Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Rodges Nr. 2 „Vor dem Haimberge“

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB bis 15. Juli 2024

Der Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Rodges Nr. 2 „Vor dem Haimberge“ wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB vom 13. Juni 2024 bis 15. Juli 2024 öffentlich ausgelegt.

Während dieser Zeit sind der Bebauungsplanentwurf, die Begründung und die beauftragten Gutachten hier einsehbar und liegen zur allgemeinen Einsichtnahme im Bürgerbüro der Stadt Fulda während der Öffnungszeiten aus.