Untersuchungsberechtigungsschein zur Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Sie erhalten die Bescheinigung für die Jugendschutzuntersuchung im Bürgerbüro. Sie kann für alle Personen ausgestellt werden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Es kann eine Bescheinigung zur Erst- und Nachuntersuchung ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • persönliche Vorsprache durch Eltern oder den/die Jugendliche allein möglich

Gebühren

Die Ausstellung ist kostenlos.