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Wahlen

Kommunalwahl 2026

Aktuelle Wahlergebnisse

Aufteilung Wahlbezirke zu Briefwahlbezirken

Am 15.03.2026 finden in Hessen die Kommunalwahlen statt. Bei diesen Wahlen werden in Fulda folgende Gremien neu gewählt:

Erläuterungen zu den Kommunalwahlen in leichter Sprache finden Sie auf der Website der Katholischen Erwachsenenbildung Hessen e.V.

Wahlhelfer werden

Die Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger am politischen Prozess. Wahlen sind ein Grundbestandteil. Die Durchführung einer Wahl ist jedoch nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher HelferInnen möglich. In Fulda werden bei jeder Wahl bis zu 850 WahlhelferInnen in allen Wahlbezirken benötigt. Viele engagieren sich bereits seit Jahren. 

Machen auch Sie bei der nächsten Wahl mit und erfahren Sie Demokratie "hautnah"!

Klicken Sie hier, um Wahlhelfer zu werden!

Rückmeldung Wahlhelfer

Rückmeldung Wahlhelfer

Funktion
Personendaten
Annahme der Einberufung

ich bestätige durch das Absenden dieses Formulars, dass ich die Einberufung im oben genannten Wahlbezirk erhalten habe, das Wahlehrenamt annehme, und die genannt Funktion im Wahlvorstand ausführen werde.


Ich werde mein Amt unparteiisch ausüben und über die mir bei meiner amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsache, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, Verschwiegenheit bewahren.


Meine persönlichen Daten dürfen bis zum Widerruf dieser Erlaubnis ausschließlich für Wahlzwecke auch künftig erhoben und verarbeitet werden.


Für Mitteilungen und Rückfragen bin ich, auch am Wahltag, wie folgt erreichbar:


Die Angabe mindestens einer Telefonnummer ist unbedingt erforderlich!

Kontaktdaten
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Briefwahl

Allgemeine Informationen

Die Briefwahlunterlagen können bereits jetzt beantragt werden. Der Versand der Unterlagen ist jedoch frühestens ab dem 02.02.2026 möglich.

Um eine rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen per Post sicherzustellen, sollte der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins möglichst bis spätestens 10. März 2026 beim Wahlamt eingegangen sein. Personen, die ihren Antrag nach dem 10. März 2026 stellen möchten, wird empfohlen, diesen persönlich im Wahlamt einzureichen, da die Briefwahlunterlagen dort unmittelbar ausgehändigt werden können.

Aufgrund eines erhöhten Postaufkommens kann es insbesondere zu Verzögerungen beim Versand und bei der Zustellung der Briefwahlunterlagen kommen. Es wird daher empfohlen, den Antrag so frühzeitig wie möglich zu stellen.

Nach Beantragung der Briefwahlunterlagen ist eine nachträgliche Änderung der Versandanschrift ausgeschlossen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Antragstellung und stellen Sie sicher, dass die angegebene Anschrift Ihrem Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Zustellung entspricht.

Frist für die Beantragung und den Rückversand von Briefwahlunterlagen

Die Antragsfrist für die Briefwahl, also der Eingang Ihres Antrags oder die persönliche Beantragung beim Wahlamt endet am Freitag, dem 13.03.2026, 13:00 Uhr. Danach ist Briefwahl nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung und Verlust sowie nicht zugegangener Wahlscheine am Wahltag bis 15 Uhr möglich (vorherige telefonische Kontaktaufnahme wird empfohlen).

 Für Anträge, die nach dem 11. März 2026 gestellt werden, kann das Wahlamt keine Gewähr mehr für eine rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen übernehmen. Wer sicherstellen möchte, dass die Unterlagen rechtzeitig vorliegen, kann diese persönlich im Bürgerbüro Fulda abholen oder direkt vor Ort wählen. Die Briefwahl kann unkompliziert direkt im Bürgerbüro beantragt und durchgeführt werden, ein Termin ist hierfür nicht erforderlich. 

Das Wahlamt weist zudem darauf hin, dass ausgefüllte Briefwahlunterlagen spätestens am Wahltag, 15. März 2026, bis 18:00 Uhr im Bürgerbüro (Schlossstraße 1, 36037 Fulda) eingegangen sein müssen. Unterlagen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können bei der Stimmenauszählung nicht berücksichtigt werden. Die Wahlbriefe können entweder persönlich im Bürgerbüro abgegeben oder in die städtischen Briefkästen am Bürgerbüro sowie am Stadtschloss eingeworfen werden. Insbesondere kurz vor Ablauf der Frist empfiehlt das Wahlamt diese Möglichkeiten zu nutzen, um eine fristgerechte Abgabe sicherzustellen.

Bitte beachten Sie:

  • Das Wahlamt hat nach dem Versand der Briefwahlunterlagen keinen Einfluss auf die Postlaufzeiten. Sollten Ihnen die Briefwahlunterlagen innerhalb einer Woche nach Antragstellung nicht zugegangen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem Wahlamt, Tel. 0661 102-3344 in Verbindung.
  • Die Wählerin/Der Wähler trägt das Risiko des rechtzeitigen Eingangs bei der Wahlbehörde.

Eintragung in das Wählerverzeichnis

Von Amts wegen, also ohne dass es eines Antrags bedarf, werden in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde die folgenden Wahlberechtigten eingetragen,

  • die am 01. Februar 2026 (= Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis) in der Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren,

Nur auf Antrag bis spätestens 22. Februar 2026 werden in das Wählerverzeichnis die folgenden Wahlberechtigten eingetragen:

  • in den Umzugsfällen nach § 9 Abs. 2 KWO
  • Personen ohne festen Wohnsitz, hierbei muss ein geeigneter Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt vorgelegt werden.

Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 23.02. bis 27.02.2026 während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros zur Einsicht bereit. 

Wenden Sie sich bei Fragen direkt an wahlen(at)fulda.de

Wer kann wählen?

Wahlberechtigt bei der Kommunalwahl 2026 sind alle Personen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens sechs Wochen in Fulda ihren Hauptwohnsitz haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates besitzen.

Wer kann gewählt werden?

Nach § 32 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist wählbar, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und:

  1. am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, also spätestens am 15.03.2008 geboren ist, und
  2. seit mindestens drei Monaten – also seit 15.12.2025 – seinen Hauptwohnsitz oder dauerhaften Aufenthalt in Fulda hat. Für die Wahl zum Ortsbeirat gilt dies entsprechend für den jeweiligen Ortsbezirk.

Auch Bürgerinnen und Bürger eines EU-Mitgliedstaates mit Hauptwohnsitz in Fulda sind bei der Kommunalwahl wählbar und können in kommunale Ämter gewählt werden. Vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer durch gerichtliche Entscheidung die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat.

Ausländerbeiratswahl

Ausländerbeiräte werden in den Gemeinden gewählt, in denen mehr als 1.000 ausländische Einwohnerinnen und Einwohner gemeldet sind und die keine Integrations-Kommission gebildet haben. Die Wahlperiode des Ausländerbeirats beträgt fünf Jahre.

Gewählt wird nach den gleichen Grundsätzen wie bei den allgemeinen Kommunalwahlen mit der Besonderheit, dass nur ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, nicht aber deutsch-ausländische Doppelstaaterinnen und Doppelstaater, wahlberechtigt sind. Werden keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen oder werden weniger Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl zugelassen, als Sitze zu verteilen sind, findet die Ausländerbeiratswahl in der betroffenen Kommune nicht statt. In diesen Fällen ist die Kommune verpflichtet, für die Dauer der nachfolgenden Wahlzeit eine Integrations-Kommission zu bilden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Landeswahlleitung 

Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endete am 69. Tag vor dem Wahltag. Das war

Montag, der 05.01.2026, 18:00 Uhr

Die eingereichten Wahlvorschläge werden aktuell geprüft. Über deren Zulassung entschied der Wahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 

Freitag, 16.01.2026, 14:00 Uhr (Stadtschloss - Marmorsaal, Schlossstraße 1, 36037 Fulda)

Bevorstehende Wahlen

WahlartWahltagWahlperiode
Kommunalwahlen15.03.20265 Jahre
Ausländerbeiratswahlen15.03.20265 Jahre
Wahl der Oberbürgermeisterin/des OberbürgermeistersFrühjahr 20276 Jahre
Wahl zum Hessischen LandtagHerbst 20285 Jahre
Wahl zum Europäischen ParlamentSommer 20295 Jahre