Integratives Leitbild "Fulda 2020"

 
 

 

Das sinnlich wahrnehmbare Grundelement der Landschaft in Fulda und seiner Umgebung wird das weitgehend durchgängige und naturnahe Gewässersystem der Fulda und der ihr zufließenden naturnahen Bäche sein. Die Auen werden zugleich als Luftleitbahnen zur Luftverbesserung in den angrenzenden Stadtteilen dienen.
Unterschiedliche feuchtigkeitsgeprägte Lebensräume wie z. B. Feuchtwiesen, Großseggenriede und Röhrichte werden neben Ufergehölzsäumen, Galeriewäldern sowie Bach-Erlen-Eschenwäldern das Erscheinungsbild der ausschließlich als Grünland genutzten Auen bestimmen, deren Retentionsfunktion auf diese Weise soweit möglich zurückgewonnen wurde.
Diese Auenrevitalisierung wird sowohl aus Gründen des Bodenschutzes als auch des Trinkwasserschutzes von großer Bedeutung sein.
Auch aus Osten werden der Fulda aus dem Kernstadtbereich im Zuge der zukünftigen Stadtentwicklung entrohrte, renaturierte oder zumindest in Teilabschnitten revitalisierte und von standtortgemäßem Grünland gesäumte Bäche zufließen. Sie werden die wesentlichen Vernetzungsachsen im innerstädtischen Bereich bilden und mit den zahlreichen städtischen Biotopflächen und überwiegend naturgemäß gepflegten Grünanlagen verbunden sein.
Auch innerhalb der ländlichen Stadtteile werden die Bäche mit ihren Auen unverzichtbare Bestandteile der Durchgrünung sein.
Im Norden wird das Gewässersystem über das Glasbachtal in das ausgedehnte bis dahin überwiegend von Laubholzforsten dominierte Waldgebiet "Fuldaer Forst" reichen, das bereits derzeit für die Frischluftversorgung der Fuldaer Kernstadt von großer Bedeutung ist.
In den von Ackerbau dominierten Landschaftsausschnitten im Westen und Südosten des Stadtgebietes sowie zwischen Lehnerz und Niesig und rund um Dietershan werden die Bachauen mit ihren Ufergehölzsäumen sowie landschaftsprägende Einzelbäume und Hecken die wesentlichen strukturierenden Elemente sein. Weitere wichtige Vernetzungs- und Gliederungsfunktionen werden darüber hinaus Baumreihen und Altgrasstreifen entlang der Wege übernehmen.
Belastungen des Bodens und des Grundwassers werden im gesamten ackerbaulich dominierten Raum durch an die Anforderungen von Boden und Grundwasser angepasste, umweltschonende Bewirtschaftungsmethoden verhindert.
Den großen kaltluftbildenden Ackerflächen mit wichtigen klimatischen Ausgleichsfunktionen wird in Zukunft immer größere Bedeutung zukommen.
Reich gegliedert, mit mageren Wiesen und Gehölzen und z. T. steilen Hängen, werden die Landschaftsausschnitte nordöstlich und südlich von Kämmerzell sowie nordöstlich von Lüdermünd zur Bereicherung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes beitragen. Bo-denschonende Bewirtschaftungsweisen und Gehölze werden in diesen stärker gegliederten Teilräumen an steilen Hängen übermäßigen Bodenabtrag verhindern.
Die derzeit kleinflächig an vielen Stellen im Stadtgebiet auf entsprechenden Standorten wachsenden, gut entwickelten Kalkhalbtrockenrasen, bodensauren Magerrasen sowie Borstgrasrasen und Heideflächen werden ihrer kulturhistorischen Bedeutung und ihres das Landschaftbild bereichernden Blütenreichtums wegen gepflegt und entwickelt (z. B. am Haimberg, Schulzenberg und Geisküppel, rund um Kämmerzell und am Dichert sowie im Glasbach-, Käsbach, und Gieseltal bei Harmerz). Diese äußerst wertvollen Lebensräume werden zusammen mit den bereits existierenden und den noch auszuweisenden Schutzgebieten sowie den aus landschaftspflegerischen Maßnahmen hervorgegangenen Biotopen in ein zusammenhängendes Biotopverbundsystem, dass sich über das gesamte Stadtgebiet erstreckt, eingebettet sein.

Alle Teilräume und Stadtteile sowie die angrenzenden Ortschaften und Landschaftsräume werden auf einem gut ausgebauten Fuß- und Radwegesystem, das sensible Lebensräume schont oder meidet, erreicht und erlebt werden können. Gut eingegrünte Siedlungs- und Gewerbeflächen werden nicht die Landschaftswahrnehmung stören. Die z. T. herausragenden Blickbeziehungen zwischen dem hügeligen Offenland, dem historischen Stadtkern sowie den "acht Hausbergen" Röhlingsberg, Florenberg, Rauschenberg, Petersberg, Frauenberg, Kalvarienberg sowie Schulzenberg und Haimberg und der Rhön werden durch Landmarken, z. B. große Einzelbäume, Sitzgelegenheiten etc. hervorgehoben sein.

Sowohl in der Kernstadt als auch in den ländlichen Stadtteilen wird auf Grund von ressourcenschonender Siedlungserweiterung bzw. -umbau, z. B. durch Nutzung alter Militär- und Gewerbeflächen, und energiesparender Bauweisen, zum Schutz von Boden, Wasser und Klima beigetragen worden sein. Begrünung von Fassaden und Dächern, Versickerung bzw. direkte Nutzung von Regenwasser und Sonnenenergie werden zum bautechnischen Standard gehören. Hinsichtlich der Pflege und Erhaltung alter Bausubstanz in der Kernstadt sowie allen Ortsteilen wird durch Information der Bevölkerung und entsprechende Auflagen stets auf die Lebensraumansprüche von Tierarten, die sich an ein Leben im besiedelten Bereich angepasst haben, geachtet (Fledermäuse, Vögel).
Die Freiraumqualität im halböffentlichen Bereich, z. B. begrünte Innenhöfe und phantasievolle Freianlagen in Siedlungen sowie die Ausgestaltung und Pflege der Parks und sonstigen öffentlichen Grünflächen werden entsprechend der Bedeutung von Fulda als Oberzentrum, Verkehrsknotenpunkt und Tourismusort mit direkter Beziehung zum Biosphärenreservat Rhön insbesondere von den politisch verantwortlichen Gremien stets als besonders wichtige Belange bzw. Standortfaktoren im Rahmen der Stadtentwicklung betrachtet werden.

Das zusammenhängende Gewässer- bzw. Auensystem stellt zusammen mit Waldflächen, linearen Gehölzen und großflächigem Grünland auch die Verbindung zu den angrenzenden Gemeindegebieten her. Durch regelmäßigen Kontakt auf der Ebene der Verwaltung aber auch der betroffenen Bürger und Bürgerinnen sowie gemeinsame Initiativen werden sich überörtliche Leitbildvorstellungen durchgesetzt haben, an denen beabsichtigte Vorhaben und Planungen gemessen werden.
Zur Verbesserung der Umsetzungsmöglichkeiten des landschaftspflegerischen Entwicklungskonzeptes werden sowohl die akzeptanzsteigernde Vermittlung der Planungsinhalte seitens der beteiligten Verwaltungsstellen und engagierter Vereine in der Bürgerschaft als insbesondere auch eine zielorientierte Zusammenarbeit von Stadtverwaltung, Naturschutzbehörden und der für Landwirtschaft und Forsten zuständigen Verwaltung beitragen.