Aufgaben des Denkmalschutzes

Die Untere Denkmalschutzbehörde ist innerhalb des Bauordnungsamtes der Stadt Fulda dafür zuständig, den Schutz und die Erhaltung von Kulturdenkmälern sicherzustellen, Gefahren abzuwenden und in bestimmten Fällen auch die Bergung zu veranlassen. Für Bodendenkmäler ist dabei der Stadt- und Kreisarchäologe im Kulturamt zuständig. 

Sie setzt dabei das öffentliche Interesse an der Bewahrung von historischen Gebäuden sowie Gesamtanlagen oder Ensembles um, einschließlich historischen Grünanlagen und den damit verbundenen Frei- und Wasserflächen. Sie ist Genehmigungsbehörde im Sinne des Hessischen Denkmalschutzgesetzes und befindet im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen über die genehmigungspflichtigen Maßnahmen. Dazu zählen natürlich das teilweise oder vollständige Zerstören und Beseitigen von denkmalgeschützter, historischer Bausubstanz sowie das Verbringen an einen anderen Ort. Aber auch die Umgestaltung, die Instandsetzung, Sanierung und Renovierung sind genehmigungspflichtige Maßnahmen.

Wer also zum Beispiel das Dach neu eindecken, die Fassade streichen, neu verputzen oder Fenster erneuern möchte, sollte sich im Vorfeld mit der Denkmalschutzbehörde abstimmen.

Weitere Informationen finden Sie beim Hessischen Landesamt für Denkmalpflege:

https://lfd.hessen.de/

Örtliche Zuständigkeit Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Fulda

Die örtliche Zuständigkeit für die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Fulda können Sie der nachfolgenden Übersichtskarte entnehmen.