Schutzgebiete

FFH-Gebiete im Netz Natura 2000 (gem. Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU) – Vorschlag

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

3. d) - zum Aufbau und Schutz des Europäischen Netzes „Natura 2000“

 

 

Ort der Maßnahme:

·         Die gesamte Fuldaaue zwischen Fuldaer Weg und NSG „Ziegeler Aue“; überwiegend in den Grenzen des bestehenden Landschaftsschutzgebietes.

·         Das bestehende Naturschutzgebiet „Haimberg“ sowie weitere Flächen im Bereich der ehemaligen Steinbrüche und Halden am Haimberg.

 

 

Begründung:

Fuldaaue zwischen Fuldaer Weg und NSG „Ziegeler Aue“: Sicherung eines kohärenten, durchgehenden Schutzgebiets durch Ausweisung eines geschlossenen, arrondierten, von Verwaltungsgrenzen unabhängigen Gebietes. Fachliche Gründe für eine Meldung sind die regionale Bedeutung für die Avifauna, die Bedeutung für den Biotopverbund und als Wander- und Verbreitungslinie sowie als Rastgebiet zahlreicher Zugvögel. Weiterhin weist die Fulda mit ihrer Aue ein sehr hohes Entwicklungspotenzial (Entwicklungsgebot gemäß FFH-Richtlinie) auf.

Haimberg: Im NSG „Haimberg“ befinden sich im Südwesten orchideenreiche Kalkmagerrasen. Es handelt sich um prioritäre Lebensräume gemäß Flora-Fauna-Richtlinie, für die eine FFH-Gebietsausweisung zu erfolgen hat. Neben diesen gut ausgeprägten Magerrasen bestehen weitere Magerrasenflächen, die z. Z. verbracht sind und wieder entwickelt werden können. Zahlreiche Gehölzstrukturen gliedern diese Offenlandbereiche und bieten u. a. dem Neuntöter einen Lebensraum (eine Art, für die laut Vogelschutzrichtlinie, Anhang 1 besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden sind, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen).

Neben diesen Offenlandlebensräumen sind auf Grund des Vorkommens von Basalt, Kalkstein und Buntsandstein auf engem Raum unterschiedliche Typen des Buchenwaldes anzutreffen. Perlgras- und besonders der Orchideen-Buchenwald bieten zahlreichen seltenen Pflanzen- und Tierarten Lebensräume.

Die Bedeutung der Gesamtheit dieser unterschiedlichen Offenland- und Waldbiotoptypen auf einer kleinen Fläche ist noch wesentlich größer als die Bedeutung der einzelnen Lebensräume für sich genommen. Eine Meldung als FFH-Gebiet in den vorgeschlagenen, über das NSG hinausgehenden  Grenzen ist aus naturschutzfachlichen Gründen sehr sinnvoll, insbesondere auch wegen des dann greifenden Verschlechterungsverbotes bezüglich der verbrachenden Magerrasen.

 

 

Durchführung:

Meldung an das Regierungspräsidium, das Bundesamt für Naturschutz sowie die Europäische Union.

Pflegerechte in der Fuldaaue bei der Stadt. Einbindung von naturgebundener Erholungsnutzung in der Fuldaaue in entsprechende Konzepte.

Einbindung der Pflege der Magerrasen am Haimberg in ein regionales Beweidungskonzept. Als Notlösung können die Magerrasenflächen zeitweise gemulcht und damit offen gehalten werden. Auf Dauer kommt es jedoch zu einer Artenverschiebung und –verarmung, so dass die Pflege der Flächen durch Beweidung das Ziel sein sollte.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Land Hessen (u. a. HELP), Fördermittel der EU

 

 

 

 

FFH-Gebiete im Netz Natura 2000 (gem. Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU) – Vorschlag Erweiterungen bestehender Gebietsmeldungen

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

3. d) - zum Aufbau und Schutz des Europäischen Netzes „Natura 2000“

 

 

Ort der Maßnahme:

 

·         Teile der Fliedeaue westlich des bereits als FFH-Gebiet gemeldeten NSG „Ziegeler Aue“.

·         Nördlich, nordwestlich und südwestlich des bestehenden Naturschutzgebietes „Zeller Loch“

 

 

Begründung:

 

„Ziegeler Aue“: Östlich von Ziegel liegen naturschutzfachlich wertvolle Auenbereiche außerhalb des bereits als FFH-Gebiet gemeldeten NSG „Ziegeler Aue“. Die noch nicht gemeldeten und geschützten Auenbereiche bilden mit der bereits geschützten Aue eine organische Einheit. Die regionale Bedeutung für die Avifauna, ein sehr hohes Entwicklungspotenzial, ein bedeutendes Element für den Biotopverbund, eine wichtige Wander- und Verbreitungslinie und die hohe Bedeutung als Lebensraum seltener und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten treffen auch auf diese Flächen zu. Eine Arrondierung der bisherigen FFH-Gebietsmeldung um diese Flächen empfiehlt sich aus diesem Grund.

 

 

„Zeller Loch“: Im Naturschutzgebiet „Zeller Loch“ werden zahlreiche sehr seltene, gefährdete und bedrohte Pflanzengesellschaften, Pflanzen- und Tierarten der Moore geschützt. Das bereits als FFH-Gebiet gemeldete NSG ist sehr kleinräumig und verinselt in einer Geländesenke gelegen. Die auf Grund von absoluter Nährstoffarmut entstandene Moorvegetation wird durch die Einschwemmung von Dünger von den im Norden und Südwesten angrenzenden, in Hanglagen intensiv bewirtschafteten Äckern bedroht. Eine Erweiterung der bestehenden FFH-Gebietsmeldung um die angrenzenden Äcker als Pufferflächen sowie um das im Nordwesten angrenzende Grünland mit Entwicklungspotenzial als Biotopverbundflächen in Richtung Gieselaue (Verbundsystem) ist aus naturschutzfachlichen Gründen dringend geboten. Darüber hinaus kann bei einer extensiven Nutzung der angrenzenden Flächen (ohne Düngung) direkt in das NSG entwässert und eine Abführung des Niederschlagswassers über Drainagen direkt in den Vorfluter vermieden werden.

 

 

Durchführung:

Meldung an das Regierungspräsidium, das Bundesamt für Naturschutz sowie die Europäische Union. Sicherung als NSG-Erweiterung.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Land Hessen (u. a. HELP), Fördermittel der EU

 

 

 

 

Naturschutzgebiete gemäß § 12 HENatG – Planung Erweiterung bestehender Naturschutzgebiete

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

 

 

Ort der Maßnahme:

 

NSG „Fuldatal bei Lüdermünd“ nach Süden und Osten,

NSG „Horaser Wiesen“ nach Südosten

 

 

Begründung:

Fuldatal bei Lüdermünd: Die östlich gelegenen Flächen sollen überwiegend als Pufferzonen ausgewiesen werden, da Störungen durch u. a. die Nutzung (Mahd) bis an den Rand des Gewässers verursacht werden. Darüber hinaus handelt es sich z. T. um mageres Grünland in Kombination mit Gehölzstrukturen, die weiter entwickelt werden können.

Südlich des NSG schließen sich Feucht- und Nasswiesen mit fortschreitender Vernässungstendenz an. Der Schutz dieses wertvollen Lebensraumtyps unter Beibehaltung der Nutzung und weiterer Entwicklung des Lebensraumpotenzials ist das vordringliche Ziel. Das großflächige Nebeneinander von unterschiedlichen Biotoptypen feuchter bis nasser Standorte ist auch in der Fuldaaue selten und schützenswert.

 

Horaser Wiesen: In dem geplanten Erweiterungsgebiet sollen weitere Wiesen mit Flutmulden östlich des bestehenden NSG geschützt werden. Diese Flächen in der Aue weisen ein hohes Entwicklungspotenzial auf.

 

 

Durchführung:

Sicherung und Ausweisung der Erweiterungsgebiete als Naturschutzgebiete gem. § 16 HENatG durch die obere Naturschutzbehörde.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Land Hessen

 

 

 

 

Naturschutzgebiete gemäß § 12 HENatG – Vorschlag

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

 

 

Ort der Maßnahme:

Teilraum 1: „In den Setzerwiesen“

Teilraum 2: Schulzenberg, Käsbachnordhang

Teilraum 3: Geisküppel

Teilraum 5: „Im See“

(Erweiterung NSG „Zeller Loch“ und NSG „Ziegeler Aue“ im Rahmen der Erweiterung der bestehenden FFH-Gebietsmeldungen s. o.)

 

 

Begründung:

1.) Im See: Dem Gebiet kommt eine sehr hohe Bedeutung als Lebensraum für Amphibien zu. Die Kleingewässer in unmittelbarer Nähe zu den Überwinterungsquartieren im westlich gelegenen Wald dienen zahlreichen Amphibienarten als Laichgewässer.

Neben den Kleingewässern kommen noch weitere wertvolle Lebensraumtypen, wie Sumpfwald, Feuchtwiesenbrachen und Gehölze frischer und feuchter Standorte sowie Sukzessionsflächen in einem kleinräumigen Mosaik mit einer hohen Grenzliniendichte vor und bieten zahlreichen Pflanzen- und Tierarten einen Rückzugs- bzw. Lebensraum. Der NSG-Vorschlag umfasst neben den schützenswerten Bereichen Pufferzonen und Biotopverbundflächen zur Anbindung an östlich gelegene Wiesen und Wälder.

2.) Fuldaaue „In den Setzerwiesen“: Schilfbestände sowie Feucht- und Nasswiesen sollen neben der Fulda mit ihren Ufergehölzsäumen geschützt, sowie intensive und auenuntypische Nutzungen von Flächen mit einem hohen Entwicklungspotenzial zurückgenommen werden.

3.) Käsbachnordhang: Neben z. T. verbuschenden Magerrasen saurer Standorte bieten u. a. waldartige Gehölzbestände zahlreichen gefährdeten Tierarten einen Teillebensraum bzw. Lebensraum. Der Schutz und die Sicherstellung der Pflege dieser wertvollen Lebensräume mit sehr hoher faunistischer Bedeutung ist das Ziel des Schutzgebietsvorschlags.

4.) Geisküppel: Der markante, von Magerrasen unterschiedlicher Ausprägung bewachsene Geisküppel ist auf Grund seiner Lage zwischen Siedlungsgebieten von Fulda – Edelzell und Künzell zahlreichen Nutzungsinteressen ausgesetzt. Die Ausweisung von Pufferzonen besonders im Norden, die Entflechtung von Nutzungsinteressen sowie die Sicherung und Entwicklung der wertvollen Lebensräume mit ihrer Pflanzen- und Tierwelt ist Ziel einer Unterschutzstellung. (s. a. Pflege- und Entwicklungsplan des Grünflächen-, Umwelt und Friedhofamtes)

5.) Schulzenberg: Neben wertvollen Kalkmagerrasen, mit regional bedeutsamen Pflanzenarten sowie seltenen Tierarten, soll eine bereits fragmentarisch vorhandene Ackerbegleitflur auf Kalkäckern sowie zahlreiche Gehölzstrukturen geschützt und entwickelt werden. Darüber hinaus soll in einem zweiten Schritt der angrenzende Kalksteinbruch in das NSG integriert und unter naturschutzfachlichen Aspekten entwickelt werden (s. a. Maßnahmentyp Nr. 47)

 

 

Durchführung:

Sicherung und Ausweisung der Gebiete als Naturschutzgebiete gem. § 12 HENatG durch die Obere Naturschutzbehörde, bzw. bei einer Größe unter 5 ha durch die Untere Naturschutzbehörde (Nr. 1 + 3). Dringend erforderlich sind die Entbuschung der Magerrasen am Käsbachnordhang und am Schulzenberg zur Förderung der dort befindlichen gefährdeten Pflanzen- sowie der Tierarten. Maßnahmen zur Besucherlenkung sind besonders am Schulzenberg und Geisküppel notwendig. Mit der Umsetzung von Maßnahmen wurde am Geisküppel bereits auf der Basis eines Pflege- und Entwicklungsplans durch das Grünflächen-, Umwelt und Friedhofamt begonnen.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Land Hessen

 

 

 

 

Landschaftsschutzgebiete gemäß § 13 HENatG - Vorschlag

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen

 

 

Ort der Maßnahme:

LSG 1: Geisküppel, Ronsbachtal, Florenberg (LSG Geisküppel – Florenberg)

LSG 2: Strukturreiche Landschaftsausschnitte östlich und nordöstlich Kämmerzell (LSG            Glasbach/östliche Fuldatalhänge)

LSG 3: Strukturreiche Landschaftsausschnitte nördlich und nordöstlich von Lüdermünd (LSG Hart-Berg/Höllgrund)

LSG 4: Westliche Fuldatalhänge, inkl. Stegäcker und südlich gelegener Flächen (Erweiterung LSG Auenverbund Fulda)

LSG 5: Auen der Saurode und des Gewässersystems der Giesel im Bereich der Überschwemmungslinien (LSG Giesel/Saurode als Erweiterung des LSG Auenverbund Fulda)

LSG 6: Flächen am NSG Schulzenberg in Richtung Maberzell (LSG Schulzenberg)

LSG 7: Westlich von Neuenberg zur Fulda-Galerie (LSG Lange Hecke)

LSG 8: Westlich von Neuenberg (LSG-Erweiterung „Schnarrehohle“ Richtung Fulda-Galerie)

 

 

Begründung:

Einer für alle LSG-Vorschläge gültigen allgemeinen Begründung wird eine stichpunktartige Darstellung ggf. spezifischer Schutzgründe für einzelne Gebiete nachgestellt.

Durch die Unterschutzstellung soll der Erhalt (Gefahrenabwehr) und/oder die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, des Landschaftsbildes sowie der Erholungsnutzung in den jeweiligen Landschaftsausschnitten gewährleistet werden. Über die Unterschutzstellung hinaus, soll mittels begleitender Öffentlichkeitsarbeit die Bedeutung der Gebiete mit ihren jeweiligen Besonderheiten und Funktionen in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht werden.

LSG 1, 5: Vermeidung weiterer Eingriffe in die Gebiete.

LSG 2, 3, 4: Erhalt von z. T. kleinräumig strukturierten Landschaftsausschnitten und Förderung der Naherholung.

LSG 5: fachlich angemessene Abgrenzung des LSG Auenverbund Fulda, Erweiterung um Gewässersysteme hohen Entwicklungspotentials, Rahmensetzung für zukünftige Entwicklungsmaßnahmen.

LSG 6: Vermeidung von weiteren Eingriffen und Förderung der Naherholung.

LSG 7: Erhalt und Entwicklung von Freiflächen zwischen dem neuen Stadtteil Fulda Galerie und Neuenberg auch im Hinblick zukünftiger Siedlungserweiterungen in diesem Raum.

LSG 8: Erhalt und Entwicklung von Biotopverbund- und Freiflächen zwischen dem neuen Stadtteil Fulda Galerie und Neuenberg auch im Hinblick auf zukünftige Siedlungserweiterungen in diesem Raum.

 

 

Durchführung:

Sicherung und Ausweisung der Gebiete als Landschaftsschutzgebiete gemäß § 13 HENatG durch die Obere Naturschutzbehörde. Biotoppflege und -entwicklung.

LSG 7: Integrierung des bestehenden ND „Lange Hecke“ (Karte 7, Nr. 45).

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Land Hessen, Hessisches Landschaftspflegeprogramm, Ausgleichsmaßnahmen in den Schwerpunkträumen

 

 

 

 

Geschützter Landschaftsbestandteil gemäß § 15 HENatG - Vorschlag

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

3. e) - zum Schutz, zur Verbesserung der Qualität und zur Regeneration von Böden, Gewässern, Luft und Klima

 

 

Ort der Maßnahme:

 

GLB 1: Gehölze (Hohlwegcharakter) an der Verbindungsstrasse Haimbach-Niederrode

GLB 2: Stillgewässer und Gehölze im Pröbelsfeld

GLB 3: Gehölz südöstlich Trätzhof (Kobertshecken)

GLB 4: Gehölz nördlich Dietershan (Dietershaner Bach)

 

 

Begründung:

GLB 1, 3 und 4: Schutz wertvoller und z. T. alter Gehölzstrukturen mit hoher Lebensraum- und Trittsteinfunktion für zahlreiche Tierarten.

 

GLB 2: Schutz eines wichtigen Laichgewässers für Amphibien und von Primärwaldbeständen (Sukzession). Lebensraum gefährdeter Tierarten.

 

 

Durchführung:

Sicherung und Ausweisung der Gebiete als Geschützte Landschaftsbestandteile gemäß § 15 HENatG durch die Untere Naturschutzbehörde im Einvernehmen mit der Oberen Naturschutzbehörde.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Es fallen nur verfahrensbedingt Kosten an, keine Folgekosten.

Stadt Fulda, Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge

 

 

 

 

Kernzonen des Biotopverbundes gemäß § 1b HENatG außerhalb bestehender Schutzgebiete (ehemals Biotopverbundflächen gemäß § 15c HENatGalt, sicher- und ausweisbar gem. § 16) - Vorschlag

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

Ort der Maßnahme:

BV 1: Glasbachtal

BV 2: Hangkante am Boxbach (Hierlesgraben)

BV 3: Hangkante am Gerloser Grund

BV 4: Marbachaue und im Giesegrund nördlich Dietershan

BV 5: Gieselbachaue – inkl. Harmerzer Heide, Nonnenröder Teiche und Gieselweiher

 

 

Begründung:

Die Flächen werden benötigt, um Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile, nach § 16 HENatG sichergestellte vorgenannte Gebiete und geschützte Lebensräume und Landschaftsbestandteile nach § 15 d HENatG so miteinander zu verbinden, dass der Austausch zwischen den Lebensgemeinschaften ermöglicht wird und zusammenhängende Biotopverbundsysteme entstehen. Weiterhin soll die Entwicklung des Lebensraumpotenzials der Flächen gefördert werden. Darüber hinaus sollen gebietsspezifische Besonderheiten gefördert und erhalten werden:

BV 1, 4: Erhalt und Entwicklung von magerem Grünland, Feucht- und Nasswiesen und Borstgrasrasen und naturnahen Gewässern.

BV 2, 3: Erhalt und Entwicklung von kleinräumig strukturierten Lebensräumen mit Gehölzen, mageren Wiesen und Borstgrasrasen.

BV 5: Erhalt und Entwicklung von Zwergstrauchheiden sowie Feucht- und Nasswiesen, anderen auentypischen Biotoptypen und naturnahen Still- und Fließgewässern. Fortsetzung außerhalb des Stadtgebietes sinnvoll (Aschehofer Grund und Alter Grund - Neuhof).

 

 

Durchführung:

Gemäß den Vorgaben des novellierten HENatG vom 18.02.2002 ist die Sicherung und Ausweisung von Biotopverbundflächen entsprechend des § 15c HENatG alt nicht mehr vorgesehen. Nach einer Prüfung durch die UNB in Abstimmung mit dem Naturschutzbeirat können von den Biotopverbundflächen weitere Gebiete zur Ausweisung als Naturschutzgebiete an die Obere Naturschutzbehörde gemeldet oder kleiner 5 ha eigenständig ausgewiesen werden (vorrangig Gieselbachaue mit Nonnenröder Teiche und Harmerzer Heide sowie das Glasbachtal und ggf. die Borstgrasrasen am Boxbach).

Sollte die Gieselbachaue nicht als Naturschutzgebiet zu sichern sein, wird die Sicherung durch die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes empfohlen.

Durchführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gem. Landschaftsplan (vgl. Maßnahmenblätter mit Ortsangaben).

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Verfahren: Land Hessen/Kommune, Maßnahmen: Ausgleichsmaßnahmen, Hessisches Landschaftspflegeprogramm, ggf. Pflegemaßnahmen entspr. einem Pflegeplan Land Hessen/Kommune

 

 

 

Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung

von Natur und Landschaft

Flächen und Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege

 

Erhalt und Pflege von Magerrasen, Borstgrasrasen und Heiden: Mahd oder Beweidung, zumindest Entbuschung

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft

 

 

Ort der Maßnahme: ca. 20 Standorte; im Folgenden Nennung der relevanten Teilräume mit jeweiligen Vorkommen/Schwerpunktgebieten

 

Alle nachfolgenden Einzelmaßnahmen sind prioritär umzusetzen.

 

-          Teilraum 2: Magerrasen am Käsbachnordhang, Heide am Käsbachsüdhang, Harmerzer Heide, Magerrasen am Schulzenberg, Zirkenbach – nördlich „Auf der Wolfsheide“

-          Teilraum 3: Geisküppel

-          Teilraum 6: Boxbachtal und Gerloser Grund, Magerrasen an der Stegwiese südlich Kämmerzell und zwischen Lüdermünd und Kämmerzell nördlich der L 3143

-          Teilraum 7: Borstgrasrasen im Glasbachtal und Giesegrund

-          Teilraum 8: Magerrasen und Heiden westlich von Trätzhof unter Hochspannungstrasse

 

 

Begründung:

- Sicherung der verbliebenen seltenen und bedrohten Lebensgemeinschaften gegen Degradation

- Sicherung und Förderung der Lebensstätten bedrohter Pflanzen- und Tierarten

-  Biotopverbundflächen

 

 

Durchführung:

Entbuschung der Flächen bis auf einzelne Gehölze,

Pflege der Kalkmagerrasen durch einmalige Beweidung mit Schafen im Jahr Mitte/Ende Juni bis August, ersatzweise Mahd Ende Juni, besser zweischürig mit zweiter Mahd im September (immer Abtransport des Mahdguts),

3 - 4 wöchige Beweidung der sauren Magerrasen und Borstgrasrasen mit Schafen (6 Schafe/ha) oder 1,4 GV ha ab dem 15. Juni

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Hessisches Landschaftspflegeprogramm, Kommunale Umweltvorsorge, im Bereich zukünftiger Naturschutzgebiete das Land Hessen

 

 

 

 

Erhalt und Pflege von Brachen, Röhrichten und Großseggenrieden: Mahd alle 3 Jahre bei durchgefrorenem Boden

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

 

 

Ort der Maßnahme: ca. 15 Standorte; im Folgenden Nennung der relevanten Teilräume mit jeweiligen Vorkommen/Schwerpunktgebieten

-          Teilraum 1: südlich der Wiesenmühle, Altarm am Sportbad, westlich des NSG „Horaser Wiesen“, NSG Lüdermünd, nordöstlich Propstei Johannesberg

-          Teilraum 2: südwestlich von Oberrode am Zwergengraben (Saurode), westlich von Haimbach an der Haimbachquelle

-          Teilraum 5: am Weiherwiesenwasser westlich der B 27

-          Teilraum 6: nordwestlich Hart-Berg bei Lüdermünd

 

Generell überall im Gebiet auf entsprechenden Standorten entlang von Wegen u. Feldwirtschaftswegen sowie Gräben und Bächen, besonders in den ausgeräumten, strukturarmen Landwirtschaftsflächen westlich der Kernstadt (Teilraum 2), um Edelzell (Teilraum 3) und nördlich Dietershan (Teilraum 5).

 

 

Begründung:

- Schaffung von Lebensräumen und Teillebensräumen (Refugialfunktion) für Tierarten (Erhöhung der Biotopdiversität) – besonders Schafstelze, Rebhuhn und Wachtel

- Vernetzung von Biotopen

- Verminderung von Bodenabschwemmungen

- Verminderung des Eintrags von Dünger und Pestiziden in angrenzende Flächen

- Belebung des Landschaftsbildes

 

 

Durchführung:

In den ersten beiden Jahren dreimal jährlich mähen (Reinigungsschnitte), später einmal im Jahr oder alle 3 Jahre eine Mahd im September nach der Samenreife. Mahd von Teilflächen der Röhrichte und Großseggenriede alle 3 Jahr bei durchgefrorenem Boden, bei Abtransport des Mähgutes.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge, Hessisches Landschaftspflegeprogramm, im Rahmen der Umsetzung von Pflegeplänen für Naturschutzgebiete

 

 

 

 

Entbuschung offen zu haltender Flächen (Grünland/ Brachen/ Röhrichtbestände) auf Feuchtstandorten nur bei durchgefrorenem Boden

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

 

 

Ort der Maßnahme:

-          Teilraum 1: im Altarm am Feuerwehrmuseum

-          Teilraum 2: nördlich Ziegel

-          Teilraum 6: nördlich Kämmerzell

 

 

Begründung:

- Sicherung der naturschutzfachlich gewünschten Ausprägung von Biotopen

- Erhalt von Teillebensräumen und Lebensräumen

 

 

Durchführung:

Rodung von Gehölzen, junges Gehölzaufkommen erforderlichenfalls mit der Motorsense beseitigen (alle 3-5 Jahre). Abtransport des Schnittguts. Auf Feuchtstandorten nur bei durchgefrorenem Boden.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

HELP, Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge,

im Rahmen der Umsetzung von Pflegeplänen für Naturschutzgebiete

 

 

 

 

Gehölzpflege an Hecken und Gehölzen durch fachgerechten Rückschnitt

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen

 

 

Ort der Maßnahme:

 

-          Teilraum 2: Gehölz nordwestlich von Johannesberg, Lindenallee nach Johannesberg

 

Neben den genannten Beständen im Teilraum 2 sind Gehölzstrukturen im gesamten Offenland und darüber hinaus auch in den innerstädtischen öffentlichen Grünflächen Gehölze, Bäume und Alleen generell zu pflegen:

-          Teilraum 9: u. a. Schlosspark, Hundeshagenanlage, Alter und Mittlerer Städtischer Friedhof, Zentralfriedhof, Frauenberg, Kalvarienberg
daneben auch Alleen/Baumreihen im Stadtgebiet: Berliner Straße (B 27), Leipziger Straße, Kastanienallee, Pauluspromenade, Am Kleegarten, Wallweg, Rangstraße, Mehlerstraße, Pacelliallee, Edelzeller Straße, Am Rosengarten, Heinrichstraße, Sturmiusstraße, Marienstraße, Mainstraße, Künzeller Straße, Magdeburger Straße

-          Teilraum 10: Propstei Johannesberg

 

 

Begründung:

- Teillebensraum, besonders für Avifauna

- Lebensraum

- Trittsteinbiotop

- Erhaltung des Orts- und Landschaftsbildes

                                                  

- Allgemein: Sicherung der naturschutzfachlich und kulturhistorisch gewünschten Ausprägung von Parkanlagen, Grünflächen, Alleen und Baumreihen, Erhalt und Pflege von Gehölzen in der freien Landschaft  

 

 

Durchführung:

Durchführung von Pflegeschnitten, Freischneiden von Säumen: In Intervallen von ca. 12 Jahren im Spätherbst oder Winter durch bodennahes Absägen der stärksten und größten Gehölze, die Hecke in Teilabschnitten (niemals den betreffenden Gehölzbestand in seiner Gänze!) auf den Stock setzen, um bodennahe Bestockung zu fördern. Abtransport des Schnittgutes.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge – Unterhaltungsmaßnahme, Kommunale Grünflächenpflege, HELP, im Rahmen der Umsetzung von Pflegeplänen für NSG´s

 

 

 

 

Pflegerückstand: Pflegeplan in Naturschutzgebieten überprüfen

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

 

 

Ort der Maßnahme:

-          Teilraum 2: NSG Haimberg, NSG Zeller Loch

 

 

Begründung:

Im NSG Haimberg ist ein Pflegerückstand der Magerrasen zu konstatieren. Die nordöstlich gelegenen kleinflächigen Magerrasen sind verbracht und beginnen zu verbuschen. Die Artenausstattung ist in diesen Bereichen reduziert. Die z. Z. noch orchideenreichen Magerrasen auf der Südwestseite beginnen zu verbuschen. Die sich auf der gleichen Hangseite nördlich anschließenden Flächen sind bereits völlig verbuscht. Zum Erhalt der Magerrasen und zur Förderung ihres Entwicklungspotenzials ist eine Pflege unerlässlich.

 

Die seltene und stark bedrohte Moorvegetation im Zeller Loch ist durch Verbuschung und durch Eutrophierung bedingt durch den Eintrag von Nährstoffen aus den umliegenden intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen gefährdet. Eine Freihaltung der zentralen Bereiche durch Entbuschungsmaßnahmen ist dringend notwendig.

 

 

Durchführung:

Veranlassung der Pflege auf der Basis des aktuellen Pflegeplans durch das zuständige Forstamt in Absprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter in der Oberen Naturschutzbehörde, ggf. Überarbeitung bzw. anpassen des Pflegeplans an die aktuelle Problemsituation.

 

Eine Einbindung der Pflege der Magerrasen in ein ggf. noch zu entwickelndes regionales Beweidungskonzept wäre wünschenswert (Die Pflege der Magerrasen im Raum Schlüchtern konnte durch ein regionales Beweidungs- und Vermarktungskonzept sichergestellt werden.). Als Notlösung können die Magerrasenflächen zeitweise gemulcht und damit offen gehalten werden. Auf Dauer kommt es jedoch zu einer Artenverschiebung und –verarmung, so dass die Pflege der Flächen durch Beweidung das Ziel sein sollte.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Land Hessen

 

 

 

Flächen und Maßnahmen zur Entwicklung

 

Anlage und Erhalt von Brachen, Altgrassäumen/ Altgrasbeständen, auf Feuchtstandorten Hochstaudenflur, Großseggenried, Röhricht; Mahd alle 3 Jahre

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

Ort der Maßnahme: an ca. 35 Standorten; im Folgenden Nennung der relevanten Teilräume mit jeweiligen Vorkommen/Schwerpunktgebieten

-          Teilraum 1: westlich von Kämmerzell u. a. Altarm und an der Furt, Johannisaue, Entlang Johannesberger Allee, östlich Eselwiese, westlich Gläserzell

-          Teilraum 2: südwestlich Haimbach, nördlich Röder-Kreuz, zwischen Sickels und Johannesberg, nördlich Johannesberg an L 3418, im Gilsgrund südlich Zell, östlich Reinhards

-          Teilraum3: „Trockenbach“ östlich von Bronnzell

-          Teilraum 6: östlich Kämmerzell südlich Struth

 

Generell überall im Gebiet entlang von Wegen u. Feldwirtschaftswegen, Gräben und Fließgewässern, besonders in den ausgeräumten, strukturarmen Landwirtschaftsflächen westlich der Kernstadt (Teilraum 2), um Edelzell (Teilraum 3) und nördlich Dietershan (Teilraum 5).

 

 

Begründung:

- Schaffung von Lebensräumen und Teillebensräumen (Refugialfunktion) für Tierarten der Ackerfluren (Erhöhung der Biotopdiversität) – besonders Schafstelze, Rebhuhn und Wachtel

- Vernetzung von Biotopen

- Verminderung von Bodenabschwemmungen

- Verminderung des Eintrags von Dünger und Pestiziden in angrenzende Flächen

- Biotopentwicklungsfläche

- Belebung des Landschaftsbildes

 

 

Durchführung:

Bei Neuanlage auf vormaligen Ackerstandorten in den ersten beiden Jahren dreimal jährlich mähen (Reinigungsschnitte), später einmal im Jahr oder alle 3 Jahre eine Mahd, wenn möglich von Teilflächen, im September nach der Samenreife, bzw. auf Feuchtstandorten nur bei gefrorenem Boden, bei Abtransport des Mahdgutes.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme, Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge, Hessisches Landschaftspflegeprogramm

 

 

 

 

Anlage von Magerrasen durch Heumulchsaat, die aus Beständen des Naturraums gewonnen worden ist

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

Ort der Maßnahme:

-          Teilraum 2: 6 Flächen am Schulzenberg, eine Fläche nördlich Niederrode

 

 

Begründung:

- seltene und bedrohte Lebensgemeinschaften

-  Biotopverbundflächen

- eigenständiger Lebensraum für zahlreiche gefährdete und bedrohte Pflanzen- und Tierarten

 

 

Durchführung:

Heumulchsaat aus Beständen des Naturraums, die folgenden 3-5 Jahre jährlich zweimalige Mahd Ende Juni und Anfang September (Erfolgskontrolle), danach nur ein mal im Jahr Beweidung mit Schafen oder Ersatzweise Mahd im Juli. Bei Mahd immer Abtransport des Mahdgutes.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme, HELP, Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge

 

 

 

 

Neuanlage von Grünland durch Umnutzung

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

3. e) - zum Schutz, zur Verbesserung der Qualität und zur Regeneration von Böden, Gewässern

3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

Ort der Maßnahme: an ca. 200 Standorten im Stadtgebiet

 

Überall auf (ehem.) grundwasserbeeinflussten Böden sämtlicher Fließgewässerauen und im Bereich der Überschwemmungsgebiete aller Gewässer.

Im Folgenden werden die prioritär umzusetzenden Einzelmaßnahmen aufgeführt:

-          Teilraum 1: westlich Kämmerzell, westlich Kläranlage Gläserzell, 6 Flächen rund um das NSG „Horaser Wiesen“, Setzerwiesen, südlich von Bronnzell, in der Johannisaue

-          Teilraum 2: 4 Flächen am Schulzenberg, westlich (Sandhecken) und nordwestlich Trätzhof, am Trätzbach östlich Kobertshecken, entlang des Haimbachs südlich, südöstlich und westlich von Haimbach, 3 Flächen am Haimberg, am Erbach südlich Malkes, an der Saurode westlich von Mittelrode und in Oberrode, an der Giesel in Istergiesel und südlich Johannesberg, 7 Flächen am Gieselbach, am Zeller Loch

-          Teilraum 3: am Engelbach südwestlich Bronnzell, am Geisküppel

-          Teilraum 4: in der Horasbachaue

-          Teilraum 5: am vorgeschlagenen NSG „Im See“, westlich von Dietershan

-          Teilraum 6: südlich Schillekopf bei Lüdermünd, am Glasbach, am Boxbach (Hierlesgraben), südlich Kummertsliede bei Kämmerzell

Generell ist in allen Hanglagen (insbesondere Teilraum 6) aus Gründen des Boden- und Biotopschutzes die Umwandlung von Acker in Grünland wünschenswert.

 

 

Begründung:

- Erosionsschutz: a) gegen Abschwemmung in Auen (z. B. Schutz bei Hochwasserereignissen wie dem Hochwasser im Februar 2002 – Überschwemmung fast aller Ackerflächen in der Johannisaue); b) gegen Bodenabtrag in Hanglagen durch Oberflächenabfluss.

- Verminderung der Einschwemmung von Boden, Dünger und Pestiziden in angrenzende Gräben und Fließgewässer (z. B. Schutz bei Hochwasserereignissen wie dem Hochwasser im Februar 2002 – Überschwemmung fast aller Ackerflächen in der Johannisaue)

- Eigenständiger Lebensraum seltener wildlebender Pflanzen und Tiere (Artenvielfalt)

- Refugialfunktion für Tierarten angrenzender Ackerfluren, Erhöhung der Biotopdiversität in Feldfluren

- Arrondierung von Wiesengebieten

-Biotopentwicklungsfläche, Bestandteil eines Biotopverbundsystems

 

 

Durchführung:

Heumulchsaat (Ausbringung von Heu, das aus artenreichen Wiesenflächen des gleichen Naturraumes gewonnen worden ist, im September). In den folgenden beiden Jahren jeweils jährlich drei Schnitte (Mai, Juli, Ende August), anschließend jährlich zwei Schnitte, erster Schnitt möglichst nicht vor dem 1. Juli (bzw. 3-jährige Mahd der Brachflächen). Schnitt nicht spiralförmig von außen nach innen führen, sondern von einer zur anderen Seite.

Ggf. Flächenankauf.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme, Hessisches Landschaftspflegeprogramm

 

 

 

 

Vernässungsmaßnahmen: Grabenanstau, ggf. Beseitigen/Verstopfen bestehender Drainagen

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

Ort der Maßnahme:

-          Teilraum 1: Fuldaaue südlich Hart-Berg, am Kämmerzeller Altarm, Johannisaue, Saurasen, Die neue Wiese südlich Bronnzell,

-          Teilraum 2: Gieselweiher, Aue der Saurode westlich Oberrode

-          Teilraum 4: Aue des Horasbachs südöstlich von Niesig

 

 

Begründung:

- Förderung der Lebensraumbedingungen spezifischer Lebensgemeinschaften

- Trittsteinbiotop und Vernetzungselement

- Erhöhung der Lebensraumdiversität

 

 

Durchführung:

Beseitigung oder Verstopfung der Drainagen, bzw. Einstellung von Unterhaltungsmaßnahmen.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme

 

 

 

 

Pflanzung von Einzelbäumen an markanten Orten

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

Ort der Maßnahme: ca. 25 Standorte; im Folgenden Nennung der relevanten Teilräume mit jeweiligen Vorkommen/Schwerpunktgebieten

Überall im Offenland, überwiegend entlang von Wegen, bzw. an besonders markanten Orten:

-          besonders in den strukturarmen Gebieten westlich der Kernstadt - Teilraum 2: nordwestlich von Johannesberg, nordöstlich von den Nonnenröder Teichen, südlich Istergiesel, südöstlich Niederröder Höhe, Am Mühlberg südlich Oberrode, nordwestlich von Mittelrode, „Lehnerz“ nördlich Maberzell

-          Teilraum 3: zwischen Edelzell und Röhlingsberg

-          Teilraum 5: nördlich Dietershan

-          Teilraum 6: westlich Kämmerzell

 

Sofern die ausgewiesenen Flächen nicht verfügbar sind, kann die Maßnahme auch auf direkt angrenzenden Flächen, wie z. B. auf der anderen Wegeseite realisiert werden, wenn der Zweck der Maßnahme dadurch ebenso erfüllt wird.

 

 

Begründung:

- Gliederung und Belebung des Landschaftsbildes – sehr effektive raumwirksame Maßnahme mit günstigem Kosten/Nutzen Verhältnis

- Orientierungspunkte

- Trittsteinbiotop und Vernetzungselement

- Refugialfunktion für Tierarten des Offenlandes

 

 

Durchführung:

Durchführungskonzept: es werden Flächeneigentümer gesucht, die die Pflanzmaßnahme gestatten und ihre Erhaltung gewährleisten (Sponsoring, Beitrag zur Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft), die Kommune stellt das Pflanzgut und lässt seitens des Grünflächen-, Umwelt und Friedhofamtes die Pflanzung vornehmen.

Ausschließliche Verwendung von heimischen standortgerechten Laubbäumen oder lokaltypischen, hochstämmigen Obstbaumsorten. Bei Pflanzung auf Verbissschutz (Verbissspirale 1,2 m hoch) und Stützen (Dreibock) achten. Unterwuchs i. d. R. Altgras.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Prioritär: Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge, in Verbindung mit Gestattung des Flächeneigentümers (Kooperation), Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Dorferneuerungsprogramm

 

 

 

 

Anlage/Komplettierung von Baumgruppen

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

Ort der Maßnahme: ca. 35 Standorte; im Folgenden Nennung der relevanten Teilräume mit jeweiligen Vorkommen/Schwerpunktgebieten

Überall im Offenland, überwiegend entlang von Wegen;

-          besonders in den strukturarmen Gebieten westlich der Kernstadt - Teilraum 2: südwestlich Harmerzer Heide, östlich Niederröder Höhe, östlich Niederrode, südöstlich Mittelrode, am Schulzenberg, nördlich Rodges, südlich Oberrode,

-          Teilraum 3: südöstlich Röhlingsberg, Am Röhlingsberg westlich von Edelzell

 

 

 

Sofern die ausgewiesenen Flächen nicht verfügbar sind, kann die Maßnahme auch auf direkt angrenzenden Flächen, wie z. B. auf der anderen Wegeseite realisiert werden, wenn der Zweck der Maßnahme dadurch ebenso erfüllt wird.

 

 

Begründung:

- Gliederung und Belebung des Landschaftsbildes – sehr effektive raumwirksame Maßnahme mit günstigem Kosten/Nutzen Verhältnis

- Orientierungspunkte

- Trittsteinbiotop und Vernetzungselement

- Refugialfunktion für Tierarten des Offenlandes

- Schutzfunktion gegenüber Winderosion

 

 

Durchführung:

Durchführungskonzept: es werden Flächeneigentümer gesucht, die die Pflanzmaßnahme gestatten und ihre Erhaltung gewährleisten (Sponsoring, Beitrag zur Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft), die Kommune stellt das Pflanzgut und lässt seitens des Grünflächen-, Umwelt und Friedhofamtes die Pflanzung vornehmen.

Ausschließliche Verwendung von heimischen standortgerechten Laubbäumen oder lokaltypischen, hochstämmigen Obstbaumsorten. Bei Pflanzung auf Verbissschutz (Verbissspirale 1,2 m hoch) und Stützen (Dreibock) achten. Unterwuchs i. d. R. Altgrasstreifen.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Prioritär: Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge, in Verbindung mit Gestattung des Flächeneigentümers (Kooperation), Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Dorferneuerungsprogramm

 

 

 

 

Anlage/Komplettierung von Baumreihen/ Alleen

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

Ort der Maßnahme: ca. 300 Standorte; im Folgenden Nennung der relevanten Teilräume mit jeweiligen Vorkommen/Schwerpunktgebieten

Überall im Offenland, überwiegend entlang von Wegen;

-          besonders in den strukturarmen Gebieten westlich der Kernstadt - Teilraum 2: entlang der Alten Heeresstraße südöstlich Harmerz, entlang den parallel zu Sorbach, Gieselbach, Giesel und Saurode verlaufenden Wirtschaftswegen, entlang der Verbindungsstraße zwischen Reinhards und Mittelrode, südlich von Oberrode, entlang der Von Schlereth-Straße zwischen Oberrode und Besges, zwischen Haimberg und Schulzenberg, zwischen Haimberg und Hühnerhaube, entlang der K 110 zwischen Haimbach und Rodges, entlang der Verbindungsstraße zwischen Niederrode und Zell, südlich Zell "Zum Gieselweiher", entlang der Wolf-Hirth-Straße, am Sickelser Friedhof, entlang der Sickelser Straße, zwischen Neuenberg und dem neuen Stadtteil Fulda Galerie, rund um Trätzhof, um den Industriepark-West

-          Teilraum 3: südlich Bronnzell, südöstlich Röhlingsberg, "Im Grund" südlich Edelzell

-          Teilraum 4: zwischen Aschenberg und Niesig

-          Teilraum 5: "Am Bornrain" südlich Bernhards, südlich „Lange Wiese“ bei Dietershan

-          Teilraum 6: westlich und östlich von Kämmerzell, zwischen Gerloser Grund und Boxbachhangkante (Hierlesgraben) über die dazwischenliegende Kuppe, südlich vom Höllgrund bei Lüdermünd

 

Sofern die ausgewiesenen Flächen nicht verfügbar sind, kann die Maßnahme auch auf direkt angrenzenden Flächen, wie z. B. auf der anderen Wegeseite realisiert werden, wenn der Zweck der Maßnahme dadurch ebenso erfüllt wird.

 

 

Begründung:

- Gliederung und Belebung des Landschaftsbildes

- Orientierungspunkte

- Trittsteinbiotop und Vernetzungselement

- Refugialfunktion für Tierarten des Offenlandes

- Schutzfunktion gegenüber Winderosion

 

 

Durchführung:

Ausschließliche Verwendung von heimischen standortgerechten Laubbäumen oder lokaltypischen, hochstämmigen Obstbaumsorten. Bei Pflanzung auf Verbissschutz (Verbissspirale 1,2 m hoch) und Stützen (Dreibock) achten. Unterwuchs i. d. R. Altgrasstreifen, die alle 2 -3 Jahre nach der Blüte im September zu mähen oder zu mulchen sind.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge, Dorferneuerungsprogramm

 

 

 

 

Anlage von Hecken (- = ohne Bäume; .. = lückig mit Altgras)

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

Ort der Maßnahme: an ca. 250 Örtlichkeiten; im Folgenden Nennung der relevanten Teilräume mit jeweiligen Schwerpunktgebieten

-          Vor allem in dem ausgeräumten, strukturarmen Teilraum 2 westlich der Kernstadt: Insbesondere westlich von Sickels, westlich der Niederröder Höhe, zwischen Istergiesel und Zeller Loch, südlich von Mittelrode, westlich des Haimbergs, nördlich des Schulzenbergs am Löschberg, südlich von Harmerz am Sauerberg, westlich des Sauerbergs

-          Teilraum 3: Im Unterfeld nördlich Edelzell, Im Grund südlich Edelzell, östlich und südöstlich des Röhlingsberg

-          Teilraum 4: zwischen Niesig und Wolfskuppe, Horasbachaue nördlich Gewerbegebiet Eisweiher, Lehnerzer Feld und "Am Küppel" nördlich von Lehnerz

-          Teilraum 5: nördlich Mäusehundgraben, südlich der Bornwiesen und am Bornrain in Bernhards, am Nussheckengraben nördlich von Dietershan

-          Teilraum 6: zwischen Gerloser Grund und Boxbach (Hierlesgraben) sowie nördlich des Boxbachs (Hierlesgraben) bei  Kämmerzell, zwischen Höllgrund und Wintersbach/Schillegraben nordöstlich von Lüdermünd

Sofern die ausgewiesenen Flächen nicht verfügbar sind, kann die Maßnahme auch auf direkt angrenzenden Flächen, wie z. B. auf der anderen Wegeseite realisiert werden, wenn der Zweck der Maßnahme dadurch ebenso erfüllt wird.

 

 

Begründung:

- Schutzfunktion gegenüber Winderosion; Verminderung der Einschwemmung von Boden, Dünger und Pestiziden in angrenzende Flächen; Belebung und Gliederung des Landschaftsbildes, Orientierung; Eigenständiger Lebensraum wildlebender Tier- und Pflanzenarten; Refugialfunktion für Tierarten des Offenlandes und Trittsteinbiotop, Vernetzungselement; Biotopentwicklungsfläche

 

 

Durchführung:

Es ist bei Hecken eine Breite von 10 m inkl. beiderseits 2 m breiter Krautsäume anzustreben, davon abweichend je nach Flächenvorgabe sind immer Säume anzulegen (Wegeparzellen); abschnitts­weise sollten in der Mitte des Pflanzstreifens Bäume gepflanzt bzw. bei den extra gekennzeichneten Hecken auf eine Baumpflanzung verzichtet werden. In reliefierten Landschaftsausschnitten sind die speziell gekennzeichneten Hecken mit genügend großen Lücken mit Altgrasbeständen zum Erhalt von Blickbeziehungen anzulegen. In den ersten Jahren der Neuanlage sind die Gehölze freizuschneiden, um sie von Beschattung zu befreien bzw. zu fördern. Die Säume und Altgrasbestände sind alle 2 - 3 Jahre nach der Samenreife im September zu mähen oder zu mulchen. Bei Hecken, die senkrecht zur Bearbeitungsrichtung bestehender Äcker geplant sind, sollten 5 m breite Grünlandsäume vorgelagert werden, die das Wenden ermöglichen. Ggf. vorhandene standortfremde und nichtheimische Gehölze sind überwiegend zu entfernen.

Gehölzarten (s. a. Anhang):
Überall: Schlehe, Holunder, Weißdorn, Hundsrose, Roter Hartriegel, Hasel;

Bodenfeuchte Standorte: Pfaffenhütchen, Salweide;

Trockenere Standorte: Liguster, Feldahorn;

Baumarten: Birke, Hainbuche, Salweide, Süßkirsche, Stieleiche 

 

Finanzierungsvorschlag: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme, Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge, Forstwirtschaftliche Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, Hessisches Landschaftspflegeprogramm, Dorferneuerungsprogramm

 

 

 

 

Gehölzsukzession (Initialpflanzungen nur in den Auen)

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

Ort der Maßnahme: an ca. 50 Standorten; im Folgenden Nennung der relevanten Teilräume mit jeweiligen Vorkommen/Schwerpunktgebieten

-          Teilraum 1: hervorzuheben am Kämmerzeller Altarm (Entwicklung von Auwald), westlich Saurasen, östlich der Fulda und südlich der Kleingartenanlage in der Johannisaue, östlich Lüdermünd

-          Teilraum 2: westlich Neuenberg, nördlich Maberzell, westlich Trätzhof

-          Teilraum 3: nordwestlich Altenmühle am Röhlingsberg

-          Teilraum 4: am Horasbach östlich der ICE-Strecke

-          Teilraum 9: nördlich Aschenberger Straße

 

 

Begründung:

- Störungsfreie Entwicklung natürlicher Waldökosysteme

- Erhöhung des Lebensraumpotenzials

- Refugialfunktion für Tierarten, Trittsteinbiotop, Vernetzungselement, Ergänzung des Biotopverbundsystems

- Eigenständiger Lebensraum

 

 

Durchführung:

I. d. R. sind keine Maßnahmen notwendig. In den Auen Initialpflanzung mit Weiden und Erlen und ggf. Bäumen der Hartholzauen zur Förderung einer Auwalddynamik.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme - Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge - Ökokonto, Finanzierung im Rahmen der Waldbewirtschaftung

 

 

 

 

Anlage von Feldgehölzen mit breiten Kraut- und Staudensäumen

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

Ort der Maßnahme: an ca. 40 Örtlichkeiten; im Folgenden Nennung der relevanten Teilräume mit jeweiligen Vorkommen/Schwerpunktgebieten

 

-          Vor allem im ausgeräumten, strukturarmen Teilraum 2 westlich der Kernstadt: Am Stück nördlich Johannesberg, südlich der Eselswiese, östlich Harmerz, südöstlich der Kaisereiche, westlich des Sauerbergs, zwischen Niederrode und Sickels, östlich Niederröder Höhe, am Löschberg und am Heiligenberg, im Biengartenfeld und am Kessleberg nördlich Maberzell

-          Teilraum 3: südöstlich des Röhlingsberg, Im Grund südlich Edelzell

-          Teilraum 4: Steinbruch nördlich Lehnerz

-          Teilraum 5: Im alten Roth zwischen Dietershan und Bernhards

-          Teilraum 6: westlich Kämmerzell, nordöstlich Höllgrund bei Lüdermünd

 

 

Sofern die ausgewiesenen Flächen nicht verfügbar sind, kann die Maßnahme auch auf direkt angrenzenden Flächen realisiert werden, wenn der Zweck der Maßnahme dadurch ebenso erfüllt wird.

 

 

Begründung:

- Belebung und Gliederung des Landschaftsbildes, Orientierung

- Eigenständiger Lebensraum wildlebender Tier- und Pflanzenarten

- Refugialfunktion für Tierarten des Offenlandes und Trittsteinbiotop, Vernetzungselement

- Biotopentwicklungsfläche

- Schutzfunktion gegenüber Winderosion

- Verminderung der Einschwemmung von Boden, Dünger und Pestiziden in angrenzende Flächen

 

 

Durchführung:

Es sind in der Kernzone Baumgruppen anzupflanzen, die von einheimischen Straucharten umgeben werden. Mindestens 2 m, besser 5 m breite Kraut- und Staudensäume sind anzulegen, davon abweichend je nach Flächenvorgabe sind immer Säume vorzusehen.

In den ersten Jahren der Neuanlage sind die Gehölze freizuschneiden, um sie von Beschattung zu befreien bzw. zu fördern. Die Säume sind alle 2 - 3 Jahre nach der Samenreife im September zu mähen oder zu mulchen. Gehölzarten siehe Anhang und Maßnahmentyp 13. Ggf. vorhandene standortfremde und nichtheimische Gehölze sind zu entfernen.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme - Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge - Ökokonto, Forstwirtschaftliche Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, Hessisches Landschaftspflegeprogramm, Dorferneuerungsprogramm

 

 

 

 

Anlage extensiv genutzter Streuobstwiesen aus heimischen Hochstamm-Obstsorten

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

Ort der Maßnahme: ca. 25 Standorte; im Folgenden Nennung der relevanten Teilräume mit jeweiligen Vorkommen/Schwerpunktgebieten

-          Teilraum 2: Ergänzung vorhandener Streuobstbestände am Ortsrand von Sickels und Rodges, an den Ortsrändern von Trätzhof, am nördlichen und westlichen Ortsrand von Haimbach, nordöstlich Harderwaldsiedlung, in Maberzell, in Besges, südlich Istergiesel, an den Ortsrändern von Zirkenbach, in Harmerz,

-          Teilraum 4: zwischen Niesig und Aschenberg an der Wolfskuppe

-          Teilraum 5: südlich und östlich Dietershan

-          Teilraum 6: westlich Kämmerzell

 

 

Begründung:

- Belebung und Gliederung des Landschaftsbildes (kulturhistorisch bedeutsame Nutzungsform)

- Ortsrandeingrünung

- Spezifischer Lebensraum wildlebender Tiere

- Refugialfunktion für Tierarten des Offenlandes und Trittsteinbiotop, Vernetzungselement

- Biotopentwicklungsfläche

- Verminderung des Eintrags von Dünger und Pestiziden

- Verminderung der Einschwemmung von Boden, Dünger und Pestiziden in angrenzende Flächen

- Schutzfunktion gegenüber Wind- und Wassererosion

 

 

Durchführung:

Verwendung hochstämmiger (Stammlänge mind. 1,80 m) Obstbäume aus alten, angestammten Lokalsorten, Pflanzabstand in der Reihe 12 m, Reihenabstand mind. 10 m, Baumartenzusammensetzung in etwa 70% Apfel, 10% Zwetschge, 10% Birne, 5% Süßkirsche, 5% Nussbaum und einzelne Speierlinge, auf Pflanzrückschnitt und fachgerechten Erziehungsschnitt in den ersten 5 Jahren achten, Drahtschutz und Anbinden an Stützpfahl, Düngung nur im Bereich der Baumscheiben in Form von Kompost, Unternutzung ext. Grünland mit zwei Schnitten (ab 1. Juli) bei Abtransport des Mähgutes, bei im Einzelfall möglicher Beweidung des Unterwuchses Sicherung der Bäume durch Umzäunung. Bei der Anlage im Bereich ehemaliger illegaler Freizeitgärten sind die standortfremden, nichtheimischen Gehölze zu entfernen.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme - Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge - Ökokonto, Hessisches Landschaftspflegeprogramm

 

 

 

 

Anlage von Streuobstwiesen - Suchraum, in dem ca. 25% der Fläche aus Streuobstwiesen bestehen sollte

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

Ort der Maßnahme:

-          Teilraum 2: um Niederrode, um Maberzell, westlich Sickels

 

 

Begründung:

- Belebung und Gliederung des Landschaftsbildes (kulturhistorisch bedeutsame Nutzungsform)

- Ortsrandeingrünung

- Spezifischer Lebensraum wildlebender Tiere

- Refugialfunktion für Tierarten des Offenlandes und Trittsteinbiotop, Vernetzungselement

- Biotopentwicklungsfläche

- Verminderung des Eintrags von Dünger und Pestiziden

- Verminderung der Einschwemmung von Boden, Dünger und Pestiziden in angrenzende Flächen

- Schutzfunktion gegenüber Wind- und Wassererosion

 

 

Durchführung:

In dem dargestellten Suchraum sollte 25% der Fläche von Streuobstwiesen eingenommen werden.

Verwendung hochstämmiger (Stammlänge mind. 1,80 m) Obstbäume aus alten, angestammten Lokalsorten, Pflanzabstand in der Reihe 12 m, Reihenabstand mind. 10 m, Baumartenzusammensetzung in etwa 70% Apfel, 10% Zwetschge, 10% Birne, 5% Süßkirsche, 5% Nussbaum und einzelne Speierlinge, auf Pflanzrückschnitt und fachgerechten Erziehungsschnitt in den ersten 5 Jahren achten, Drahtschutz und Anbinden an Stützpfahl, Düngung nur im Bereich der Baumscheiben in Form von Kompost, Unternutzung ext. Grünland mit zwei Schnitten (ab 1. Juli) bei Abtransport des Mähgutes, bei im Einzelfall möglicher Beweidung des Unterwuchses Sicherung der Bäume durch Umzäunung. Bei der Anlage im Bereich ehemaliger illegaler Freizeitgärten sind die standortfremden, nichtheimischen Gehölze zu entfernen.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme - Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge - Ökokonto, Hessisches Landschaftspflegeprogramm

 

 

 

 

Anlage/Komplettierung von Ortsrandeingrünungen (auch bei Einzelgebäuden im Außenbereich)

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

Ort der Maßnahme: ca. 65 Standorte; im Folgenden Nennung der relevanten Teilräume mit jeweiligen Schwerpunktgebieten

-          Teilraum 2: westlich Ortsrand (OR) von Sickels, östlicher OR von Harmerz, nördlicher OR von Zirkenbach und Istergiesel, nordöstlicher OR von Niederrode, nördlicher OR von Oberrode, östlicher OR von Maberzell, OR entlang der Bebauung an den Straßen Am Weiher und Schiebberg in Trätzhof

-          Teilraum 3: OR entlang der Bebauung oberhalb der Straße Zum Röhlingswald, nördlicher OR von Edelzell

-          Teilraum 4: Ortsränder von Aschenberg und Niesig zur Wolfskuppe, nördlicher OR Wiesengrund

-          Teilraum 5: nördlicher und südlicher OR von Bernhards

-          Teilraum 6: nordwestlicher OR von Kämmerzell

 

 

Begründung:

- Optische Einbindung der Ortsränder in die Landschaft durch Eingrünung

- Abschirmung von Störeffekten aus dem besiedelten Bereich (Licht, Bewegung und Lärm)

- Vernetzung von Biotopen

- Erhöhung des Lebensraumpotenzials bei Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölzarten (auch Obstgehölze)

 

 

Durchführung:

s. o. Anlage von Hecken mit Altgrassäumen, Baumreihen und Streuobst.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme, Hessisches Entwicklungsprogramm Landschaftspflege, Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge im Rahmen der Baugebietserschließung

 

 

 

 

Erhalt und Pflege von Kleingewässern

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

Ort der Maßnahme:

-          Teilraum 5: im Biotopkomplex „Im See“

-          Teilraum 7: am Marbach

-          Teilraum 9: Kalvarienberg

 

 

Begründung:

- Erhöhung der Biotopdiversität

- Eigenständiger Lebensraum

- Vernetzungselement

- Wichtiger Teillebensraum für Amphibien

- Biotopentwicklungsfläche

- Belebung des Landschaftsbildes

 

 

Durchführung:

Maßnahmen gegen Verlandung und Zuwachsen der Gewässer nach Maßgabe regelmäßiger Überprüfungen (Entbuschung, Räumung etc.).

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge, im Rahmen der Waldbewirtschaftung oder NSG-Pflege durch den Forst

 

 

 

 

Strukturgüte verbessernde Maßnahmen: Grabentaschen, Uferabflachungen – Förderung der natürlichen Dynamik im Zuge der Unterhaltung

(teilweise nicht genehmigungspflichtige Maßnahmen am Gewässer)

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. a) - zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft ... sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

3. e) - zum Schutz, zur Verbesserung der Qualität und zur Regeneration von Böden, Gewässern, Luft und Klima

3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Ort der Maßnahme: ca. 45 Standorte; im Folgenden Nennung der relevanten Teilräume mit jeweiligen Schwerpunktgebieten

-          Teilraum 1: Heiligenbach nordöstlich Maberzell, Gieselseitenarm in der Johannisaue

-          Teilraum 2: Trätzbach, Haimbach in Haimbach und nördlich sowie in Neuenberg, Käsbach im Bereich des Segelflugplatzes, Gieselbach nordöstlich Gieselweiher, Gieselbach nordöstlich von Nonnenröder Teichen, Saurode bei Zirkenbach, in Niederrode, südöstlich und nordwestlich von Reinhards, sowie je ein Seitenarm westlich Reinhards  und südwestlich von Mittelrode, in Oberrode

-          Teilraum3: Ronsbach südlich Geisküppel, Engelsbach östlich Bronnzell,

-          Teilraum 4: Horasbachzufluss entlang der Mackenrothstraße, Horasbach östlich Niesig,

-          Teilraum 5: Mausehundgraben, Weiherwiesenwasser südlich und südöstlich von Dietershan, Bornwiesenwasser nordwestlich Bernhards

-          Teilraum 6: Höllbach nördlich Lüdermünd, Gerloser Grund östlich der Fuldaaue,

-          Teilraum 11: Kolbach an der Bahnlinie

 

 

Begründung:

- Erhöhung der Strukturvielfalt mit entsprechenden aquatischen und limnischen Lebensräumen

- Erhöhung der Lebensraumdiversität

- Förderung der natürlichen Entwicklungsdynamik - Biotopentwicklungsfläche

- Belebung des Landschaftsbildes

 

 

Durchführung:

Abflachung von Uferbereichen im Herbst durch Ab- oder Auftrag von Erdmaterial, Anlage von Flachwasser- und Verlandungszonen, Pflanzung von Röhrichtinitialen.

Es muss jeweils vor Ort entschieden werden, wo ggf. Uferabflachungen bzw. Grabentaschen angelegt werden sollen.

Einbringung von Totholz – Äste und Baumstämme, ins Bachbett zur Förderung der natürlichen Dynamik. Ankauf von Uferstreifen zur Sicherung der im Rahmen der Gewässerdynamik beanspruchten Flächen – Bachbettverlagerung und Überschwemmungsereignisse.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme - Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge - Ökokonto, Landesprogramm naturnahe Gewässer

 

 

 

 

Umwandlung naturferner Stillgewässer in naturnahe Stillgewässer mit Flachufern und Röhrichtzonen, Amphibientauglichkeit herstellen oder verbessern

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. a) - zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

Ort der Maßnahme:

-          Teilraum 2: Feuerlöschteich südlich Harmerz

 

 

Begründung:

- Erhöhung der Artenvielfalt

- Minimierung von Störungen im Lebensraum

- Teil- und Volllebensräume für wildlebende Tiere und Pflanzen

- Biotopentwicklungsfläche

 

 

Durchführung:

Abflachung der Ufer und Anlage von Röhrichten durch Initialpflanzung sowie von Ufergehölzsäumen durch Weiden- und Erlenstecklinge.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme - Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge - Ökokonto

 

 

 

 

Ufergehölzpflanzung zur Erhaltung weitgehend geschlossener Säume, Nutzungsextensivierung im Uferrandstreifenbereich (beidseits 10 m), keine Grabenräumung; Entwicklungsziel Gehölzsaum, Röhricht, Großseggenried, Feuchtbrache

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

3. e) - zum Schutz, zur Verbesserung der Qualität und zur Regeneration von Böden, Gewässern, Luft und Klima

3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

Ort der Maßnahme: ca. 25 Standorte; im Folgenden Nennung der relevanten Teilräume mit jeweiligen Vorkommen/Schwerpunktgebieten

-          Teilraum 1: Gieselseitenarm in der Johannisaue

-          Teilraum 2: Heiligenbach in Maberzell, Giesel bei Istergiesel, Käsbach südlich Sickels, abschnittsweise an Haimbach und Saurode

-          Teilraum 4: Horasbachseitenarm östlich Niesig

-          Teilraum 6: entlang des Boxbachs (Hierlesgraben)

-          Teilraum 11: Kolbach

 

 

Begründung:

- Entwicklung auentypischer Gehölzbiotope

- Belebung und Gliederung des Landschaftsbildes, Orientierungspunkte

- Eigenständiger Lebensraum wildlebender Tier- und Pflanzenarten

- Refugialfunktion für Tierarten des Offenlandes und Trittsteinbiotop, Vernetzungselement

- Schutz der Gewässerufer gegen Erosion

- Verminderung der Verkrautung von Gräben und kleinen Fließgewässern durch Beschattung

- Verminderung der Verschlechterung des Sauerstoffgehalts des Wassers durch Erwärmung

- Verminderung der Einschwemmung von Boden, Dünger und Pestiziden aus angrenzenden Flä­chen in die Gewässer

 

 

Durchführung:

Initialpflanzung von Weiden, Schwarzerlen, Eschen und Ulmen; anschließend Sukzession. Teilweise genügt das Einbringen von Stecklingen. Entlang von Gräben im Wald bevorzugt Anpflanzung von Schwarzerlen. Unterlassung der Grabenräumung. Wenn notwendig, dann Räumgut am Grabenrand ablagern und erst im folgenden Frühjahr entfernen (ermöglicht die Rückwanderung von Tieren aus dem Räumgut in die Gräben). Ausmähen der Ufer zur Förderung des Gehölzaufwuchses einseitig und versetzt, ausgenommen bleiben Abschnitte mit Schilf und Rohrkolbenröhricht (Überwinterungsquartier von Wirbellosen), kein Einsatz von Mulchgeräten. Extensivierung der Nutzung im Bereich des beidseits 10 m breiten Uferrandstreifens (Auspflockung zur Markierung des Streifens). Keine Düngung und maximal 2-schürige Mahd (ab dem 1. Juli), bzw. zur Erreichung des Entwicklungsziels Einstellung jeder Nutzung und Entwicklung je nach Standortverhältnissen von Feuchtbrachen, Großseggenriede und Röhrichten.

Ankauf der Flächen oder ggf. über vereinfachtes Flurneuordnungsverfahren Sicherung der Uferrandstreifen für die Belange des Naturschutzes.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Landesprogramm naturnahe Gewässer; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme - Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge - Ökokonto, Forst (Pflege NSG, GVAK), vereinzelt HELP

 

 

 

 

Anpflanzung einzelner Ufergehölze (locker, Abstand ca. 30 m, überwiegend Weidenstecklinge), Nutzungsextensivierung im Uferrandstreifenbereich (beidseits 10 m), keine Grabenräumung; Entwicklungsziel lockerer Gehölzsaum, Röhricht, Großseggenried, Feuchtbrache

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

3. e) - zum Schutz, zur Verbesserung der Qualität und zur Regeneration von Böden, Gewässern, Luft und Klima

3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

Ort der Maßnahme: ca. 20 Standorte; im Folgenden Nennung der relevanten Teilräume mit jeweiligen Vorkommen/Schwerpunktgebieten

-          Teilraum 2: Trätzbach südlich Trätzhof, Heiligenbach westlich Maberzell, nördlichster Haimbachzufluss westlich von Haimbach, Käsbachzuflüsse westlich von Sickels, Saurode, Sorbachzufluss südlich Harmerz, Gieselbach

-          Teilraum 5: Weiherwiesenwasser westlich Dietershan, Bernhardserwasser nordwestlich Bernhards

 

 

Begründung:

- Belebung und Gliederung des Landschaftsbildes, Orientierungspunkte

- Entwicklung auentypischer Lebensräume

- Eigenständiger Lebensraum wildlebender Tier- und Pflanzenarten

- Refugialfunktion für Tierarten des Offenlandes und Trittsteinbiotop, Vernetzungselement

- Schutz der Gewässerufer gegen Erosion

- Verminderung der Verkrautung von Gräben und kleinen Fließgewässern durch Beschattung

-Verminderung der Einschwemmung von Boden, Dünger und Pestiziden aus angrenzenden Flä­chen in die Gewässer

 

 

Durchführung:

Abschnittsweise Initialpflanzung von Weiden, Schwarzerlen. Teilweise genügt das Einbringen von Stecklingen. Unterlassung der Grabenräumung. Wenn notwendig, dann Räumgut am Grabenrand ablagern und erst im folgenden Frühjahr entfernen (ermöglicht die Rückwanderung von Tieren aus dem Räumgut in die Gräben). Extensivierung der Nutzung im Bereich des beidseits 10 m breiten Uferrandstreifens (Auspflockung zur Markierung des Streifens). Keine Düngung und maximal 2-schürige Mahd (ab dem 1. Juli), keine Mahd im Bereich von Schilf und Rohrkolbenröhricht (Überwinterungsquartier von Wirbellosen). Einstellung jeder Nutzung und Entwicklung je nach Standortverhältnissen von Feuchtbrachen, Großseggenriede und Röhrichten.

Ggf. über vereinfachtes Flurneuordnungsverfahren Sicherung der Uferrandstreifen für die Belange des Naturschutzes.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Landesprogramm naturnahe Gewässer; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme - Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge - Ökokonto, Forst (Pflege NSG, GVAK), vereinzelt HELP

 

 

 

 

Wiederanschluss von Altarmen an die Fulda

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. a) - zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

Ort der Maßnahme:

-          Teilraum 1: Altarm westlich von Kämmerzell

 

 

Begründung:

- Erhöhung des Retentionsvermögens

- Erhöhung der Strukturvielfalt mit entsprechenden aquatischen und limnischen Lebensräumen

- Beseitigung von Migrationshindernissen und Barrieren

- Erhöhung der Selbstreinigungskraft der Fließgewässer

- Belebung des Landschaftsbildes

- Anschluss an andere Lebensräume feuchter bis nasser Standorte

- Wiederbelebung des alten Bachbettes

- Eigenständiger Lebensraum von wildlebenden Tieren und Pflanzen

- Schaffung von durchgehenden Biotopverbundsystemen und -achsen

- Biotopentwicklungsfläche

 

 

Durchführung:

Kämmerzell: Beidseitiger Anschluss des Altarms an die Fulda mit naturnaher Ausprägung der Ufer.

Detailplanung im Rahmen eines Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahrens erforderlich.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Landesprogramm naturnahe Gewässer, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme - Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge - Ökokonto, ev. EU-Fördermittel (Land Hessen), da die Fläche in einem Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) liegt (§ 20 b HENatG).

 

 

 

 

Rückbau von Wehren und anderen Migrationshemmnissen

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. a) - zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. e) - zum Schutz, zur Verbesserung der Qualität und zur Regeneration von Böden, Gewässern, Luft und Klima

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

Ort der Maßnahme: 8 Standorte

-          Teilraum 1: Wehr Lüdermünd, Wehr Kämmerzell, Wehr Gläserzell, Horaswehr, Bardowehr, Wehr Kugelfabrik, Wehr östlich der Aueweiher, Wehr Kohlhaus, Wehr Ziegel, Wehr östlich Ziegel

 

 

Begründung:

Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine langfristige Zielaussage.

 

- Aufhebung von Barrierewirkung für limnische Arten

- Schaffung eines durchgehenden limnischen Lebensraums

- Erhöhung der Strukturvielfalt mit entsprechenden aquatischen und limnischen Lebensräumen

- Erhöhung der Lebensraumdiversität

- Wanderlinie

 

 

Durchführung:

Rückbau der Wehre.

Detailplanung im Rahmen eines Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahrens erforderlich.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme, Landesprogramm naturnahe Gewässer

 

 

 

 

Anlage von Fischaufstiegshilfen oder Sohlgleiten

(sofern Maßnahme 25 nicht umgesetzt wird)

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. a) - zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. e) - zum Schutz, zur Verbesserung der Qualität und zur Regeneration von Böden, Gewässern, Luft und Klima

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

Ort der Maßnahme: 8 Standorte

-          Teilraum 1: Wehr Lüdermünd, Wehr Kämmerzell, Wehr Gläserzell, Horaswehr, Bardowehr, Wehr Kugelfabrik, Wehr östlich der Aueweiher, Wehr Kohlhaus, Wehr Ziegel, Wehr östlich Ziegel

 

 

Begründung:

- Aufhebung von Barrierewirkung für bestimmte limnische Arten - Verbesserung der Durchgängigkeit limnischer Lebensräume für bestimmte Arten

- Wanderlinie

 

 

Durchführung:

Einbau von Fischaufstiegshilfen (Wasserpass, Fischtreppen), ggf. Umbau von Sohlgleiten in raue Sohlgleiten.

Detailplanung im Rahmen eines Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahrens erforderlich.

 

Für das Horaswehr besteht bereits eine entsprechende Planung.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme - Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge - Ökokonto, Landesprogramm naturnahe Gewässer

 

 

 

 

Rückbau von Ufer- und Sohlenbefestigungen, Profilausformungen; naturnahe Laufgestaltung

(genehmigungspflichtige Maßnahmen zur Renaturierung von Fließgewässern - planerische Vertiefung notwendig)

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. a) - zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. e) - zum Schutz, zur Verbesserung der Qualität und zur Regeneration von Böden, Gewässern, Luft und Klima

3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

Ort der Maßnahme: ca. 40 Standorte; im Folgenden Nennung der relevanten Teilräume mit jeweiligen Schwerpunktgebieten

-          Teilraum 2: Haimbach zwischen Haimbach und Neuenberg, Saurode in Niederode, Kolbach östlich I-Park West

-          Teilraum 4: Horasbachseitenarm zwischen Eisweiher und Lehnerz,

-          Teilraum 5: Bernhardserwasser in Bernhards und östlich von Bernhards

-          Teilraum 9: Galgengraben, Waides im Schlosspark und im anschließenden Verlauf nach Osten und Westen, Krätzbach am Friedhof, Krätzbach östlich Frankfurter Straße, Graben in Kohlhaus, Ronsbach zwischen Fuldakanal und B 27

 

 

Begründung:

- Erhöhung der Strukturvielfalt - Schaffung neuer aquatischer und limnischer Lebensräume

- Beseitigung von Migrationshindernissen und Barrieren

- Eigenständiger Lebensraum von wildlebenden Tieren und Pflanzen

- Schaffung von durchgehenden Biotopverbundsystemen und -achsen

- Erhöhung der Artenvielfalt

- Anschluss an andere Lebensräume feuchter bis nasser Standorte

- Wiederbelebung des alten Bachbettes

- Erhöhung des Retentionsvermögens

- Erhöhung der Selbstreinigungskraft der Fließgewässer

- Belebung des Landschaftsbildes

 

 

Durchführung:

Beseitigung der baulichen Eingriffe und Anlage eines naturnahen Gewässerbettes mit Grabentaschen etc. (s. o.).

Die Umsetzung der Maßnahmen auf längeren Strecken führt letztendlich zu einer billigeren und zielführenderen Umsetzung im Gegensatz zu einer abschnittsweisen Ausführung.

Detailplanung (Gewässerrenaturierungs/-pflegeplan) im Rahmen eines Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahrens erforderlich.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme - Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge - Ökokonto, Landesprogramm naturnahe Gewässer

 

 

 

 

Entrohrung und/oder Revitalisierung von verrohrten bzw. stark verbauten Fließgewässern (inkl. Anpflanzung von Ufergehölzen)

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. a) - zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft ... sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. e) - zum Schutz, zur Verbesserung der Qualität und zur Regeneration von Böden, Gewässern, Luft und Klima

3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

Ort der Maßnahme: ca. 30 Standorte; im Folgenden Nennung der relevanten Teilräume und wichtigsten Maßnahmenorte

-          Teilraum 1: Betz bei Maberzell zwischen B 254 und Fulda, Heiligenbach am Sägewerk nördlich Maberzell,

-          Teilraum 2: Betz südlich Maberzell, Erbach südlich von Malkes, Haimbach zwischen Quelltopf und Quelle, Gieselnebenarm östlich von Istergiesel, südliche Käsbachzuflüsse,

-          Teilraum 4: Horasbach im Bereich Horas und Niesig, Horasbach in Horas,

-          Teilraum 5: Weiherwiesenwasser in Dietershan

-          Teilraum 9: Ronsbach im Siedlungsbereich Kohlhaus, Krätzbach zwischen Zentralfriedhof und Fuldaaue (Mehlerviertel), Waides im Galgengraben,

-          Teilraum 10: Engelbach in der Ortsmitte von Bronnzell

-          Teilraum 11: Kolbach

 

 

Begründung:

- Aufhebung von Barrierewirkungen – Schaffung von durchgängigen Fließgewässerökosystemen

- Erhöhung der Strukturvielfalt, Schaffung neuer aquatischer und limnischer Lebensräume

- Erhöhung der Artenvielfalt

- Erhöhung der Selbstreinigungskraft des Fließgewässers

- Anschluss an andere Lebensräume feuchter bis nasser Standorte

- Schaffung von durchgehenden Biotopverbundsystemen und –achsen

-Belebung des Landschafts- und Ortsbildes

 

 

Durchführung: Beseitigung der Verrohrung und Neuanlage eines naturnahen Gewässerbettes.

Durch Querprofilausformungen in Form von Uferabflachungen und Bachbettverbreiterungen sollen aus den bestehenden Regelprofilen mit einheitlichen, monotonen Querschnitten abwechslungsreiche Gewässerprofile mit wechselnden Sohlbreiten und variierenden Uferneigungen entstehen. Auf diese Weise entstehen Gewässerabschnitte mit unterschiedlicher Fließgeschwindigkeit und Turbulenz, die sämtliche natürlichen Entwicklungsvorgänge (s. o.) fördern.

Das Einbringen von Störsteinen und Baumstubben kann bereits eine große Wirkung zur Ausbildung naturnaher Gewässerstrukturen entfalten, da sie die Sohlenrauigkeit erhöhen, die Turbulenzen des Wassers erhöhen, den Sauerstoffeintrag in das Gewässer erhöhen (Gewässergüte), die Fließgeschwindigkeit verringern, neue submerse Kleinlebensräume schaffen (z. B. im Strömungsschatten) und Sitzwarten für Wasservögel schaffen. Es handelt sich dabei um eine einfach durchzuführende und kostengünstige Maßnahme mit vergleichsweise großer Wirkung.

Durch die Anlage von 5 - 10 m breiten, weitständigen Ufergehölzen und ihre damit verbundene Beschattungswirkung kann eine Überwärmung und damit Sauerstoffarmut des Gewässerkörpers kleiner Fließgewässer, insbesondere in den abflussarmen Sommermonaten vermieden werden.

Detailplanung im Rahmen eines Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahrens erforderlich.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme - Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge - Ökokonto, Landesprogramm naturnahe Gewässer

 

 

 

 

Anlage bzw. Entwicklung stufiger Waldränder mit vorgelagertem Kraut- und Staudensaum

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

3. f) - zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

Ort der Maßnahme: ca. 80 Standorte über das gesamte Planungsgebiet verteilt; im Folgenden Nennung der relevanten Teilräume mit jeweiligen Schwerpunktgebieten

 

-          Teilraum 2: an vielen Waldrändern des Gieseler Forsts, an der Niederröder Höhe, südlich der Alten Heeresstraße, westlich von Malkes, westlich, südlich und Östlich von Trätzhof, Nordrand des Haimbergs

-          Teilraum 3: südlicher Rand des Röhlingsberg

-          Teilraum 4: nördlich von Niesig und Aschenberg

-          Teilraum 5: westlich von Dietershan, östlich und südöstlich „Im See“

-          Teilraum 6: nordöstlich von Lüdermünd, am östlichen Waldrand des Schiebbergs

 

 

Begründung:

- Erhöhung der Grenzliniendichte

- Erhöhung des Strukturreichtums und der Biotopdiversität

- Schaffung eines neuen Teil- und Volllebensraums

- Stabilisierung der Bestände gegen Windwurf

- Belebung des Landschaftsbildes

 

 

Durchführung:

Anlage zweistufiger Waldränder mit vorgelagerten Säumen. Am Waldrand auf der Holzbodenfläche Anpflanzung von Licht- und Pionier-Baumarten, wie Zitterpappel, Birke, Hainbuche, Eiche etc. Davor Gehölzpflanzung freistehender Gehölze und Gebüsche (s. o.) mit Altgrassaum (zur Artenzusammensetzung vergl. Maßnahmen 13 und 15).

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme (Prüfung durch UNB im Einzelfall erforderlich), Finanzierung im Rahmen der Waldbewirtschaftung

 

 

 

 

Flächen für standortgerechte Waldneuanlage

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

Ort der Maßnahme: im Folgenden Nennung der relevanten Teilräume mit jeweiligen Vorkommen/Schwerpunktgebieten

-          Teilraum 2: westlich Trätzhof

-          Teilraum 4: Ackerflächen nordöstlich von Niesig

-          Teilraum 5: westlich Biotopkomplex „Im See“

-          Teilraum 7: ehemaliger Schießplatz

 

 

Begründung:

- sinnvolle Ergänzung/Arrondierung bestehender Waldflächen

- Erhöhung des Strukturreichtums und der Biotopdiversität durch Entwicklung naturnaher Waldökosysteme

 

 

Durchführung:

Die Baumartenauswahl ist den standörtlichen Gegebenheiten anzupassen. Bestehende Vorwaldentwicklung ist zu belassen und zu fördern. Anlage und Bewirtschaftung gem. naturnaher Waldbewirtschaftung.

 

Sofern es sich um Staatswald handelt, ist einer Entwicklung über natürliche Sukzession der Vorzug zu geben (Entstehung stabiler Ökosysteme mit typischer Artenzusammensetzung unter Ausnutzung der natürlichen Entwicklungsdynamik.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme nur in Einzelfällen nach Prüfung durch die Naturschutzbehörden (Sukzession!), Finanzierung im Rahmen der Waldbewirtschaftung (GFAK)

 

 

 

 

Amphibienschutzmaßnahmen: Bau von Krötentunneln und Amphibienzäunen, Sperrung von Straßen zur Zeit der Amphibienwanderung

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. a) - zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

(4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)

 

 

Ort der Maßnahme:

-          Teilraum 1: zwischen Neumühle und Ziegel, zwischen Ziegel und Stadtgrenze

-          Teilraum 2: entlang der Schirrmannstraße bei der Jugendherberge

-          Teilraum 6: westlich des Biotopkomplexes „Im See“

 

 

Begründung:

- Vermeidung des Unfalltodes der wandernden Tiere

-  Minderung der Zerschneidungswirkung von Straßen auf Amphibienpopulationen

- dadurch: Erweiterung des Lebensraumangebotes

- Verbindung von aktuell weitgehend isolierten Lebensräumen und damit einhergehend die Möglichkeit der neuerlichen Durchmischung zwischenzeitlich isolierter Sippen

- Vernetzung von Lebensräumen

 

 

Durchführung:

Anlage von Krötentunneln und Amphibienleiteinrichtungen nach gängigen Standards (s. Merkblatt für Amphibienschutzmaßnahmen im Straßenbau, DIN). Sperrung von Straßen zur Zeit der Amphibienwanderung.

 

Zur Anlage von Krötentunneln sind Detailplanungen erforderlich.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Amphibienzäune und Krötentunnel können ggf. als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme umgesetzt werden (Verhandlung notwendig), Straßenbauverwaltung, Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge

 

 

 

 

Maßnahmen zur Förderung der Gelbbauchunken: Anlage von Kleinstgewässern bzw. Mulden

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

Ort der Maßnahme: 2

-          Teilraum 2: in der Käsbachaue westlich Sickels

 

 

Begründung:

- Förderung der Laichgewässer der gefährdeten Amphibienart

 

 

Durchführung:

Anlage an geeigneten Stellen mit geringem Grundwasserflurabstand im Dezember/Januar. Die Tiefe der Kleinstgewässer, Mulden oder auch Grabentaschen am Gewässer (Ruhigwasserzonen) ist so zu wählen, dass während der Fortpflanzungszeit der Amphibien keine Austrocknungsgefahr besteht. Daneben können kleinere standortgerechte Einzelgehölze - (Weiden; keine Vollbeschattung!!) gepflanzt werden.

 

 

Es muss vor Ort entschieden werden, wo ggf. Uferabflachungen bzw. Grabentaschen angelegt werden sollen.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme, kommunale Eigeninitiative

 

 

 

 

Erhalt und Neuanlage von Laichgewässern

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

4. - Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

 

Ort der Maßnahme: 2

-          Teilraum 2: im ehemaligen Steinbruch Haimberg

 

 

Begründung:

Erhalt und Förderung der Laichgewässer der gefährdeten Amphibienart

 

 

Durchführung:

Offenhaltung und Erhalt der Gewässer durch die Beseitigung von Vegetationsbeständen und von abgelagertem Material nach Bedarf im Herbst.

 

Neuanlage an geeigneten Stellen im Dezember/Januar. Die Tiefe der Tümpel ist so anzulegen, dass während der Fortpflanzungszeit der Amphibien keine Austrocknungsgefahr besteht.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Kommunale Eigeninitiative, Naturschutzverbände (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme)

 

 

 

 

Immissionsschutz durch dichte Gehölzpflanzung oder Anlage von begrünten Lärmschutzwällen und -wänden

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. a) - zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen

3. e) - zum Schutz, zur Verbesserung der Qualität und zur Regeneration von Böden, Gewässern, Luft und Klima

 

 

Ort der Maßnahme: an ca. 20 Örtlichkeiten; im Folgenden Nennung der relevanten Teilräume mit jeweiligen Vorkommen/Schwerpunktgebieten

 

-          Teilraum 2: westlich der Kernstadt: entlang der Sickelser Straße zum südlich gelegenen Ortsteil von Neuenberg, an den Abfahrten der B 254 bei Maberzell, entlang der L 3139 nördlich Oberrode

-          Teilraum 3: entlang der B 27 auf der Höhe von Edelzell

-          Teilraum 4: entlang der Lehnerzer Straße östlich der Bahntrasse, entlang des Gerloser Wegs zur Horasbachaue

-          Teilraum 5: nördlich der BAB A 7

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Begründung:

-      Sicht- und Immissionsschutz

-      Wahrung der Erholungsfunktion in der freien Landschaft

-      Aufwertung des Landschaftsbildes

 

 

Durchführung:

Anpflanzung von dichten Gehölzen aus heimischen Strauch- und Baumarten (s. o.) mit vorgelagerten Säumen. In den ersten Jahren der Neuanlage sind die Gehölze freizuschneiden, um sie von Beschattung zu befreien bzw. zu fördern. Die Säume sind alle 2 - 3 Jahre nach der Samenreife im September zu mähen oder zu mulchen.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Straßenbauverwaltung/Vorhabensträger

 

 

 

 

Kurzfristige Beseitigung störender Nutzungen und Anlage von standortgerechten Biotoptypen entsprechend Leitbild

Planungskategorie gem. § 4 Abs. 2 HENatG:

3. a) - zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen

3. b) - zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (...) sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen

3. c) - zur Entwicklung von Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz und die Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind

 

 

Ort der Maßnahme:

-          Teilraum 2: 1. Kobertshecken

                           2. Oberrode

                           3. am Quartel-Berg

                           4. Gieselbachaue

 

 

Begründung:

1. Ablagerung von Mist entlang des Trätzbachs – Belastung des Gewässers durch den Eintrag von Nährstoffen

2. Reitplatz in der Aue der Saurode, direkt am Gewässerrand – auenuntypische Nutzung mit einer erhöhten Belastung der Saurode durch den Eintrag von Nährstoffen

3. hohe Einzäunung – Barriere für insbesondere größere Tierarten und Beeinträchtigung des Landschaftsbildes

4. Freizeitgarten in der Gieselbachaue direkt an den Gieselbach angrenzend – auenuntypische Nutzung, Störung der Tierwelt, Eintrag von Nährstoffen und Pestiziden in Boden und das Gewässer

 

 

Durchführung:

1., 2. & 4. Rücknahme der derzeitigen Nutzung, Anlage von extensiv genutztem Grünland (s. o.), Erhalt von standortgerechten und heimischen Sträuchern und Laubbäumen.

3. Rückbau des Zauns.

 

 

Finanzierungsvorschlag:

Eigenmittel im Rahmen der kommunalen Umweltvorsorge, Verursacher