Flächen mit Nutzungserfordernissen und Nutzungsregelungen

Flächen, Erfordernisse und Regelungen zum Schutz und zur Pflege

 

Extensive Pflege von Grünland (u. a. Offenhaltung von Waldwiesen durch extensive Beweidung oder 1 bis 2-malige Mahd, Abfuhr des Mähgutes)

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft

 

 

Ort der Maßnahme: ca. 50 Standorte; im Folgenden Nennung der relevanten Teilräume mit jeweiligen Vorkommen/Schwerpunktgebieten

-          Teilraum 1: südlich NSG „Fuldatal bei Lüdermünd“, östlich Lüdermünd, südwestlich Kämmerzell, am Hechtgraben

-          Teilraum 2: westlich und südlich Hart-Berg, in Maberzell, nordwestlich von Maberzell - westlich „Lehnerz“, östlich Maberzell, am Romersberg westlich Malkes, an der Saurode in Oberrode, nördlich Niederrode, südlich des Ortsrandes von Malkes, westlich der Sportplätze in der Fuldaaue bei Bronnzell, nordöstlich Rodwalthof, Sandhecken westlich Trätzhof

-          Teilraum 6: nordöstlich Lüdermünd im Höllbachtal, westlich von Kämmerzell am Rand der Fuldaaue, nördlich Struth bei Kämmerzell, am Glasbach

-          Teilraum 7: am Marbach

-          Teilraum 9: Grillenburg, Haubental

-          Teilraum 11: östlich K 110 zwischen Malkes und Besges, Kolbachaue

 

 

Begründung:

- Erhalt von wertvollen Grünlandgesellschaften als Lebensraum spezifischer Pflanzen- und Tierarten 

- Erhalt der Lebensraumdiversität

- Biotopverbund

- Sicherung gegenüber Degradation

- Erhalt des Strukturreichtums und der Grenzlinien

 

 

Durchführung:

Jährlich 1- bis 2-malige Mahd, erster Schnitt möglichst nicht vor dem 1. Juli (Schnitt nicht spiralförmig von außen nach innen führen, sondern von einer zur anderen Seite), oder extensive Beweidung mit max. 1,4 GV/ha. Abtransport des Mähgutes von den Flächen.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Hessisches Landschaftspflegeprogramm, Kommunale Eigenmittel

 

 

 

 

Extensivierung der Nutzung im Uferrandstreifenbereich nach § 68 HWG (beidseits 10 m), Intervalle der Grabenräumung verlängern, nur abschnittsweise räumen; Entwicklungsziel Röhrichte, Großseggenriede, Feuchtbrachen

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. a) - zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

3. e) - zum Schutz, zur Verbesserung der Qualität und zur Regeneration von Böden, Gewässern

 

 

Ort der Maßnahme:

Überall im Bereich der Uferschutzstreifen der Gräben und Fließgewässer, an denen weder der Maßnahmentyp 22 noch 23 greifen.

-          Teilraum 1: Fulda, Fliede, Giesel und weitere der Fulda zufließende Bäche

-          Teilraum 2: Sorbach, Gieselbach, Dichert, Giesel, Saurode, Käsbach, Haimbach, Kolbach, Erbach, Trätzbach

-          Teilraum 3: Engelbach, Ronsbach                               

-     Teilraum 4: Horasbach

-          Teilraum 5: Bornwiesenwasser, Weiherwiesenwasser, Mausehundgraben, Dietershaner Bach

-          Teilraum 6: Boxbach (Hierlesgraben), Gerloser Wasser, Höllgrundbach

-          Teilraum 7: u. a. Glasbach, Marbach

-          Teilraum 9: Krätzbach, Waides, Galgengraben, Ronsbach, Horasbach

-          Teilraum 10: alle vorgenannten, die besiedelten Ortslagen querenden Bäche

-          Teilraum 11: Kolbach

 

 

Begründung:

- Azonales überaus bedeutendes Vernetzungselement - Lebensraum auentypischer Tier- und Pflanzenarten

- Förderung/ Schaffung von Lebensräumen und Teillebensräumen für Arten feuchter Staudensäume

- Refugialfunktion für Tierarten angrenzenden Offenlandes

- Verminderung der Einschwemmung von Boden, Dünger und Pestiziden aus angrenzenden Flä­chen in die Gewässer

- Schutz der Ufer gegen Abschwemmung

-Schutz vor Eingriffen, die sich schädigend auf die Fließgewässerdynamik auswirken können

 

 

Durchführung: Vollzug des § 68 HWG – Kooperation der UWB/UNB

Sicherung von 10 m Streifen im Offenland, 5 m Streifen im besiedelten Bereich, auf denen vorgenannte Eingriffe und Nutzungen nicht stattfinden dürfen. Die Umwandlung von Grünland in Acker muss unterbleiben, die Umwandlung von Acker in Grünland (s. o.) ist vordringlich zu fördern. Der Einsatz von Düngern und Pestiziden ist zu unterlassen. Je nach Wasserführung und Bodenfeuchte sollen Röhrichte oder Altgrasstreifen, Stauden- und Wiesensäume entwickelt werden. Des Weiteren kann die Anlage und der Erhalt von Ufergehölzen (s. o.) zur Verbesserung oder Stabilisierung der ökologischen Funktionen der Fließgewässer beitragen.

Bei angrenzender Grünlandnutzung an Gräben beidseitig 5 m breite Streifen aus d. Nutzung nehmen. Bei Neuanlage von Grünland auf vormaligen Ackerstandorten in den ersten beiden Jahren 3x jährlich mähen (Reinigungsschnitte, Mai, Juli, Ende August/September), später alle 3 Jahre eine Mahd im September nach der Samenreife (s. o.). Ausgenommen bleiben Abschnitte mit Schilf- und Rohrkolbenröhricht - Überwinterungsquartier von Wirbellosen.

Die Intervalle der Grabenräumung sind stark zu verlängern. Die Grabenräumung soll nur noch abschnittsweise erfolgen.

 

 

Finanzierungsvorschlag: Im Bereich der Gewässerparzelle entstehen nur Unterhaltungskosten (Vollzug HWG § 68); Hessisches Landschaftspflegeprogramm; Dorferneuerungsprogramm; Ankauf von Uferrandstreifen

 

 

 

 

Erhalt und Pflege von Streuobstwiesen (Obstbaumschnitt, Nachpflanzungen, Unterwuchs mähen, beweiden oder anders offenhalten)

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen

 

 

Ort der Maßnahme: ca. 120 Standorte; im Folgenden Nennung der relevanten Teilräume mit jeweiligen Schwerpunktgebieten

-          Teilraum 1: In der Gartau, westlich der Wiesenmühle,

-          Teilraum 2: vermehrt Flächen rund um Trätzhof, rund um Maberzell, südlich, westlich und östlich von Haimbach, in Besges, rund um Malkes, in Oberrode und westlich von Oberrode, in Niederrode, an der Niederröder Höhe, in Istergiesel, in Zirkenbach und Harmerz, nördlich von Sickels, westlich Ziegel

-          Teilraum 3: am Röhlingsberg, in Edelzell

-          Teilraum 4: nördlich L 3139 bei Lehnerz, östlich Wolfskuppe, am Ortsrand von Niesig,

-          Teilraum 5: um die Ortslage von Dietershan,

-          Teilraum 6: am östlichen Ortsrand von Lüdermünd, südlich von Kämmerzell, östlich Kämmerzell am Struth

 

 

Begründung:

- Erhaltung eines kulturhistorisch bedeutsamen Biotoptyps, der Lebensraum bzw. Teillebensraum zahlreicher Tierarten ist

- Erhalt der Lebensraumdiversität

- Trittsteinbiotop und Biotopverbund

- Bereicherung des Landschaftsbildes, Ortsrandeingrünung

 

 

Durchführung:

Fachgerechte Pflegeschnitte alle 5 Jahre im Winter (einzelne Astquirle, Höhlen und Öffnungen belassen); wenige abgängige Obstbäume im Bestand belassen (nur Apfelbäume), ansonsten Nachpflanzen unter Verwendung hochstämmiger (Stammlänge mind. 1,80 m) Obstbäume aus alten, angestammten Lokalsorten, Pflanzabstand in der Reihe 12 m, Reihenabstand mind. 10 m. Der Unterwuchs ist 1 - 2 mal im Jahr zu mähen (ab dem 1. Juli) oder extensiv zu beweiden (Bäume vor Verbiss schützen). Zur Offenhaltung können die Flächen auch alle 3 Jahre gemulcht werden.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Hessisches Landschaftspflegeprogramm, Privatinitiative – Pflege durch Nutzung, in Einzelfällen Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge

 

 

 

 

Erhalt und Pflege von Stillgewässern; ggf. Extensivierung der Nutzung von Stillgewässern, bzw. Beibehaltung extensiver Nutzung

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

 

 

Ort der Maßnahme:

-          Teilraum 1: Aueweiher

-          Teilraum 2: Stillgewässer am Pröbelsfeld, Nonnenröder Teiche

-          Teilraum 6: am Höllbach nördlich Lüdermünd, 2 x im Glasbachtal, nordöstliches Kämmerzell - Rochusstraße

-          Teilraum 10: Propsteigarten

 

 

Begründung:

- Erhöhung der Artenvielfalt

- Minimierung von Störungen im Lebensraum

- Teil- und Volllebensräume für wildlebende Tiere und Pflanzen

- Förderung der Bedeutung als Rast-/Nahrungsplatz für Avifauna

- Förderung der Bedeutung als Amphibienlaichgewässer

Begründung der Maßnahmen (s. u.)

- Überdüngung der Gewässer und/oder ein zu hoher Fischbesatz führen zu einer Artenverarmung und Störungen im Ökosystem

- Intensives Beangeln des Gewässers, besonders in den Morgenstunden führt zu einer starken Beeinträchtigung der Avifauna

- Nutzung von ferngelenkten Motorbooten führt zu Störungen besonders der Avifauna

 

 

Durchführung:

Maßnahmen zur Aufwertung des wichtigen und wertvollen Lebensraums Stillgewässer (vgl. Nr. 21). Erhöhung des Lebensraumpotenzials für Avifauna, Amphibien und Fischarten durch

·         Eingeschränkte Fütterung,

·         zeitlich eingeschränktes Beangeln,

·         kein Modellbootbetrieb,

·         kein Pestizideinsatz,

·         Verminderung des Fischbesatzes,

·         Ausweisung von Tabuzonen für den Angelsport.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Keine zusätzlichen Kosten erforderlich

 

 

 

 Flächen, Erfordernisse und Regelungen zur Entwicklung

 

Extensivierung der Ackernutzung (Standorte mit hohem Entwicklungspotenzial für artenreiche Ackerwildkrautflora), Belassen unbehandelter Ackerrandstreifen

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

3. e) - zum Schutz, zur Verbesserung der Qualität und zur Regeneration von Böden, Gewässern, Luft und Klima

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

Ort der Maßnahme:

-          Teilraum 2: südwestlich, südlich, südöstlich und östlich (Suchraum) am Schulzenberg, westlich Haimbach am Sportplatz

 

 

Begründung:

- Lebensraum für seltene, gefährdete und bedrohte Pflanzenarten - Erhöhung der Lebensraumdiversität

- Flächen mit sehr hohem Entwicklungspotenzial

- Entwicklung einer artenreicher Ackerbegleitflora auf Grund der im Gebiet vorkommenden Arten wahrscheinlich

 

 

Durchführung:

Verzicht auf Düngemittel und Pestiziden auf den gesamten Flächen, bzw. zumindest auf min. 5 m breiten Randstreifen.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme, Hessisches Landschaftspflegeprogramm

 

 

 

 

Extensivierung von intensiv genutztem Grünland, ggf. Beibehaltung extensiver Nutzung, keine Unterhaltungsmaßnahmen an Drainagen

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

3. e) - zum Schutz, zur Verbesserung der Qualität und zur Regeneration von Böden, Gewässern, Luft und Klima

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

Ort der Maßnahme: ca. 460 Standorte;

-          Teilraum 1: in der gesamten Aue zwischen Lüdermünd und Ziegel, Setzerwiesen, östlich Fuldaer Weg, Johannisaue,

-          Teilraum 2: in fast allen Auenbereichen von Erbach, Kolbach, Saurode, Giesel, Gieselbach, Dichert, Sorbach, Haimbach und Käsbach, südöstlich Schulzenberg, nördlich Haimberg, am Erbach südlich Malkes, nördlich Niederrode, Zeller Loch, Gieselweiher, südlicher Käsbachtalhang

-          Teilraum3: in den Auen von Ronsbach und Engelbach, Ronsbachaue am Geisküppel, Wiesen nördlich Geisküppel

-          Teilraum 4: in der Horasbachaue

-          Teilraum 5: in den Auen von Weiherwiesenwasser und Bernhardserwasser

-          Teilraum 6: nordöstlich Lüdermünd, östlich Kämmerzell, Stegäcker, Glasbachtal, Gerloser Grund, Höllbachtal, entlang des Boxbachs (Hierlesgraben)

-          Teilraum 7: Glasbachtal, Giesgrund, entlang des Marbachs

-          Teilraum 11: Kolbachaue

 

 

Allgemein: Das bestehende Grünland sollte extensiv bewirtschaftet werden, dies gilt besonders für die Wiesen in den Auen und an mageren Standorten.

 

 

Begründung:

- Biotopentwicklungsfläche

- potenzieller Lebensraum für bedrohte Pflanzengemeinschaften, Pflanzen und Tiere

- Erhöhung der Artenvielfalt insgesamt ( Pflanzen- und Tierwelt)

- Biotopverbund

- Verminderung des Eintrags von Dünger und Pestiziden in Boden und Grundwasser

 

 

Durchführung:

Jährlich zwei Schnitte, erster Schnitt möglichst nicht vor dem 1. Juli (im Einzelfall ggf. auch ab dem 15. Juni; Schnitt nicht spiralförmig von außen nach innen führen, sondern von einer zur anderen Seite, wenn möglich mit Balkenmäher oder anderen für die Tierwelt schonenden Mähwerkzeugen), oder extensive Beweidung - besonders der Auen, nur sehr mäßige Düngung allenfalls zur Behebung von Mangelerscheinungen (z. B. mit Festmist). Erhalt von bestehenden Flutmulden in den Auen.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Hessisches Landschaftspflegeprogramm, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme

 

 

 

 

Ersatz von standortfremden und/oder nicht einheimischen Gehölzen durch standortgerechte, heimische Gehölzarten

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. a) - zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

 

 

Ort der Maßnahme:

-          Teilraum 2: Gehölz nordöstlich von Niederrode

 

 

Begründung:

- Entwicklung der naturschutzfachlich gewünschten Ausprägung von Biotopen entsprechend dem jeweiligen Standortpotenzial

- Erhöhung der Biotopdiversität, Schaffung neuer Lebensräume

- Trittsteinbiotop, Biotopverbund

 

 

Durchführung:

Sukzessive Rücknahme von standortfremden und nicht heimischen Gehölzen und Ersatz durch Anpflanzung standortgerechter und heimischer Gehölze (s. o.).

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge

 

 

 

 

Flächen für Altholzinseln (bestehende naturnahe Altbestände)

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

 

 

Ort der Maßnahme: ca. 30 Standorte; im Folgenden Nennung der relevanten Teilräume mit jeweiligen Schwerpunktgebieten

-          Teilraum 2: Niederröder Höhe, östlich Malkes, südlich Istergiesel, Schulzenberg, südlich Ziegel

-          Teilraum 3: Röhlingsberg

-          Teilraum 7: im gesamten Teilraum in regelmäßigen Abständen

-          Teilraum 8: im gesamten Teilraum in regelmäßigen Abständen

 

 

Begründung:

- Entstehung eines Netzes von Altholzbeständen (auch mit stark dimensioniertem Totholz)

- Erhöhung der Biotopdiversität im Wald – Altholzbestände sind außerordentlich artenreich und bedeutender Lebens- oder auch Teillebensraum seltener Arten

- Refugialfunktion für diese Tierarten u. a. für Arten gem. Anhang II FFH-Richtlinie (Heldbock, Eremit, Mittelspecht), Trittsteinbiotop, Vernetzungselement, Ergänzung des Biotopverbundsystems

 

 

Durchführung:

Als erster Schritt wurden bereits bestehende, geeignete Altbestände (gem. Forsteinrichtung) gekennzeichnet, da dort am schnellsten eine Wirkung zu erzielen ist.

 

Gezielte Förderung von zukünftigen bedeutsamen Altholzbeständen

Aufnahme bereits bestehender Laubholzbestände als zu entwickelnde Altholzinseln in die Forsteinrichtung, Ausdehnung der Umtriebszeit, Erhaltung von tierökologisch bedeutsamen Einzelbäumen und/ oder Beständen.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Keine zusätzlichen Erstellungskosten – Im Rahmen der Waldbewirtschaftung ggf. Verluste.

 

 

 

 

Umwandlung von Nadelwald in standortgerechten Laubwald auf Feuchtstandorten

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. a) - zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

3. e) - zum Schutz, zur Verbesserung der Qualität und zur Regeneration von Böden

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

Ort der Maßnahme: an ca. 30 Standorten; im Folgenden Nennung der relevanten Teilräume mit jeweiligen Vorkommen/Schwerpunktgebieten

 

-          Teilraum 5: westlich „Im See“, am Mäusehundgraben

-          Teilraum 7: im Höllgrund nordöstlich von Lüdermünd, im Gerloser Grund, in den oberen Abschnitten der Glasbachseitentäler, entlang des Marbachs

 

Die kurzfristige Umsetzung der Maßnahmen wird empfohlen.

 

 

Begründung:

- Beseitigung standortfremder Baumkulturen

- Entwicklung von Feuchtwald entsprechend dem Standortpotenzial

- Eigenständiger Lebensraum

- Erhöhung der Lebensraumdiversität

- Seltene und wertvolle Biotope mit einem entsprechenden Artenpotenzial

- Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten

- Biotopverbund im Wald und entlang von Gewässern

 

 

Durchführung:

Wichtige Maßnahme im Wald, die vordringlich umzusetzen ist.

 

Flächenscharfe Abgrenzung und Standorteignung für Erlen- oder Eichen-Hainbuchenwälder vor Ort. Sukzessiver Umbau der Bestände. Auflichten der aus standortuntypischen oder nicht einheimischen Arten aufgebauten Bestände und Unterbau mit standortgerechtem, einheimischem Laubholz. Die Zielerreichung ist auch über Sukzession möglich. Einrichtungen zur Entwässerung zurückbauen bzw. Aufgabe der Grabenpflege. Anlage und Bewirtschaftung gem. naturnaher Waldbewirtschaftung.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme, Finanzierung im Rahmen der Waldbewirtschaftung

 

 

 

 

Umwandlung von Nadelwald in standortgerechten, aus einheimischen Arten aufgebauten Laubwald auf mittleren Standorten

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. a) - zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

3. e) - zum Schutz, zur Verbesserung der Qualität und zur Regeneration von Böden

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

Ort der Maßnahme: an ca. 600 Standorten; im Folgenden Nennung der relevanten Teilräume mit jeweiligen Vorkommen/Schwerpunktgebieten

-          Teilraum 2: am Schulzenberg, daneben im Bereich der Ausläufer des Gieseler Forstes

-          Teilraum 3: Röhlingsberg

-          Teilraum 7: im Bereich von Nadelwald bzw. nadelbaumdominierten Beständen überall im Teilraum

-          Teilraum 8: im Bereich von Nadelwald bzw. nadelbaumdominierten Beständen überall im Teilraum

 

 

Begründung:

- Beseitigung sich störend auf das Waldökosystem auswirkender, standortfremder, nicht heimischer Baumkulturen und Fehlbestockungen (Bodenversauerung, fehlende Adaption an vorhandenen Biozönosen, etc.)

- Schaffung neuer Lebensräume - Erhöhung der Biotopdiversität

- Aufbau von stabilen Waldökosystemen (über Mischwald zu Laubwald) – Biotopverbund im Wald

 

 

Durchführung:

Flächenscharfe Abgrenzung vor Ort (gut eingewachsene Kiefern-Heidelbeerwälder sind zu belassen). Auflichten der standortfremden und/oder nicht heimischen Bestände, u. a. Nadelholz und Unterbau mit standortgerechtem, einheimischem Laubholz (zumeist Buchen- oder Eichen-Buchen-Bestände) unter Berücksichtigung vorhandener Laubbäume. Anlage und Bewirtschaftung gem. naturnaher Waldbewirtschaftung.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme, Finanzierung im Rahmen der Waldbewirtschaftung

 

 

 

 

Flächen mit besonderer Bedeutung für das Klima außerhalb des Biotopverbundes: Offenhalten von Kaltluftentstehungsflächen, Vermeidung von Kaltluftabflussbarrieren

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. e) - zum Schutz, zur Verbesserung der Qualität und zur Regeneration von Böden, Gewässern, Luft und Klima

 

 

Lage der Vorrangflächen:

-          Teilraum 1: gesamte Fuldaaue

-          Teilraum 2: Freiflächen am Biengartenfeld und Lehnerz nördlich von Maberzell; zwischen Eisenbahntrasse und Maberzell; Haimbachaue zwischen Haimbach und Neuenberg; zwischen Schulzenberg und Haimbachaue (inkl. Europawald); zwischen Fulda Galerie und Neuenberg; Käsbachaue zwischen Sickels und Sportanlagen Johannisaue; westlich von Sickels; Aue der Saurode mit angrenzenden Flächen südlich von Oberrode, südlich des Haimbergs, weiträumig um Reinhards und Niederrode; Auen von Giesel, Dichert und Sorbach mit angrenzenden Freiflächen bei Istergiesel, Zell, Zirkenbach Johannesberg und Harmerz

-          Teilraum 3: Auen von Ronsbach und Engelbach mit angrenzenden Flächen bei Edelzell und Bronnzell; Freiflächen zwischen Röhlingsberg und Edelzell und südlich von Edelzell

-          Teilraum 4: Freiflächen an der Wolfskuppe zwischen Aschenberg und Niesig; Horasbachaue und Freiflächen bei Niesig und Lehnerz; südlich Gewerbegebiet Lehnerz

-          Teilraum 5: nördlich, westlich und südlich von Dietershan; Lange Wiese zwischen Dietershan und Bernhards; Auen des Weiherwiesen- und Bernhardserwassers in und um Bernhards

-          Teilraum 6: Höllbachgrund; zwischen Lehnfeld und Hart-Berg bei Lüdermünd; Freiflächen östlich von Kämmerzell

-          Teilraum 9: entlang des Galgengrabens und der Waides

 

 

Begründung:

Vorrangige Freihaltung von Flächen zur Frisch- und Kaltluftbildung und von Luftleitbahnen mit Wohlfahrtswirkung für den besiedelten Bereich.

 

Die Fuldaaue besitzt hervorragende, überörtliche Bedeutung als Luftleitbahn und Belüftungsschneise, die zum Luftaustausch in der Kernstadt beiträgt.

Die noch unbebauten Bereiche der kleineren Bachauen sind als Kaltluftentstehungsgebiete und Luftleitbahnen von großer Bedeutung für die lufthygienische Situation der angrenzenden Stadtteile.

Großflächige Kaltluftentstehungsflächen, von denen die Kaltluft in die angrenzenden Siedlungsbereiche abfließen kann, sind für das Bioklima in den Siedlungen sehr wichtig (vgl. Karte 24 b und 14).

 

 

Durchführung:

Die Flächen sind im Rahmen der Stadtentwicklung bzw. generell von Bebauung frei zu halten.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

keine Kosten

 

 

 

 

Untersuchung der Altlast, Sanierung, ggf. Abdeckung und Aufforstung, vgl. Kap. 6.2.4.5

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. a) - zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen

3. e) - zum Schutz, zur Verbesserung der Qualität und zur Regeneration von Böden, Gewässern, Luft und Klima

 

 

Ort der Maßnahme:

-          Teilraum 2: nordwestlich von Haimbach

-          Teilraum 3: südlich Bronnzell

 

In der Entwicklungskarte sind nur die gemäß § 11 HAltlastG festgestellten Altlasten dargestellt. (vgl. Kap. 6.2.4.5

 

 

Begründung:

Gefahrenabwehr, Umweltvorsorge: Beseitigung von Gefährdungen für Boden, Grundwasser, Oberflächengewässer und die Tier- und Pflanzenwelt sowie über die Nahrungskette den Menschen.

 

 

Durchführung:

Vorgehen gemäß HAltlastG

 

Weitere Ausführungen zu Altlastenverdachtsflächen s.Kap. 6.2.4.5.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Verursacher, Landesmittel, Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge

 

 

 

 

Rekultivierungsplan erforderlich

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. a) - zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

 

 

Ort der Maßnahme:

-          Teilraum 2: Kalksteinbruch am Schulzenberg

 

 

Begründung:

Der Steinbruch am Schulzenberg sollte nach Beendigung des Abbaus nicht verfüllt, sondern als Biotopfläche entwickelt werden. Er bietet hierzu mit seinen Standortbedingungen  - wärmegetönte Kalkfelsen und den Wasserflächen an der Sohle – herausragende Bedingungen. Auf Grund der geologischen Situation - Empfindlichkeit der Grundwasserleiter in Kalkgebieten – ist eine Verfüllung mit anderem als autochtonem Material abzulehnen. Zur optimalen Entwicklung des Lebensraumpotenzials (Schaffung von Lebensräumen und Teillebensräumen – Refugialfunktion, für Tier- und Pflanzenartenarten, Erhöhung der Biotopdiversität) ist eine Verfüllung auszuschließen.

 

 

Durchführung:

Erstellung eines Rekultivierungsplans. Die spätere Einbeziehung in das am Schulzenberg vorgeschlagene NSG wird empfohlen.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Erstellung des Rekultivierungsplans durch den Abbaubetrieb, Anlage und Pflege von Biotopstrukturen durch das Land Hessen im Rahmen der Naturschutzgebietsausweisung oder den Rekultivierungspflichtigen (Verhandlungssache).

 

 

 

 

Erhalt öffentlicher Grünflächen, Förderung extensiv genutzter/gepflegter Strukturen

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen

 

 

Ort der Maßnahme: ca. 40 Grün- und Freiflächen; im Folgenden Nennung der relevanten Teilräume mit Maßnahmenorten

-          Teilraum 1: Aueweiher

-          Teilraum 2: Festplatz in Trätzhof

-          Teilraum 9: südlich Gerhard-Hauptmann-Straße, oberes Haubental, Rote Hohle, Grünanlagen zwischen Haubental und Rote Hohle, Horasbachaue zwischen Horas und Kalvarienberg, Friedhof östlich Kalvarienberg, Hundeshagenanlage, entlang der Waides zwischen Bahntrasse und B 27 sowie im Bereich „Sieben Hügel“, am Marianum, westlich Schillerstraße, nördlich Ratzegraben, südwestlich Klinikum, am Krätzbach im Bereich Zentralfriedhof und östlich Künzeller Straße, St.- Vinzenz- Seniorenheim, Grünanlage an der Rabanusstraße, östlich der Wiesenmühle, Mehlerviertel, Grünanlage an der Frankfurter Straße/Am Badegarten, Lange Hecke in Neuenberg

-          Teilraum 10: Spielplatz an der Pionierstraße in Harmerz

 

 

Begründung:

-      Erhalt des Bestandes an wertvollen, multifunktionalen Grünflächen im Stadtgebiet

-      Deren Aufwertung in Teilbereichen auch nach naturschutzfachlichen Belangen

-      Schaffung und Förderung von Lebensräumen (Refugialfunktion),Trittsteinbiotopen, Vernetzungselementen, Erhöhung der Lebensraumdiversität durch Erhöhung des Strukturreichtums und der Grenzliniendichte sowie Verringerung von Pestizid- und Düngereinsatz, in Extensivbereichen Vermeidung

-      Erhalt und stellenweise Aufwertung der Erholungsfunktion

 

 

Durchführung:

Erhalt wertvoller Einzelbäume und Baumgruppen, Gestaltung der Flächen zumindest in Teilbereichen auch nach naturschutzfachlichen Gesichtspunkten sowie Aspekten der Erholung. Anlage von extensiv zu pflegenden Bereichen und Gehölzen

Extensivierung der Pflege von ausgesuchten Rasenflächen und deren Umwandlung in Wiesen, Bereitstellung von Räumen für Spontanvegetation und Anpflanzung von heimischen Gehölzen auf ca. 20% der Fläche, Verwendung standortgerechter Pflanzen bei Neupflanzungen im öffentlichen Raum, Erhalt und Förderung der kleinflächigen Ruderal- und Saumbiotope z. B. im Straßenraum, Erhalt und Nachpflanzung siedlungstypischer Gehölze (Park- und Obstbäume), Anlage von standortgerechten, heimischen Gebüschen und Hecken

Entsiegelung und Begrünung von u. a. Schulhöfen.

Der Maßnahmenkomplex erfordert eine detaillierte, den hohen Ansprüchen der Freiraumplanung in Fulda Rechnung tragende Bestandsaufnahme und Gesamtplanung.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Städtische Eigenmittel im Rahmen der Grünflächenunterhaltung – diverse der vorgeschlagenen Maßnahmen können durchaus auch Kosten ersparen.

 

 

 

 

Erhalt und Pflege historischer Parkanlagen, ggf. Rekonstruktion

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen

 

 

Ort der Maßnahme:

-          Teilraum 9: Frauenberg, Kalvarienberg, Schlosspark, Hundeshagenanlage 

-          Teilraum 10: Propsteigarten Johannesberg

 

 

Begründung:

- Erhalt des historischen Stadt- und Landschaftsbildes

- Wahrung des kulturhistorischen Wertes der Anlagen

 

 

Durchführung:

Erstellung von Parkpflegewerken (u. a. Herausnahme störender Gehölze, Nachpflanzung von Gehölzen, Erhalt und Sanierung von Gewässern, Erhalt und Wiederherstellung von Sichtbeziehungen)

 

 

Finanzierungsvorschlag:

städtische Eigenmittel

 

 

 

 

Begrünungsmaßnahmen im Straßenraum (Straßenbäume, Fassadenbegrünung)

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

Ort der Maßnahme:

Entlang folgender Straßen:

-          Teilraum 9: Adalbertstraße zwischen Leipziger und Hundeshagenstraße, Amand-Ney-Straße, Am Kleegarten nördlich Am Jagdstein, An St. Johann, Bardostraße zwischen Klosterwiesenweg und Sickelser Straße, Bellingerstraße, Dalbergstraße zwischen Rabanus- und Von-Schildeck-Straße, Dr.-Dietz-Straße südlich Pacelliallee, Heidelsteinstraße zwischen Habelbergstraße und südlicher Siedlungsgrenze, Josephstraße zwischen Leipziger und Hundeshagenstraße, Kohlhäuser Straße zwischen Weserstraße und Innstraße, Leipziger Straße zwischen Park- und Bosestraße, Maberzeller Straße in Neuenberg, Nikolausstraße, Pacelliallee, Petersberger Straße zwischen Baugulfstraße und Berliner Straße (B 27) und östlich An St. Johann, Rangstraße zwischen Rabanus- und Von-Schildeck-Straße, Rhönstraße, Ronsbachstraße an der Sturmius-Schule, Ruprechtstraße, Von-Schildeck-Straße zwischen Löherstraße und Rangstraße, Walter-Bauer-Straße, Weichselstraße zwischen Weserstraße und Mainstraße.

 

 

Begründung:

Verbesserung der Freiraumsituation im Straßenraum verbunden mit einer Verbesserung der Erholungsfunktion des besiedelten Raums, Aufwertung des Stadtbildes, stadtklimatische Wohlfahrtswirkung, Schaffung von Stadtbiotopen mit Vernetzungsfunktion - Anbindung an Vernetzungssysteme i. e. Einbindung bestehender Grünflächen, Erhöhung der Artenvielfalt im besiedelten Bereich

 

 

Durchführung:

Einzelbaum-, Baumreihen- und Alleepflanzungen im öffentlichen Raum (Straßenraum): Auswahl einheimischer Großbäume nach gestalterischen Gesichtspunkten (u. a. Linde, Spitz-Ahorn, Berg-Ahorn, Esche) sowie in kleineren Straßen Rotdorn, Vogelbeere u. a. Sorbus-Arten, Birke aber auch Zierkirsche, -birne und Crataegus-arten u. v. m.

 

Fassaden- und Dachbegrünung, wo es stadtökologisch geboten und städtebaulich möglich ist. Informationen bzgl. der zu verwendenden Rankpflanzen sollten für interessierte Bürger im Grünflächen-, Umwelt und Friedhofamt erhältlich sein (Broschüre).

 

Auch die Straßenraumgestaltung erfordert eine detaillierte, den hohen Ansprüchen der Freiraumplanung in Fulda Rechnung tragende Bestandsaufnahme und Gesamtplanung

 

 

Finanzierungsvorschlag:

städtische Eigenmittel, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme

 

 

 

 

Durchgrünung der Kernstadt und der Stadtteile erforderlich, Einzelmaßnahmen entsprechend zu erstellender Detailplanung

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. a) - zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen

3. e) - zum Schutz, zur Verbesserung der Qualität und zur Regeneration von Böden, Gewässern, Luft und Klima

3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen

 

 

Ort der Maßnahme:

-          Teilraum 2: Haimbach - östlich Iltisweg

-          Teilraum 5: Bernhards - am Burgunder Weg

-          Teilraum 9: zw. Dresdener Forsthausstraße, Leipzigerstraße und B 27; an der Reesbergstraße; an der Petrus-Canisius-Straße, an der Richard-Müller-Straße, um die Moltkestraße, Gewerbegebiet Eisweiher an der Hermann-Muth-Straße, zw. In den Straußwiesen und An Vierzehnheiligen, am Bahnhof, Gewerbegebiet an der Pacelliallee, Am Rosengarten, Gewerbe zwischen Bardostraße/St. Vinzenz und Bronnzeller Kreisel sowie nördlich und südlich Zentralfriedhof

-          Teilraum 11: Industriepark-West

 

 

Begründung:

Weitere Verbesserung der Freiraumsituation in Fulda aus städtebaulicher, freiraumplanerischer und stadtökologischer Sicht.

-          Verbesserung der Erholungsfunktion des besiedelten Raums, weitere Aufwertung des Stadtbildes

-          Verbesserung des innerstädtischen Klimas

-          Erhöhung des Versickerungspotenzials für Niederschlagswasser im besiedelten Bereich

-          Verbesserung der Besiedelbarkeit durch Pflanzen- und Tierarten, Erhöhung der Strukturvielfalt und Schaffung entsprechender Teil- und Volllebensräume, Schaffung und Förderung von Trittsteinbiotopen und Biotopverbund im Innenbereich, Anbindung an Vernetzungssysteme des Außenbereichs, Verringerung von Barrierewirkungen, Einbindung bestehender Grünflächen in Vernetzungssysteme, Förderung der freien Durchgängigkeit besonders in Gewerbegebieten

 

Vereinigung von Naturschutzzielen und Erholungsnutzung durch multifunktionale Grünflächen mit abgestuftem Nutzungskonzept (Landschaft als Park).

Erhalt von wertvollen Lebensräumen im Industriepark Fulda West.

 

 

Durchführung:

Ableitung aus dem Entwicklungsbedarf – Arten- und Biotopschutz sowie Landschaftsbild und Erholung sowie aus der Evaluierung städtebaulicher Defizite. Der Maßnahmenkomplex erfordert insgesamt eine detaillierte, den hohen Ansprüchen der Freiraumplanung in Fulda Rechnung tragende Bestandsaufnahme (Grünflächenkataster) und Gesamtplanung für den Innenbereich. Für Einzelmaßnahmen sind Detailplanungen erforderlich.

 

Maßnahmenbeispiele:

Entsiegelung von u. a. Innenhöfen und Parkplätzen, Anlage von Regenwasserversickerungsanlagen, Förderung von Zisternen, Schaffung neuer Lebensräume durch Fassaden- und Dachbegrünung, Beratung durch das Grünflächen-, Umwelt und Friedhofamt bezüglich der Gestaltung von Privatgärten, Verwendung standortgerechter Pflanzen bei Neupflanzungen in öffentlichen Grünanlagen, Anlage von Einzelbaum-, Baumreihen- und Alleepflanzungen im Straßenraum (s. o.), Erhalt und Nachpflanzung siedlungstypischer Gehölze (Park- und Obstbäume), Schaffung differenzierter Vegetationsstrukturen durch die Anlage von u. a. Gehölzinseln (im halböffentlichen Raum, Zeilen- und Punktbebauung), Erhalt und Förderung von kleinflächigen Ruderal- und Saumbiotopen (Baumscheiben, auf ausgesuchten Flächen in öffentlichen Grünanlagen z. B. im Gehölzsaum), natürliche Sukzession auf ungenutzten Freiflächen am Siedlungsrand, Sicherung von Kleinelementen wie z. B. alte Mauern, Erhalt von Nutzgärten mit Obstbäumen, an ausgewählten Orten in Parks oder Schaugärten Verwendung traditioneller Kulturpflanzen (Bauerngärten, vgl. Daliengarten an der Kastanienallee) unter Einbeziehung der Spontanvegetation, Sicherung und Förderung ortstypischer Begleitflora, auf ortsrandnahen Flächen Wiederherstellung von Elementen der Vornutzung bzw. des angrenzenden Außenbereiches (Streuobstelemente, Hecken etc.), auf ausgesuchten Flächen Extensivierung der Pflege von Rasenflächen in öffentlichen Grünanlagen und Umwandlung in Wiesen (s. o.), Berücksichtigung und Sicherung wertvoller Biotope (auch ruderale Vegetation) im Rahmen der Erweiterung und Neuanlage von Industrie- und Gewerbegebieten.

 

Generell sollten im Rahmen der Stadtentwicklung mittel- und langfristig Fehlentwicklungen aus Sicht der Freiraumplanung und der Belange eines modernen Städtebaus korrigiert werden. Dies ist über Festsetzungen in Bebauungsplänen und konkrete Einzelmaßnahmen möglich. Beispiel: im Rahmen der Nutzungsänderung ehemaliger Industriegebiete, z. B. Mehlerviertel können verrohrte Gewässer wieder freigelegt und revitalisiert werden – in diesem Fall der Krätzbach, überdimensionierte Erschließungsstraßen können z. T. aufgenommen und in Alleen umgestaltet werden. Zur Optimierung der weichen Standortfaktoren sollte für den gesamten Industriepark Fulda West ein konsistentes Freiraumkonzept entwickelt werden.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

städtische Eigenmittel, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Innenbereich, städtebauliche Verträge mit Investoren, Dorferneuerungsprogramm.

 

 

 

 

Förderung von Grün- und Wegeverbindungen im Innenbereich

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen

 

 

Ort der Maßnahme:

-          Teilraum 9: - Förderung einer Grünverbindung vom Zentralfriedhof zur Innenstadt

                        - Förderung einer Grünverbindung zwischen Schlosspark und Fuldaaue

                        - Förderung einer Grünverbindung zwischen Schulzenberg über Haimbach zur
                          Fulda Galerie

                        - Förderung einer Grünverbindung entlang des Horasbachs nördlich Bonifatius-
                          straße

 

 

Begründung:

-          Abbau von Barriere- und Zerschneidungswirkungen

-          Verbesserung der Erholungsfunktion

-          Biotopverbund

-          Verbesserung/Schaffung der freien Durchgängigkeit

-          Durchgängige Befahrbarkeit für Radfahrer

 

 

Durchführung:

Neuausweisung von Flächen zur Schaffung von Grünverbindungen zur Sicherung bestehender Freiräume und Gestaltung der Flächen entsprechend naturschutzfachlicher und freiraumplanerischer Gesichtspunkte unter Berücksichtigung ihrer Erholungsfunktion.

-          Anlage von extensiv gepflegten Grünflächen

-          Planung und Gestaltung von Ruhezonen und kleinen Plätzen in den Grünzügen (Bänke, Lauben, Schachbrett etc.),

-          Anpflanzung von standortgerechten, heimischen Bäumen, Baumgruppen, Baumreihen, Gebüschen und Gehölzen (s. o.)

-          Ausgliederung von Zonen für Spontanvegetation

-          Wegebefestigungen vorzugsweise wassergebunden

 

 

Die Ausweisung bzw. Anlage von Grünverbindungen/Grünzügen erfordert eine Detailplanung.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

städtische Eigenmittel, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Innenbereich, städtebauliche Verträge mit Investoren, Dorferneuerungsprogramm.

 

 

 

 

Anlage von öffentlichen Grünflächen mit extensiv gepflegten Strukturen als Schwerpunkt

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

Ort der Maßnahme:

 

-          Teilraum 4: nördlich Aschenberg

-          Teilraum 11: im Industriepark West

 

 

Begründung:

-          Aufwertung nach naturschutzfachlichen Belangen - Erhalt naturschutzfachlich wertvoller Strukturen und Lebensräume

-          Erhöhung der Lebensraumdiversität und Artenvielfalt durch Erhöhung des Strukturreichtums und der Grenzliniendichte

-          Schaffung und Förderung von Lebensräumen (Refugialfunktion)

-          Trittsteinbiotope, Vernetzungselemente

-          Aufwertung der Erholungsfunktion

-          Erschließung von Gebieten zur Erholungsnutzung

 

 

Durchführung:

Industriepark West: Integration des Kolbachs mit seiner Aue in das bestehende Freiflächenkonzept. Sicherung der Feucht- und Nasswiesen und naturnahe Ausgestaltung des Kolbachs in diesem Rahmen. Darüber hinaus Bereitstellung von Räumen für Spontanvegetation und Anpflanzung von heimischen Gehölzen auf ca. 20% der Fläche, Verwendung standortgerechter Pflanzen bei Neupflanzungen, Erhalt und Förderung der kleinflächigen Ruderal- und Saumbiotope, extensive Pflege von Rasenflächen und Umwandlung in Wiesen, Erhalt und Nachpflanzung siedlungstypischer Gehölze (Park- und Obstbäume), Anlage von standortgerechten, heimischen Gebüschen und Hecken (s. o.).

Sollten die Vorschläge zum Biotopschutz und zur Verbesserung der Freiraumsituation im Industriepark nicht realisierbar sein, muss auf Grund des Verlustes nach § 15 d HENatG geschützter Biotope für einen entsprechenden Ausgleich gesorgt werden (vgl. Kap. 6.3 und Gebietsbrief 11).

 

Aschenberg: Bereitstellung von Räumen für Spontanvegetation und Anpflanzung von heimischen Gehölzen auf ca. 20% der Fläche, Verwendung standortgerechter Pflanzen bei Neupflanzungen im Erhalt und Förderung der kleinflächigen Ruderal- und Saumbiotope, extensive Pflege von Rasenflächen und Umwandlung in Wiesen, Erhalt und Nachpflanzung siedlungstypischer Gehölze (Park- und Obstbäume), Anlage von standortgerechten, heimischen Gebüschen und Hecken (s. o.).

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme

 

 

 

 

Schutz und Entwicklung von Grünflächen mit besonderer Erholungs- und lufthygienischer Funktion und innerörtlicher Grünzüge (Schutz vor Bebauung, Konzentration von Entwicklungsmaßnahmen)

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. e) - zum Schutz, zur Verbesserung der Qualität und zur Regeneration von Böden, Gewässern, Luft und Klima

3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen

 

 

Ort der Maßnahme:

 

-          Teilraum 2: Aue der Giesel in Harmerz, Aue der Giesel in Zirkenbach, Aue der Saurode in Mittelrode, Aue des Haimbachs in Haimbach, Aue des Heiligenbach in Maberzell

-          Teilraum 3: Aue des Ronsbachzuflusses in Edelzell, Bronzell am Engelbach

-          Teilraum 5: Aue des Weiherwiesenwassers in Bernhards

 

 

Begründung:

Freihalten der Auen zum/zur

-          Erhöhung der Lebensraumdiversität, Erhalt und Erhöhung der Artenvielfalt, Erhalt und Erhöhung der Strukturvielfalt mit entsprechenden Teil- und Volllebensräumen, Schaffung und Förderung von Trittsteinbiotopen, Anbindung an Vernetzungssysteme und Verringerung von Barrierewirkungen,

-          Auflockerung der Grenze zwischen den besiedelten und nicht besiedelten Bereichen, Förderung der freien Durchgängigkeit, Verbesserung der Erholungsfunktion des besiedelten Raums,

-          Aufwertung des Stadtbildes

-          Verbesserung des innerstädtischen Klimas.

 

 

Durchführung: Detailplanungen erforderlich

-          Keine Bebauung der noch vorhandenen Freiflächen

-          im Zuge der Gestaltung Verwendung standortgerechter Pflanzen

-          Anlage von Einzelbaum-, Baumreihen- und Alleepflanzungen im öffentlichen Raum (Straßenraum)

-          Erhalt und Nachpflanzung auentypischer Gehölze, Berücksichtigung und Sicherung wertvoller Biotope, Förderung auentypischer Lebensräume, Erhalt und Förderung von Spontanvegetation und Saumbiotopen

-          auf ortsrandnahen Flächen Wiederherstellung von Elementen der Vornutzung bzw. des angrenzenden Außenbereiches (Streuobstelemente, Hecken etc.), Extensivierung der Pflege von Rasenflächen und Umwandlung in Wiesen

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge, Dorferneuerungsprogramm

 

 

 

Gebiete mit besonderen Funktionen für die landschaftsgebundene

Erholung und Freizeit

 

Auepark - Schwerpunktgebiet der stadtnahen, naturbezogenen Erholung in der Fuldaaue

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. a) - zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen

 

 

Ort der Maßnahme:

 

-          Teilraum 1: Fuldaaue südwestlich Wiesenmühle, zwischen Bardostraße und Johannisstraße, im Bereich Aueweiher - Auepark

 

 

Begründung:

Sicherung des Erholungswertes und der Freizeitnutzung in sinnvoller Verbindung mit:

-          dem Erhalt und der Förderung wertvoller, auentypischer  Lebensräume,

-          Erhalt des Vorkommens seltener und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten,

-          Förderung des Lebensraumpotenzials besonders für den Vogelzug,

-          Förderung des Umweltbewusstseins und der Umweltbildung der Besucher.

 

 

Durchführung:

Erstellung eines Parkpflegewerks.

-          Flächenbezogene Festlegung von Zeitpunkt und Art der Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen,

-          Leitsystem für die Besucher unter der Berücksichtigung der Bedeutung vorhandener Lebensraumstrukturen, Abschirmung besonders sensibler Biotopbereiche,

-          Die entsprechenden Feuchtbiotope im Auenpark sollen erhalten und auf geeigneten Standorten erweitert werden,

-          Unterbindung besonders störender Freizeitnutzungen wie Modellbootbetrieb und Angelsport am südlichen Aueweiher.

-          Förderung von Alternativangeboten am nördlichen Aueweiher.

-          Aufstellen von Schautafeln mit Informationen zu Lebensräumen, Pflanzen und Tieren sowie der überregionalen Bedeutung der Aueweiher für Zugvögel sowie der damit verbundenen, notwendigen Einschränkung von Freizeitnutzungen.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge – Unterhaltung von Grünflächen, bei Ausweisung als Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß § 20b HENatG ev. EU-Mittel.

 

 

 

 

Gebiete zur Entwicklung der naturbezogenen Naherholung: Östliche Fuldatalhänge und Schulzenberg

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen

 

 

Ort der Maßnahme:

 

-          Teilraum 2: am Schulzenberg

-          Teilraum 6: an den östlichen Fuldatalhängen

 

 

Begründung:

Förderung des Erholungswertes, Umweltbildung und Förderung des Umweltbewusstseins in Verbindung mit dem Erhalt und der Förderung wertvoller Lebensräume und der Vorkommen seltener und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten

 

 

Durchführung:

Schulzenberg:

-          Erarbeitung eines Leitsystems und einer entsprechenden Wegeführung für die Besucher unter der Berücksichtigung der Bedeutung vorhandener Lebensraumstrukturen auf Basis des im Grünflächen-, Umwelt und Friedhofamt vorliegenden Konzeptes (Diplomarbeit).

-          Abschirmung besonders sensibler Biotopbereiche. Die Magerrasen am Schulzenberg sollen erhalten und auf geeigneten Standorten erweitert werden (Maßnahmen 1 und 7).

-          Unterbindung störender Freizeitnutzungen. Förderung von Alternativangeboten in unsensiblen Bereichen am Schulzenberg.

-          Aufstellen von Schautafeln mit Informationen zu Lebensräumen, Pflanzen und Tieren sowie der regionalen Bedeutung für die Avifauna und der damit notwendigen Einschränkung der menschlichen Freizeitnutzungen.

 

Östliche Fuldatalhänge:

-          Anlage/Entwicklung eines Rundwegs mit Aussichtspunkten zur naturbezogenen Erholung in diesem Teilraum.

-          Erhalt der strukturreichen Landschaftsausschnitte. Anlage von Gehölzstrukturen in den intensiv ackerbaulich genutzten Bereichen.

-          Planung und Gestaltung von Ruhezonen (Bänke unter Bäumen, ggf. Schautafeln),

 

 

Finanzierungsvorschlag:

städtische Eigenmittel, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

 

 

Neue Wegeverbindung - Fuß- und Radweg

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen

 

 

Ort der Maßnahme:

-          Teilraum 2: zwischen Trätzhof und der Fuldaaue; von Maberzell über den Schulzenberg nach Haimbach

-          Teilraum 3: entlang der Aue des Engelbachs

-          Teilraum 3 und 9: entlang der B 27 zwischen Edelzell und Richard-Wagner-Straße

-          Teilraum 4: entlang der Lehnerzer Straße zwischen B 27 und Gewerbegebiet Lehnerz

-          Teilraum 4 und 5: zwischen Lehnerz und Bernhards entlang der B 27 (teilweise außerhalb des Stadgebietes)

-          Teilraum 6: zwischen Lüdermünd und Kämmerzell und an den östlichen Fuldatalhängen

-          Teilraum 9: Richard-Wagner-Straße zwischen Zentralfriedhof und B 27; vom Gewerbegebiet Lehnerz zur Leipziger Straße

-          Teilraum 10: entlang des westlichen Ortsrandes von Gläserzell (Teil des Fuldaauenweges)

 

 

Begründung:

-          Erhöhung der Erholungsfunktion und des Freizeitwertes

-          Erfahrbarkeit der Landschaft

-          Identifikation mit dem Landschaftsraum

-          Verbesserung von Wegeverbindungen zur Erholungsnutzung

 

 

Durchführung:

Überwiegend Ausnutzung bestehender Wege – im Einzelnen werden Detailplanungen erforderlich. Die Darstellung in der Entwicklungskarte ist symbolisch und trägt der Bedarfssituation Rechnung. Sie dient zur Berücksichtigung bei entsprechenden Planungen des Stadtplanungsamtes. Eine dem gleichen Zweck dienende Realisierung an anderem Ort ist möglich.

 

Ausschilderung, Ausbesserungsarbeiten an wassergebunden Wegedecken und ggf. Ausbau, Aufnahme in örtliche Karten.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge, Dorferneuerungsprogramm

 

 

 

 

Sichtachsen freihalten

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen

 

 

Ort der Maßnahme:

-          Teilraum 2: westlich und östlich des Schulzenbergs und östlich der Kapelle auf dem Schulzenberg; vom östlichen Rand des Haimbergs; südlich Oberrode an der Verlängerung des Signaltannenwegs; Geländekuppe östlich von Niederrode; nördlich von Johannesberg; östlich von Nonnenrod; südwestlich Ziegels; östlich Harmerz an der Alten Heerstraße

-          Teilraum 4: am Sportplatz nördlich von Niesig

-          Teilraum 5: nördlich und östlich von Dieterhshan; nördlich von Bernhards

-          Teilraum 9: Aschenberg - östlich der Straßburger Straße und Grünanlage östlich der Ferdinand-Braun-Straße,

 

 

Begründung:

Zur Sicherung der bestehenden Qualität von Landschaftsbild und Erholungsfunktion:

-          Erhalt der Blickbeziehung

-          Erhalt der Aussichtspunktfunktion

 

 

Durchführung:

Die symbolhafte Darstellung dient der Berücksichtigung der oben genannten Belange bei allen Planungen im Planungsgebiet.

 

Keine Anpflanzung von Gehölzen und Errichtung von Gebäuden im Bereich von Sichtachsen, Blickbeziehungen und Aussichtspunkten.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Es fallen keine Kosten an.

 

 

 

 

Störende Nutzung entsprechend Integrativem Leitbild (langfristig: Im Zuge zukünftiger Planungen umnutzen)

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. a) - zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

 

 

Ort der Maßnahme:

-          Teilraum 1: Sportplatz südlich Allee entlang der Johannesberger Straße; Sportplätze an der Ziegeler Straße in Bronnzell; Freizeitgärten auf der Insel am Horaser Wehr; Bebauung am Fuldaaer Weg; Sportplatz westlich Gläserzell;

-          Teilraum 2: Weihnachtsbaumkultur in Malkes in der Erbachaue

-          Teilraum 3: Hundedressurplatz südlich des Röhlingsbergs in der Engelbachaue

 

Darüber hinaus wäre es wünschenswert, wenn langfristig alle Verbauungen im Bereich der Auen/ Überschwemmungsbereiche der Fulda und der Bäche im Stadtgebiet zurückgenommen werden könnten.

 

 

Begründung:

für die Beseitigung:

- Auenuntypische Nutzung – störende Nutzung im Überschwemmungsbereich

- Behinderung der natürlichen Entwicklungsdynamik in Auen

- Störung des Landschaftsbildes

über Entwicklungsziele:

- Entsiegelung von Böden, Erhöhung des Versickerungspotenzials

- Entwicklung von standorttypischen Biotopen - Lebensraum für bedrohte Pflanzengesellschaften und Arten

- Erhöhung der Lebensraumvielfalt

- Biotopverbundfläche - Beseitigung von Störeinflüssen und Barrierewirkungen

- Beseitigung das Landschaftsbild störender Nutzungen

 

 

Durchführung:

Mittel- bzw. langfristig Aufgabe der bestehenden Nutzungen und Entwicklung von Lebensräumen entsprechend dem integrativen Leitbild und dem Standortpotential.

 

Planerische Absicherung im Rahmen der zweistufigen Bauleitplanung.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Städtische Eigenmittel, Verursacher

 

 

 

 

Projektgebiet – vorrangige Umsetzung der dargestellten Maßnahmen in diesem Gebiet (vorrangig Ausgleichsmaßnahmen)

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

Schwerpunkträume:

-          Teilraum 1: Fuldaaue westlich Kämmerzell; Fuldaaue zwischen Karl-Storch-Straße und NSG Ziegeler Aue

-          Teilraum 2: Auen von Haimbach, Käsbach und Saurode

-          Teilraum 4: Horasbachaue

-          Teilraum 5: nordwestlich Dietershan

 

 

Begründung:

Zur sinnvollen Bündelung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Landschaftsplans wurden die oben genannten Schwerpunkträume festgelegt (s. a. Kap. 6.2.3.1).

 

 

Durchführung:

Ausgleichsmaßnahmen sollen zunächst in den nach naturschutzfachlichen Gesichtspunkten festgelegten Schwerpunkträumen umgesetzt werden (s. a. Kap. 6.2.3.1). Zur konkreten Durchführung der einzelnen Maßnahmen geben die jeweiligen Maßnahmenblätter die notwendigen Informationen.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, städtische Eigenmittel, Ökokonto, Hessisches Landschaftsentwicklungsprogramm