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Flächenhafte
Biotopentwicklungs- und Pflegemaßnahmen konzentrieren sich überwiegend
auf die im Entwicklungskonzept dargestellten Flächen für den
Biotopverbund.
Im Einzelnen
sind dies entwicklungsbedürftige Bereiche mit hohem Lebensraumpotenzial,
z. B. Kalkstandorte, sonstige flachgründige Böden und Feuchtstandorte
sowie die Auen aller natürlichen Fließgewässer.
Maßnahmen zur Revitalisierung und Verbesserung der Gewässerstruktur
genießen im Entwicklungskonzept hohe Priorität. Ein Schwerpunkt
sollte auf Revitalisierungsmaßnahmen an Saurode, Käs- und Haimbach
liegen. Langfristig ist aber auch eine Reaktivierung der von Osten der
Fulda zufließenden Gewässer äußerst wünschenswert
(Horasbach mittelfristig, Waides, Krätzbach etc.).
In den intensiv landwirtschaftlich genutzten Teilräumen im Südosten,
Süden und Westen des Planungsgebietes werden außerhalb der
Auen überwiegend linienhafte Biotopentwicklungssmaßnahmen,
wie z. B. die Anlage von Hecken, Baumreihen/Alleen, Baumgruppen, Einzelbäumen
und kleinen Feldgehölzen empfohlen. Auch Altgrasstreifen entlang
der Wirtschaftswege sind wichtige Vernetzungsstrukturen.
Auf den Höhenrücken wurde zum Erhalt der weitreichenden Sichtverbindungen
entlang von Wegen zumeist der Anlage von Baumreihen der Vorzug gegenüber
Hecken gegeben. An exponierten Stellen entfalten bereits große Einzelbäume
landschaftsprägende Wirkung.
Im Wald liegt ein Schwerpunkt auf dem Offenhalten und der Pflege von Wiesentälchen,
z. B. dem Glasbachtal, und auf der mittel- bis langfristigen Umwandlung
von reinen Nadelholzforsten in standortgerechte Laubwaldgesellschaften.
Die ökologisch bedeutsamen Verbindungs- bzw. Schnittstellen zu den
angrenzenden Gemeinden werden entwickelt und entsprechend gekennzeichnet.
Im Entwicklungskonzept
werden solche Schwerpunkträume unterschieden, in denen die im Konzept
benannten Ziele vorrangig über Vertragsnaturschutz
(z. B. HELP-Hessisches Landschaftspflegeprogramm) umgesetzt werden sollen,
von jenen Schwerpunkträumen, in denen die Entwicklungsziele am sinnvollsten
über Ausgleichsmaßnahmen
für Bauvorhaben und Eigeninitiative (z. B. Pflanzmaßnahmen
im Rahmen der AGENDA o. ä.) umzusetzen sind.
Für jeden der o. g. Umsetzungspfade werden einerseits Maßnahmentypen
höchster Priorität gekennzeichnet und andererseits - nach ihrer
Bedeutung gegliedert - Räume, in denen Maßnahmen schwerpunktmäßig
umgesetzt werden sollen.
Das landespflegerische
Entwicklungskonzept unterscheidet Flächen und Maßnahmen entsprechend
§ 4 HENatG, wie in der nachfolgenden Übersichtstabelle dargestellt.
Das fett Gedruckte gibt hierbei die in den Maßnahmenbögen und
in der Entwicklungskarte ggf. verwendete Bezeichnung oder Nummerierung
wieder.
Liste
der Maßnahmenblätter
(fett - Kürzel in der Entwicklungskarte)
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Die Erklärung
der Farben, Buchstabenkürzel und Kennziffern finden Sie in der Legende,
die als eigenständiges Fenster eingeblendet werden kann. Von der
Legende aus ist über die Maßnahmensymbole ein Zugriff auf die
einzelnen Maßnahmenblätter möglich, die sich in einem
eigenen Fenster öffnen.
Alle Fenster lassen sich über das Kreuz in der rechten oberen
Fensterrahmenecke schließen!
Die abgegrenzten Ausschnitte werden bei einem Mausklick als eigene Karte
angezeigt.
Sie wurden im Maßstab
1 : 10.000 erstellt.
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