Namensänderung durch das Standesamt

Nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens

Sie haben bei Ihrer Eheschließung keinen Ehenamen bestimmt und möchten jetzt einen gemeinsamen Familiennamen führen? 

 



Wiederannahme des Geburtsnamens

 

Nach Auflösung einer Ehe z.B. durch Scheidung oder Tod können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen, den Sie zum Zeitpunkt der Bestimmung des Ehenamens geführt haben, wieder annehmen.


Namenserklärung für Eingebürgerte und Spätaussiedler

 - Angleichung der Namensführung - 

 

Sie wurden eingebürgert oder sind als Spätaussiedler nach Deutschland eingereist?

Dann ändert sich Ihr bisher geführte Name grundsätzlich nicht. Sie haben aber die Möglichkeit Ihren Namen an eine in Deutschland übliche Schreibweise oder Funktion der Namensbestandteile anzugleichen.

Behördliche Namensänderung durch das Rechts- und Ordnungsamt

Unter einer behördlichen Namensänderung ist die öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Gesetz über die Änderung von Familien- und Vornamen zu verstehen.

Ein Vor- und Familienname darf nur geändert werden, wenn ein "wichtiger Grund" im Sinne des Namensänderungsgesetzes (NamÄndG) die Änderung rechtfertigt.

Antragsberechtigt sind deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer, anerkannte ausländische Flüchtlinge und Asylberechtigte.

Gebühren
  • Vornamensänderung von 2,50 Euro bis 255,00 Euro
  • Familiennamensänderung von 2,50 Euro bis 1.022,00 Euro