Reisepass / Expressreisepass (ePass 3.0)

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Reisepässe können für Personen jeden Alters ausgestellt werden.

Der Reisepass muss grundsätzlich persönlich beantragt werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung aller sorgeberechtigten Personen notwendig. Es ist auch möglich, dass ein Sorgeberechtigter bei der Beantragung unterschreibt und der andere bei der Abholung.

Es stehen folgende weitere Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Expresspass: Wenn Sie Ihren Reisepass besonders schnell benötigen, können wir für Sie einen Expresspass beantragen, der nach ca. 4 Arbeitstagen fertiggestellt ist.
  • vorl. Reisepass: Ebenso ist die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich. Dieser kann sofort ausgestellt werden und ist bis zu einem Jahr gültig (nicht für die USA, siehe unten).
  • 48-Seiten-Pass: Falls Sie sehr viele Länder bereisen, kann auch ein Reisepass ausgestellt werden, der 48 Seiten für Visavermerke enthält.

Aktuelle Informationen über die Einreisebestimmungen erhalten sie bei der Auslandsvertretung des Landes oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

Abholung/ Bearbeitungsstand

Die Herstellung der Reisepässe dauert ca. 6-8 Wochen (Expresspass 4 Arbeitstage). Sobald der Reisepass bei uns angekommen ist, benachrichtigen wir Sie. Der Ausweis liegt dann im Bürgerbüro an der Information oder in der DokBox  zur Abholung bereit.

Hier Bearbeitungsstatus Ihres Ausweisdokumentes abfragen

Vollmachtserklärung zur Abholung

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit nach Art. 116 Grundgesetz
  • Persönliche Vorsprache bei der Antragstellung (gilt auch für Minderjährige).
  • Persönliches Erscheinen des Minderjährigen und mindestens eines Sorgeberechtigten ist erforderlich. Erscheint ein Sorgeberechtigter nicht persönlich, wird sein schriftliches Einverständnis mit Unterschrift sowie der Original-Personalausweis/-Reisepass benötigt.
  • In Fulda mit Hauptwohnsitz angemeldet. Wenn man in Fulda mit Zweitwohnsitz gemeldet ist, ist für die Ausstellung des Ausweisdokuments die Zustimmung der Ausweisbehörde am Ort des Hauptwohnsitzes erforderlich; diese wird vom Bürgerbüro eingeholt (es entstehen hierbei Mehrkosten).

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass)
  • Ein hochformatiges Lichtbild neuesten Datums in dem Maßen 35 mm x 45 mm, dass den Vorgaben zur Erstellung von Reisepässen, die biometrische Merkmale enthalten entspricht. Gerne können Sie Ihr Passbild an unserem Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro erstellen. Automatenbilder erfüllen die Anforderungen meist nicht. 
  • Bei der ersten Beantragung eines Ausweisdokumentes in Fulda, ist die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, o.ä.) erforderlich. 
  • In besonderen Fällen sind bei der Beantragung eventuell zusätzliche Unterlagen (Namensänderung) erforderlich.

Gebühren

  • Ausstellung eines Reisepasses bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 Euro
  • Ausstellung eines Reisepasses ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 Euro
  • Expresspass: zusätzlich 32,00 Euro
  • 48-Seiten-Pass: zusätzlich 22,00 Euro
  • vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
  • Nutzung Selbstbedienungsterminal: 6,00 Euro

Bei der Beantragung von Reisepässen für Personen, die nicht in Fulda gemeldet sind, erheben wir die doppelte Ausstellungsgebühr. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI).

Zahlen Sie kontaktlos:

Hinweise zur Passausstellung

  • Bitte beachten Sie, dass alle von der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten vorläufigen Reisepässe nicht zur visafreien Einreise in die USA berechtigen. Zur visafreien Einreise ist immer ein gültiger Reisepass erforderlich. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch unter Botschaft der USA.
  • Die Erfassung von Fingerabdrücken (im Regelfall die Zeigefinger beider Händde) ist verpflichtend. Eine Ausstellung ohne Fingerabdruck ist ausnahmslos nicht möglich. 
  • Kinder können nicht mehr in den Reisepass eingetragen werden.
  • Weitere Informationen und häufige Fragen zu Passen finden Sie hier