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Aus dem
sektoralen Entwicklungsbedarf der einzelnen Schutzgüter werden unabhängig
von den tatsächlichen Umsetzungschancen
Entwicklungsziele für jeden Teilraum zu einem Leitbild
zusammengefasst. Das integrative Leitbild hat dementsprechend visionären
Charakter, allerdings mit der realistischen Zielsetzung, der Maßnahmenplanung
als Vorgabe bzw. Leitlinie zu dienen.
Diese teilraumbezogenen Entwicklungsziele sind in der folgenden Karte
dargestellt. Daraus wurde wiederum eine Vision
für das
gesamte Stadtgebiet entwickelt, die den Idealzustand der Landschaft bei
einer Umsetzung aller Maßnahmen und optimaler
Entwicklung wiederspiegelt.
Für den Entwicklungsteil des Landschaftsplanes wurden daraus Schwerpunkte
selektiert:
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Entwicklung
und Erhalt des vorhandenen Gewässernetzes mit seinen charakteristischen
Auenbereichen
-> Nutzungsumwandlung von Acker in Grünland und von Intensiv-
in Extensivgrünland, Erholung, Gewässerökologie, klimatische
Ausgleichsfunktion
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Landschaftspflegerische
Maßnahmen und Ersatzmaßnahmen
auf Flächen mit hohem Entwicklungspotenzial
-> Entwicklung von Kalk-Magerrasen, Borstgrasrasen und Kalkäckern
auf Magerstandorten, die zur Zeit intensiv genutzt werden
(Haimberg, Schulzenberg, Geisküppel)
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Vernetzung
von Grünzügen und Grüninseln zwischen Gewässerarmen,
Waldbereichen und innerstädtischen Grünflächen.
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