Geburtsurkunde
Sie haben ein Kind bekommen.
Jetzt möchten Sie eine Geburtsurkunde für das Kind haben.
Hier bekommen Sie Informationen zur Geburtsurkunde.
Was ist eine Geburtsurkunde?
Jedes Kind bekommt eine Geburtsurkunde.
Diese Geburtsurkunde
bekommt das Kind kurz nach der Geburt.
In der Geburtsurkunde steht:
- Der Vorname von dem Kind.
- Der Nachname von dem Kind.
- Das Geschlecht von dem Kind.
Das heißt:
Das Kind ist ein Junge.
Oder das Kind ist ein Mädchen. - Der Geburtstag von dem Kind.
- Der Geburtsort von dem Kind.
- Die Religion von dem Kind.
- Informationen über die Eltern von dem Kind.
Zum Beispiel:
Die Namen von den Eltern.
Die Geburtstage von den Eltern.
Wofür brauchen Sie eine Geburtsurkunde?
Kinder brauchen eine Geburtsurkunde
- für den Kinderreisepass.
- für den ersten Personalausweis.
Eltern brauchen eine Geburtsurkunde
- für das Mutterschaftsgeld.
- für das Elterngeld.
Erwachsene brauchen eine Geburtsurkunde für die Hochzeit.
Welche Dokumente brauchen Sie für eine Geburtsurkunde?
Sie brauchen:
- Die Geburtsurkunden von den Eltern
Ausnahme:
Sind die Eltern in Fulda geboren?
Dann brauchen Sie die Geburtsurkunden
der Eltern nicht.
- Die Eheurkunde von den Eltern.
Dafür gibt es Ausnahmen:
Ist die Mutter von dem Kind nicht verheiratet?
Und war die Mutter von dem Kind noch nie verheiratet?
Dann braucht die Mutter keine Eheurkunde.
Ist die Mutter von dem Kind geschieden?
Oder ist die Mutter von dem Kind verwitwet?
Verwitwet heißt:
Der Ehemann ist gestorben.
Dann braucht die Mutter eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk.
In dieser besonderen Eheurkunde steht drin:
Die Mutter war verheiratet.
Die Mutter ist aber nicht mehr verheiratet.
Der Mann von der Mutter ist nämlich gestorben.
Oder die Mutter hat sich von dem Mann scheiden lassen.
- Die Ausweise von den Eltern.
- Das heißt:
- Die Reisepässe von den Eltern.
- Oder die Personalausweise von den Eltern.
- Das heißt:
Wichtig!
Alle Urkunden müssen Original sein.
Das heißt:
Sie dürfen keine Kopie von einer Urkunde abgeben.
Sie müssen immer die originale Urkunde abgeben.
Sie bekommen Ihre Urkunden zusammen mit der Geburtsurkunde zurück.
Ihren Ausweis müssen Sie nicht abgeben.
Es reicht eine Kopie von Ihrem Ausweis.
Haben Sie eine Urkunde in einer anderen Sprache?
Dann brauchen wir die Urkunde mit einer deutschen Übersetzung.
Die Übersetzung muss von einem vereidigten Dolmetscher sein!
Vereidigt heißt:
Der Dolmetscher wurde geprüft.
Der Dolmetscher arbeitet sehr gut.
Deshalb darf der Dolmetscher Urkunden übersetzen.
Ist Ihr Kind in einem Krankenhaus geboren worden?
Dann geben Sie die Dokumente für die Geburtsurkunde
in diesem Krankenhaus ab.
Diese Dokumente sind:
- Die Geburtsurkunden von den Eltern.
- Die Eheurkunde von den Eltern.
- Die Ausweise von den Eltern.
Das Krankenhaus macht Kopien von Ihren Ausweisen.
Dann macht das Krankenhaus eine Geburtsanzeige für Ihr Kind.
Eine Geburtsanzeige ist eine Nachricht an das Standesamt.
Das Standesamt ist für viele Sachen zuständig.
Zum Beispiel für Geburtsurkunden.
Und dann gibt das Krankenhaus Ihre Dokumente an das
Standesamt weiter.
Das Standesamt erstellt dann eine Geburtsurkunde für Ihr Kind.
Die Geburtsurkunde bekommen Sie dann mit der Post.
Ist Ihr Kind zu Hause geboren worden?
Dann müssen Sie
eine Geburtsanzeige für Ihr Kind machen.
Das müssen Sie in der Woche nach der Geburt machen.
Dafür geben Sie die Dokumente selbst im Standesamt ab.
Dann müssen Sie im Standesamt ein Formular ausfüllen.
Dieses Formular heißt: Geburtsanzeige.
Das Standesamt erstellt dann eine Geburtsurkunde für Ihr Kind.
Wenn die Geburtsurkunde fertig ist bekommen Sie einen Brief.
Die Adresse vom Standesamt ist:
Stadtschloss Fulda
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Barrierefreiheit
Das Standesamt ist im Stadtschloss von Fulda.
Das Standesamt ist im Erdgeschoss vom Stadtschloss.
Das Standesamt hat einen barrierefreien Eingang.
Der barrierefreie Eingang ist an der Schlossstraße.
Was müssen Sie bei einer Geburtsurkunde beachten?
Haben Sie ein Kind bekommen?
Und sind Sie mit dem anderen Elternteil nicht verheiratet?
Dann brauchen Sie eine Vaterschaftsanerkennung.
Vaterschaftsanerkennung heißt:
Manchmal weiß das Amt nicht:
Wer ist der Vater von dem Kind?
Deshalb muss sich der Vater von dem Kind
beim Jugendamt melden.
Beim Jugendamt muss der Vater
dann ein Formular ausfüllen.
Dieses Formular heißt: Vaterschaftsanerkennung.
Die Vaterschaftsanerkennung kann man vor der Geburt machen.
Die Vaterschaftsanerkennung kann man aber auch
nach der Geburt machen.
Und möchten Sie für sich eine neue Geburtsurkunde haben?
Dafür braucht das Bürgerbüro besondere Dokumente von Ihnen.
Gehen Sie in das Bürgerbüro.
Die Mitarbeiter vom Bürgerbüro helfen Ihnen.
Wie viele Geburtsurkunden bekomme ich für mein Kind?
4 Wochen nach der Geburt bekommen Sie eine Geburtsurkunde
für Ihr Kind.
Diese Geburtsurkunde müssen Sie bezahlen.
Diese Geburtsurkunde kostet 15,00 Euro.
Und Sie bekommen noch drei Geburtsurkunden.
Diese Geburtsurkunden müssen Sie nicht bezahlen.
Diese drei Geburtsurkunden brauchen Sie für:
- einen Antrag auf Kindergeld
- einen Antrag auf Elterngeld
- einen Antrag auf Mutterschaftshilfe
Brauchen Sie noch mehr Geburtsurkunden?
4 Wochen nach der Geburt bekommen Sie
4 Geburtsurkunden für Ihr Kind.
Brauchen Sie aber noch mehr Geburtsurkunden?
Brauchen Sie zum Beispiel selbst eine neue Geburtsurkunde?
Dann müssen Sie ein Formular für die Geburtsurkunde ausfüllen.
Dieses Formular füllen Sie Zuhause am Computer aus.
Dieses Formular finden Sie hier:
Haben Sie das Formular am Computer ausgefüllt?
Dann müssen Sie die Urkunde bezahlen.
Nach ein paar Tagen können Sie die Urkunde dann im
Bürgerbüro abholen.
Können Sie nicht gut lesen oder schreiben?
Sie können dieses Formular auch im Bürgerbüro ausfüllen.
Dann hilft Ihnen ein Mitarbeiter vom Bürgerbüro
bei dem Formular.
Wie viel kostet eine Geburtsurkunde?
Eine Geburtsurkunde kostet 15,00 Euro.
Brauchen Sie noch eine Geburtsurkunde?
Und die Geburtsurkunde ist für dieselbe Person?
Dann bezahlen Sie nur noch 7,50 Euro.
Brauchen Sie die Geburtsurkunde für die Rente?
Dann müssen Sie die Urkunde nicht bezahlen.
Aber:
Sie dürfen die Geburtsurkunde
nur für die Rente benutzen.
Sie dürfen die Urkunde für keinen anderen Zweck benutzen.
Möchten Sie den Nachnamen von Ihrem Kind ändern lassen?
Haben Sie zum Beispiel Ihren Nachnamen geändert?
Und möchten jetzt auch den Nachnamen von Ihrem Kind ändern?
Dann müssen Sie für Ihr Kind eine Namenserteilung machen.
Eine Namenserteilung kostet 21,00 Euro.
Gehen Sie dafür in das Bürgerbüro.
Die Mitarbeiter im Bürgerbüro helfen Ihnen
bei der Namenserteilung.
Brauchen Sie eine Vaterschaftsanerkennung?
Die Vaterschaftsanerkennung müssen Sie nicht bezahlen.
Wie können Sie die Geburtsurkunde bezahlen?
Sie können die Urkunde im Bürgerbüro bezahlen.
Sie können das Geld bar bezahlen.
Sie können aber auch mit der EC-Karte bezahlen.
Oder Sie können das Geld im Bürgerbüro bezahlen.
Ihre Urkunde ist in 10 Tagen fertig.
Dann können Sie die Urkunde abholen.
Und dann müssen Sie die Urkunde im Bürgerbüro bezahlen.
Haben Sie Fragen zu der Geburtsurkunde?
Dann können Sie sich beim Bürgerbüro melden.
Sie können:
- Das Bürgerbüro anrufen.
Die Telefonnummer ist:
06 61 – 102 11 11
- Sie können dem Bürgerbüro eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist:
buergerbuero(at)fulda.de
- Zur Sprechstunde vom Bürgerbüro gehen.
Die Adresse vom Bürgerbüro ist:
Stadtschloss
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Barrierefreiheit
Das Bürgerbüro ist im Stadtschloss von Fulda.
Bürgerbüro ist im Erdgeschoss vom Stadtschloss.
Das Bürgerbüro hat einen barrierefreien Eingang.
Der barrierefreie Eingang ist an der Schlossstraße.
Die Sprechstunden vom Bürgerbüro sind:
Montag
Dienstag
Donnerstag
08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch
08:00 – 12:00 Uhr
Freitag
08:00 – 15:00 Uhr
Samstag
09:00 – 12:00 Uhr
Machen Sie immer einen Termin für die Sprechstunde im Bürgerbüro.
Den Termin machen Sie am Telefon oder im Bürgerbüro.
Die Telefonnummer ist:
06 61 – 102 11 11
Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen
zu der Terminvereinbarung im Bürgerbüro:
Terminvereinbarung Bürgerbüro