Flächen mit Nutzungserfordernissen und Nutzungsregelungen
Flächen, Erfordernisse und Regelungen zum Schutz und zur Pflege
Flächen, Erfordernisse und Regelungen zur Entwicklung
Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG: 3. a) - zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen 3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen 3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind
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Ort der Maßnahme: - Teilraum 2: Kalksteinbruch am Schulzenberg
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Begründung: Der Steinbruch am Schulzenberg sollte nach Beendigung des Abbaus nicht verfüllt, sondern als Biotopfläche entwickelt werden. Er bietet hierzu mit seinen Standortbedingungen - wärmegetönte Kalkfelsen und den Wasserflächen an der Sohle – herausragende Bedingungen. Auf Grund der geologischen Situation - Empfindlichkeit der Grundwasserleiter in Kalkgebieten – ist eine Verfüllung mit anderem als autochtonem Material abzulehnen. Zur optimalen Entwicklung des Lebensraumpotenzials (Schaffung von Lebensräumen und Teillebensräumen – Refugialfunktion, für Tier- und Pflanzenartenarten, Erhöhung der Biotopdiversität) ist eine Verfüllung auszuschließen.
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Durchführung: Erstellung eines Rekultivierungsplans. Die spätere Einbeziehung in das am Schulzenberg vorgeschlagene NSG wird empfohlen.
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Finanzierungsvorschlag: Erstellung des Rekultivierungsplans durch den Abbaubetrieb, Anlage und Pflege von Biotopstrukturen durch das Land Hessen im Rahmen der Naturschutzgebietsausweisung oder den Rekultivierungspflichtigen (Verhandlungssache).
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Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG: 3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen 3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen
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Ort der Maßnahme: - Teilraum 9: - Förderung einer Grünverbindung vom Zentralfriedhof zur Innenstadt - Förderung einer Grünverbindung zwischen Schlosspark und Fuldaaue -
Förderung einer Grünverbindung zwischen Schulzenberg über Haimbach zur -
Förderung einer Grünverbindung entlang des Horasbachs nördlich Bonifatius-
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Begründung: - Abbau von Barriere- und Zerschneidungswirkungen - Verbesserung der Erholungsfunktion - Biotopverbund - Verbesserung/Schaffung der freien Durchgängigkeit - Durchgängige Befahrbarkeit für Radfahrer
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Durchführung: Neuausweisung von Flächen zur Schaffung von Grünverbindungen zur Sicherung bestehender Freiräume und Gestaltung der Flächen entsprechend naturschutzfachlicher und freiraumplanerischer Gesichtspunkte unter Berücksichtigung ihrer Erholungsfunktion. - Anlage von extensiv gepflegten Grünflächen - Planung und Gestaltung von Ruhezonen und kleinen Plätzen in den Grünzügen (Bänke, Lauben, Schachbrett etc.), - Anpflanzung von standortgerechten, heimischen Bäumen, Baumgruppen, Baumreihen, Gebüschen und Gehölzen (s. o.) - Ausgliederung von Zonen für Spontanvegetation - Wegebefestigungen vorzugsweise wassergebunden
Die Ausweisung bzw. Anlage von Grünverbindungen/Grünzügen erfordert eine Detailplanung.
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Finanzierungsvorschlag: städtische Eigenmittel, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Innenbereich, städtebauliche Verträge mit Investoren, Dorferneuerungsprogramm.
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Gebiete mit besonderen Funktionen für die landschaftsgebundene
Erholung und Freizeit
Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG: 3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen
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Ort der Maßnahme: - Teilraum 2: zwischen Trätzhof und der Fuldaaue; von Maberzell über den Schulzenberg nach Haimbach - Teilraum 3: entlang der Aue des Engelbachs - Teilraum 3 und 9: entlang der B 27 zwischen Edelzell und Richard-Wagner-Straße - Teilraum 4: entlang der Lehnerzer Straße zwischen B 27 und Gewerbegebiet Lehnerz - Teilraum 4 und 5: zwischen Lehnerz und Bernhards entlang der B 27 (teilweise außerhalb des Stadgebietes) - Teilraum 6: zwischen Lüdermünd und Kämmerzell und an den östlichen Fuldatalhängen - Teilraum 9: Richard-Wagner-Straße zwischen Zentralfriedhof und B 27; vom Gewerbegebiet Lehnerz zur Leipziger Straße - Teilraum 10: entlang des westlichen Ortsrandes von Gläserzell (Teil des Fuldaauenweges)
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Begründung: - Erhöhung der Erholungsfunktion und des Freizeitwertes - Erfahrbarkeit der Landschaft - Identifikation mit dem Landschaftsraum - Verbesserung von Wegeverbindungen zur Erholungsnutzung
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Durchführung: Überwiegend Ausnutzung bestehender Wege – im Einzelnen werden Detailplanungen erforderlich. Die Darstellung in der Entwicklungskarte ist symbolisch und trägt der Bedarfssituation Rechnung. Sie dient zur Berücksichtigung bei entsprechenden Planungen des Stadtplanungsamtes. Eine dem gleichen Zweck dienende Realisierung an anderem Ort ist möglich.
Ausschilderung, Ausbesserungsarbeiten an wassergebunden Wegedecken und ggf. Ausbau, Aufnahme in örtliche Karten.
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Finanzierungsvorschlag: Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge, Dorferneuerungsprogramm
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Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG: 3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen
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Ort der Maßnahme: - Teilraum 2: westlich und östlich des Schulzenbergs und östlich der Kapelle auf dem Schulzenberg; vom östlichen Rand des Haimbergs; südlich Oberrode an der Verlängerung des Signaltannenwegs; Geländekuppe östlich von Niederrode; nördlich von Johannesberg; östlich von Nonnenrod; südwestlich Ziegels; östlich Harmerz an der Alten Heerstraße - Teilraum 4: am Sportplatz nördlich von Niesig - Teilraum 5: nördlich und östlich von Dieterhshan; nördlich von Bernhards - Teilraum 9: Aschenberg - östlich der Straßburger Straße und Grünanlage östlich der Ferdinand-Braun-Straße,
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Begründung: Zur Sicherung der bestehenden Qualität von Landschaftsbild und Erholungsfunktion: - Erhalt der Blickbeziehung - Erhalt der Aussichtspunktfunktion
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Durchführung: Die symbolhafte Darstellung dient der Berücksichtigung der oben genannten Belange bei allen Planungen im Planungsgebiet.
Keine Anpflanzung von Gehölzen und Errichtung von Gebäuden im Bereich von Sichtachsen, Blickbeziehungen und Aussichtspunkten.
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Finanzierungsvorschlag: Es fallen keine Kosten an.
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