Abnahme von Fliegenden Bauten / Zeltabnahme
Fliegende Bauten, wie z. B. Zelte, die eine Ausführungsgenehmigung haben, müssen drei Tage vor der Inbetriebnahme bei der Bauaufsicht schriftlich mit Angabe des Aufstellungsortes angezeigt werden.
Fliegende Bauten, wie z. B. Zelte, die eine Ausführungsgenehmigung haben, müssen drei Tage vor der Inbetriebnahme bei der Bauaufsicht schriftlich mit Angabe des Aufstellungsortes angezeigt werden.
Roland Röhrig
Bauaufsichtsamt
Stadtschloss
Zuständig für:
Bautenkontrolle, Wiederkehrende Prüfungen (WP), Fliegende Bauten