Fundbüro der Stadt Fulda
Sie haben etwas verloren oder gefunden? Hier sehen Sie eine Übersicht aller Fundsachen, die bei der Stadt Fulda abgegeben wurden. Über die Untenstehenden Formulare gelangen Sie zu unserer Fund- oder Verlustanzeige.
Übersicht unserer Fundgegenstände
Sie haben etwas in Fulda verloren?
Wir weisen darauf hin, dass Fundgegenstände in der Regel erst 5 bis 10 Tage nach dem Fund im Fundbüro abgegeben werden. Sollten Sie Ihren verlorenen Gegenstand entdeckt haben, melden Sie sich bitte beim Fundbüro. Bei Fundsachen, bei denen ein Eigentümer ermittelt werden kann, erfolgt eine automatische Benachrichtigung durch das Fundbüro.
Weitere Kontaktmöglichkeiten bei Verlust:
• Lokale Nahverkehrsgesellschaft Fulda mbH 0661 969420
• Fundbüro der Deutschen Bahn 0661 240267
• Tierheim Fulda-Hünfeld e.V. 0661 607413
Fundkisten - Unser Angebot zum Helfen
Sicher haben auch Sie schon einmal etwas verloren und können nachvollziehen, wie wichtig es ist, diese Dinge zurück zu bekommen.
Sei es ein Regenschirm, ein Kuscheltier Ihres Kindes oder Ihr Geldbeutel mit wichtigen Ausweisdokumenten. Egal wie, diese Dinge haben einen besonderen Stellenwert für uns, haben Sie doch auch entsprechend gekostet oder sind seit vielen Jahren ein stetiger Begleiter.
Hier möchten wir unterstützen und dafür sorgen, dass der rechtmäßige Eigentümer zeitnah und ohne große Sorgen seine verlorenen Gegenstände zurückbekommt.
Dafür stellen wir die sogenannten „Fundkisten“ zur Verfügung, in denen abgegebene Fundsachen bei einer Veranstaltung gesammelt werden können und innerhalb einer Woche bei uns abgegeben werden. So können wir nach außen kommunizieren, dass bei einer Veranstaltung verlorene oder liegen gelassene Gegenstände nach ca. einer Woche im Fundbüro sind.
Nutzen Sie gerne unser Angebot für geplante Veranstaltungen oder auch für Ihren privaten Verein oder Ihr Ehrenamt.
Wichtige Informationen nach einem Verlust
Ich habe meine Geldbörse, Dokumente oder persönliche Unterlagen verloren. Was nun?
Grundsätzlich empfehlen wir immer, ein wenig Geduld zu haben. Fundsachen benötigen in der Regel mindestens eine Woche, bis sie im Fundbüro abgegeben werden. Sollten Sie anhand der Dokumente in der Fundsache als Eigentümer ermittelbar sein, informieren wir Sie direkt.
Ich habe meinen Schlüssel verloren. Was kann ich tun?
Haben Sie zunächst ein wenig Geduld. Schlüssel erreichen uns oftmals erst einige Wochen nach dem Verlust. Wir haben im Bürgerbüro einen Schlüsselkasten, bei dem Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten nachschauen können, ob Ihr Schlüssel dabei ist.
Meine Versicherung benötigt eine Bescheinigung, dass mein gestohlenes Fahrrad nicht aufgefunden wurde. Wie bekomme ich diese sogenannte Negativbescheinigung?
Diese Bescheinigung kann frühestens drei Wochen nach dem Diebstahlstag beantragt werden. Folgende Unterlagen werden benötigt und können über das fundbuero@fulda.de bei Verlust eingereicht werden:
- Gültiges Personaldokument des Versicherungsnehmers (Personalausweis, Führerschein, Pass)
- Gegebenenfalls Vollmacht bei Vorsprache einer anderen Person außer des Versicherungsnehmers
- Anzeige der Polizei beziehungsweise genaue Angaben zum Diebstahlstag und -ort
- Nachweise zum Fahrrad (Fahrradpass, Kaufbelege)
Die Bescheinigung muss persönlich im Bürgerbüro beantragt werden. Vor Ort fallen Gebühren in Höhe von 10 Euro an, die in der Regel von der Versicherung erstattet werden.
Ich habe ein Handy oder ein anderes technisches Gerät verloren. Wie geht es weiter?
Um gezielt nach Ihrem Gerät schauen zu können, benötigen wir den Hersteller, das Modell und die Seriennummer (technisches Gerät) beziehungsweise die IMEI-Nummer (Handys). Diese Nummern finden Sie auf dem Originalkarton oder Kaufbeleg. Der PIN-Code zur SIM-Karte ist kein geeigneter Eigentumsnachweis.
Mein verlorener Gegenstand wurde gefunden und im Fundbüro abgegeben. Was muss ich zur Abholung beachten?
Die Herausgabe der Fundgegenstände erfolgt gegen eine entsprechende Verwaltungsgebühr sowie der Vorlage eines gültigen Personaldokuments (Personalausweis, Pass, Führerschein).
Damit Sie glaubhaft nachweisen können, dass Sie der Eigentümer des verlorenen Gegenstandes sind, bringen Sie bitte geeignete Nachweise mit. Dies können sein: Kaufverträge, Kassenbelege, Zweitschlüssel, Schlüsselkarte, Fotos oder ähnliches.
Möchten Sie Ihre Fundsache von einer anderen Person abholen lassen, benötigt diese unbedingt eine Vollmacht und ein gültiges Personaldokument. Minderjährige Personen benötigen zur Abholung von Fundsachen die schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten.
Sie haben etwas gefunden?
Wenn Sie einen Wertgegenstand (mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben (Ablieferungspflicht gem. § 967 BGB). Bei der Abgabe im Fundbüro wird eine Fundanzeige aufgenommen, bei der die Fundsache, der Fundort, die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten werden.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.
Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt selbst Eigentümerin der Sachen. Diese Fundsachen werden in der Regel in Online- oder Präsenzauktionen versteigert.
Welche Gebühren fallen an?
Bei Herausgabe einer Fundsache entsteht eine Verwaltungsgebühr von mindestens 10,00 Euro. Die Gebühr richtet sich nach dem Schätzwert der Fundsache.
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