Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 200 „Sportgelände Mackenrodtstraße“

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (1) BauGB bis zum 22. Juli 2024

Der Entwurf zum Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 200 „Sportgelände Mackenrodtstraße“ wird zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vom 20. Juni 2023bis 22. Juli 2024 öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit sind die Amtliche Bekanntmachung, der Städtebauliche Entwurf zum Bebauungsplan, die Begründung und die Flurkarte hier einsehbar und liegen zur allgemeinen Einsichtnahme im Bürgerbüro der Stadt Fulda während der Öffnungszeiten aus.