiesen sind. Für die anderen Nutzergruppen wie Berufstätige, Pendler und Besucher der Innenstadt steht ausreichend Parkraum zum Dauerparken auf dem benachbarten „Parkplatz Ochsenwiese“ sowie in den Parkhäusern „Richthalle“, „Kongresszentrum“ und „Ochsenwiese“ zu Verfügung.

Alle Regelungen zum Bewohnerparken und sonstigen Sonderparkausweisen finden Sie hier.